Dieser Schwerpunktbereich kann in zwei Semestern abgeschlossen werden. Im Herbstsemester ist die Veranstaltung „Privatversicherungsrecht I“ verpflichtend, im Frühjahrssemester die Vorlesung „Privatversicherungsrecht II“.
Empfohlen wird ein Beginn im vierten Fachsemester und ein Abschluss des Schwerpunktbereichs durch Teilnahme am Seminar (inkl. Bachelorarbeit) und Absolvieren der mündlichen Prüfung im sechsten Fachsemester.
Spätestens vor Erbringung der ersten Prüfungsleistung ist eine elektronische Anmeldung des Schwerpunktbereichs im Portal2 notwendig.
Das Versicherungswesen ermöglicht es, wirtschaftliche Risiken gegen eine Prämienzahlung auf den Versicherer zu übertragen. Diese Möglichkeit ist Voraussetzung für die meisten Regeln des Haftungs- und Schadensrechts. Auch Risiken wie Pandemien, der Klimawandel, Krankheit, Verlust von Angehörigen oder Altersarmut können mit Hilfe des Rechtsprodukts „Versicherung“ wirtschaftlich tragbar gemacht werden. Die wirtschaftliche Bedeutung des Versicherungsrechts zeigt die Anzahl der bestehenden Versicherungsverhältnisse (ca. 430 Mio.).
Das Privatversicherungsrecht, mit dem sich der Wahlbereich Versicherungsrecht an der Universität Mannheim beschäftigt, ruht auf vier Säulen:
Abzugrenzen ist das Privatversicherungsrecht vom Sozialversicherungsrecht. Das Sozialversicherungsrecht regelt Versicherungsverhältnisse, die kraft Gesetzes zwischen Versicherten und Sozialversicherungsträgern bestehen (z.B. gesetzliche Krankenkassen). Diese sind nicht Gegenstand des Curriculums. Das Privatversicherungsrecht ist ein besonders vielseitiges Kerngebiet des Wirtschaftsrechts. Es entfaltet nicht nur ständige Wechselwirkungen mit dem allgemeinen Privatrecht und anderen Teilbereichen des Wirtschaftsrechts, sondern weist auch starke interdisziplinäre Bezüge zur Versicherungsbetriebslehre und zur Versicherungsmathematik auf. Die Universität Mannheim geht diesen im Institut für Versicherungswissenschaft nach.