Mit den Doktorandinnen und Doktoranden wird ein Zeitplan für die Durchführung der Promotion festgelegt, der auf die Bedürfnisse der Einzelpersonen zugeschnitten ist. Von Seiten des Lehrstuhlinhabers wird der Abschluss der Promotion innerhalb von 18 Monaten angestrebt. Bei berufsbegleitenden Promotionen ist allerdings ein längerer Zeitraum zu veranschlagen.
Der Lehrstuhlinhaber steht Doktorandinnen und Doktoranden regelmäßig als Ansprechpartner zur Verfügung. „Vierteljahresgespräche“ sollen die Möglichkeit geben, Arbeitsfortschritte zu präsentieren und ggf. Probleme zu erörtern. Darüber hinaus bietet der Lehrstuhl in regelmäßigen Abständen Doktoranden-Gesprächskreise zum Gedankenaustausch und zur wissenschaftlichen Diskussion an. Weiterhin vermittelt der Lehrstuhl die notwendigen Kontakte in die Praxis und bei rechtsvergleichenden Arbeiten Kontakte zu Gastuniversitäten im Ausland.