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Prüfungen im Schwerpunkt­bereich

Studierende, die im Rahmen der Schwerpunkt­bereichs­prüfung das Wahlmodul 6 „Privat­versicherungs­recht“ wählen, müssen folgende Leistungen erbringen:

  • Besuch von Lehr­veranstaltungen des Schwerpunkt­bereichs 
  • Anfertigung einer Studien­arbeit (Bachelor­arbeit) und Teilnahme am Seminar
  • Mündliche Prüfung im Schwerpunkt­bereich 
  • Studien­arbeit (Bachelor­arbeit) / Seminar

    Die Themen für die Studien­arbeiten stammen aus dem Privat­versicherungs­recht. Nach Zulassung haben die Kandidatinnen und Kandidaten die Gelegenheit, nach der Vorbesprechung aus mehreren Themenblöcken zwei Prioritäten anzugeben. Die einzelnen Themen werden daraufhin von der Seminarleitung zugeteilt. 
    Die Studierenden fertigen zu ihrem Thema innerhalb einer Bearbeitungs­zeit von 4 Wochen eine wissenschaft­liche Themenarbeit an und präsentieren die Ergebnisse derselben im Anschluss mündlich im Rahmen eines Seminars. Voraussetzung für die Zulassung zur Teilnahme ist grundsätzlich der regelmäßige Besuch von Vorlesungen im Schwerpunkt­bereich sowie die Teilnahme an der Vorbesprechung. In Ausnahmefällen ist eine nachträgliche Anmeldung im Lehr­stuhl­sekretariat möglich. Die Studien-/ Bachelor­arbeit einschließlich der Präsentation geht mit 40 % in die Benotung des Schwerpunkts (Universitäts­prüfung) ein. Weitere 40 % entfallen auf die AT-Klausur sowie 20 % auf die mündliche Prüfung.

    Sofern die Mindest­teilnehmeranzahl erreicht wird, wird das Seminar jedes Semester angeboten. Der Zeitpunkt wird rechtzeitig bekannt gegeben. Das Seminar wird als Block­veranstaltung abgehalten und kann ggf. mit einer Exkursion (bspw. zu führenden Versicherungs­unternehmen, Verbänden oder Institutionen) in eine deutsche Metropole verbunden werden.

    Bitte beachten Sie weiterhin, dass das ausgefüllte Anmeldeformular bei Abholung des Themas im Lehr­stuhl­sekretariat abzugeben ist.

  • Mündliche Prüfung

    Nach Besuch der Lehr­veranstaltungen des Wahl­bereichs „Privat­versicherungs­recht“ können sich die Studierenden in einem Semester ihrer Wahl zur mündlichen Prüfung anmelden. Bei der mündlichen Prüfung werden 3–4 Kandidaten gemeinsam geprüft. Die Prüfung dauert ca. 1 Stunde. Die mündliche Prüfung geht zu 20 % in die Note des Schwerpunkt­bereichs ein. 

    Die Anmeldung für die mündliche Prüfung erfolgt elektronisch im Portal2. Bitte beachten Sie die jeweiligen Fristen: Für eine Prüfung im Frühjahrssemester (März / April) muss eine Anmeldung zwischen 1. und 30. November des Vorjahres erfolgen, für eine Prüfung im Herbstsemester (September / Oktober) zwischen 1. und 31. Mai des gleichen Jahres. Eine Nachmeldung ist nur unter bestimmten Umständen möglich. Der konkrete Termin wird erst nach der Anmeldung im Portal2 festgelegt und den Kandidaten rechtzeitig vom Lehr­stuhl­sekretariat per Email mitgeteilt.

    Gegenstand der mündlichen Prüfung im Schwerpunkt­bereich ist gemäß § 12 Abs. 1 JuSPO der Stoff des Wahl­bereichs (Besonderer Teil) einschließlich seiner Bezüge zu den obligatorischen Lehr­veranstaltungen (Allgemeiner Teil) und zum Bürgerlichen Recht. Die gewählten Veranstaltungen sind nach der Anmeldung im Portal2 im Lehr­stuhl­sekretariat anzugeben (mind. 14 Tage vor der Prüfung). 

    Gegenstand der mündlichen Prüfung sind 4 SWS.