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Dekoratives Bild, auf welchem ein aufgeschlagenes Notizbuch betrachtet wird.

Rahmenbedingungen einer Promotion

Anforderungs­profil

  • Bewerberinnen und Bewerber müssen die Voraussetzungen der Promotions­ordnung der Fakultät für Rechts­wissenschaft und Volkswirtschafts­lehre erfüllen.
  • Zur Betreuung angenommen werden grundsätzlich nur Bewerberinnen und Bewerber, die im ersten oder zweiten Staats­examen eine Note im Prädikats­bereich erreicht haben. Die universitäre Prüfungs­note muss dabei mindestens 10 Punkte betragen. Ein Dispens kommt nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht, etwa bei besonderer Vorbildung, besonderer praktischer Erfahrung oder besonderen Sprach­kenntnissen. Mannheimer Absolventinnen und Absolventen werden bevorzugt berücksichtigt.
  • Interessentinnen und Interessenten richten Promotions­anfragen bitte auf dem Postweg an den Lehr­stuhl­inhaber. Ein tabellarischer Lebens­lauf nebst Kopien des Abitur­zeugnisses, der juristischen Prüfungs­zeugnisse und Seminarscheine sowie sonstiger aussagekräftiger Unterlagen ist beizufügen.
  • Die Promotions­anfrage sollte Hinweise auf Interessenschwerpunkte und zumindest einen konkreten Vorschlag für ein Promotions­thema (Exposé im Umfang von nicht mehr als 4 Seiten) enthalten. Eine Konkretisierung erfolgt ggf. im persönlichen Gespräch. Themenvorschläge sollten Rechts­fragen zum Gegenstand haben, die von Bedeutung für die Rechts­praxis sind. Es sollten sich ferner Hinweise auf den Forschungs­stand und den Bedarf für weitere Untersuchungen finden.
  • Das Forschungs­vorhaben sollte sich mit den Forschungs­schwerpunkten des Lehr­stuhl­inhabers decken. In Betracht kommen also Themen aus dem allgemeinen Zivilrecht, dem Privat­versicherungs­recht, dem Lauterkeits- und Kartellrecht sowie dem Immaterialgüterrecht. Auch Fragen des übrigen Wirtschafts­rechts können im Einzelfall von Interesse sein.
  • Internationale und/oder rechts­vergleichende Bezüge sind hochwillkommen. 

Betreuung

Mit den Doktorandinnen und Doktoranden wird ein Zeitplan für die Durchführung der Promotion festgelegt, der auf die Bedürfnisse der Einzelpersonen zugeschnitten ist. Von Seiten des Lehr­stuhl­inhabers wird der Abschluss der Promotion innerhalb von 18 Monaten angestrebt. Bei berufsbegleitenden Promotionen ist allerdings ein längerer Zeitraum zu veranschlagen.

Der Lehr­stuhl­inhaber steht Doktorandinnen und Doktoranden regelmäßig als Ansprech­partner zur Verfügung. „Vierteljahresgespräche“ sollen die Möglichkeit geben, Arbeits­fortschritte zu präsentieren und ggf. Probleme zu erörtern. Darüber hinaus bietet der Lehr­stuhl in regelmäßigen Abständen Doktoranden-Gesprächskreise zum Gedankenaustausch und zur wissenschaft­lichen Diskussion an. Weiterhin vermittelt der Lehr­stuhl die notwendigen Kontakte in die Praxis und bei rechts­vergleichenden Arbeiten Kontakte zu Gast­universitäten im Ausland.

Informationen vom Dekanat

Zusätzlich finden Sie auf der Website des Dekanats nützliche Informationen und Dokumente zum Thema Promotion wie zum Beispiel die Promotions­ordnung.