Rahmenbedingungen einer Promotion
Anforderungsprofil
- Bewerberinnen und Bewerber müssen die Voraussetzungen der Promotionsordnung der Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre erfüllen.
- Zur Betreuung angenommen werden grundsätzlich nur Bewerberinnen und Bewerber, die im ersten oder zweiten Staatsexamen eine Note im Prädikatsbereich erreicht haben. Die universitäre Prüfungsnote muss dabei mindestens 10 Punkte betragen. Ein Dispens kommt nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht, etwa bei besonderer Vorbildung, besonderer praktischer Erfahrung oder besonderen Sprachkenntnissen. Mannheimer Absolventinnen und Absolventen werden bevorzugt berücksichtigt.
- Interessentinnen und Interessenten richten Promotionsanfragen bitte auf dem Postweg an den Lehrstuhlinhaber. Ein tabellarischer Lebenslauf nebst Kopien des Abiturzeugnisses, der juristischen Prüfungszeugnisse und Seminarscheine sowie sonstiger aussagekräftiger Unterlagen ist beizufügen.
- Die Promotionsanfrage sollte Hinweise auf Interessenschwerpunkte und zumindest einen konkreten Vorschlag für ein Promotionsthema (Exposé im Umfang von nicht mehr als 4 Seiten) enthalten. Eine Konkretisierung erfolgt ggf. im persönlichen Gespräch. Themenvorschläge sollten Rechtsfragen zum Gegenstand haben, die von Bedeutung für die Rechtspraxis sind. Es sollten sich ferner Hinweise auf den Forschungsstand und den Bedarf für weitere Untersuchungen finden.
- Das Forschungsvorhaben sollte sich mit den Forschungsschwerpunkten des Lehrstuhlinhabers decken. In Betracht kommen also Themen aus dem allgemeinen Zivilrecht, dem Privatversicherungsrecht, dem Lauterkeits- und Kartellrecht sowie dem Immaterialgüterrecht. Auch Fragen des übrigen Wirtschaftsrechts können im Einzelfall von Interesse sein.
- Internationale und/
oder rechtsvergleichende Bezüge sind hochwillkommen.
Betreuung
Mit den Doktorandinnen und Doktoranden wird ein Zeitplan für die Durchführung der Promotion festgelegt, der auf die Bedürfnisse der Einzelpersonen zugeschnitten ist. Von Seiten des Lehrstuhlinhabers wird der Abschluss der Promotion innerhalb von 18 Monaten angestrebt. Bei berufsbegleitenden Promotionen ist allerdings ein längerer Zeitraum zu veranschlagen.
Der Lehrstuhlinhaber steht Doktorandinnen und Doktoranden regelmäßig als Ansprechpartner zur Verfügung. „Vierteljahresgespräche“ sollen die Möglichkeit geben, Arbeitsfortschritte zu präsentieren und ggf. Probleme zu erörtern. Darüber hinaus bietet der Lehrstuhl in regelmäßigen Abständen Doktoranden-Gesprächskreise zum Gedankenaustausch und zur wissenschaftlichen Diskussion an. Weiterhin vermittelt der Lehrstuhl die notwendigen Kontakte in die Praxis und bei rechtsvergleichenden Arbeiten Kontakte zu Gastuniversitäten im Ausland.