Das Versicherungswesen ermöglicht es, wirtschaftliche Risiken gegen eine Prämienzahlung auf den Versicherer zu übertragen. Diese Möglichkeit ist Voraussetzung für die meisten Regeln des Haftungs- und Schadensrechts. Die wirtschaftliche Bedeutung des Versicherungsrechts zeigt die Anzahl der bestehenden Versicherungsverhältnisse (ca. 430 Mio.).
Das Privatversicherungsrecht, mit dem sich der Wahlbereich Versicherungsrecht an der Universität Mannheim beschäftigt, ruht auf vier Säulen:
Abzugrenzen ist das Privatversicherungsrecht vom Sozialversicherungsrecht. Das Sozialversicherungsrecht regelt Versicherungsverhältnisse, die kraft Gesetzes zwischen Versicherten und Sozialversicherungsträgern bestehen (z.B. gesetzliche Krankenkassen). Diese sind nicht Gegenstand des Curriculums. Das Privatversicherungsrecht ist ein besonders vielseitiges Kerngebiet des Wirtschaftsrechts. Es entfaltet nicht nur ständige Wechselwirkungen mit dem allgemeinen Privatrecht und anderen Teilbereichen des Wirtschaftsrechts, sondern weist auch starke interdisziplinäre Bezüge zur Versicherungsbetriebslehre und zur Versicherungsmathematik auf. Die Universität Mannheim geht diesen im Institut für Versicherungswissenschaft nach.
Die Vorlesung „Privatversicherungsrecht I“ hat das Versicherungsvertragsrecht zum Gegenstand. Das Versicherungsvertragsrecht enthält die schuldrechtlichen Regelungen für Versicherungsverträge. Es umfasst auch das Recht der Versicherungsvermittlung. Zentrale Rechtsquelle ist das Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG). Das VVG von 1908 ist durch das am 01.01.2008 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts erstmals grundlegend reformiert worden. Die Vorlesung konzentriert sich auf den Allgemeinen Teil des Versicherungsvertragsrechts und die Bezüge zum Bürgerlichen Recht. Anhand ausgewählter Beispiel aus den Bereichen Kranken-, Lebens- und Schadensversicherung werden auch typische Problemkreise des Besonderen Versicherungsvertragsrechts beleuchtet.
Die Vorlesung „Privatversicherungsrecht II“ ist den übrigen drei Säulen des Privatversicherungsrechts gewidmet, dem Versicherungsaufsichtsrecht, dem Versicherungswirtschaftsrecht und dem internationalen/
Seminare zu aktuellen Themen des Privatversicherungsrechts runden das Curriculum ab und geben Gelegenheit zur Vertiefung des Vorlesungsstoffes. In den Seminaren wird es interessierten Studierenden ermöglicht, Einblicke in die Praxis des Versicherungsjuristen als Anwalt, in einem Versicherungsunternehmen, bei der Versicherungsaufsicht und bei Gericht zu gewinnen.