Der Lehrstuhl geht Grundfragen des allgemeinen Versicherungsvertragsrechts nach, insb. den Bezügen zum Bürgerlichen Recht. Ferner ruht besonderes Augenmerk auf aktuellen Problemfeldern der Sach- und der Personenversicherung. Außerdem sind Schnittstellen zu anderen Bereichen des Wirtschaftsrechts von Interesse (insb. Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht).
Auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts beschäftigen wir uns vornehmlich mit Fragen des Missbrauchs von Marktmacht und dem Immaterialgüterkartellrecht.
Immaterialgüterrechtlich widmet sich der Lehrstuhl Problemen des deutschen, europäischen und internationalen Patentrechts, den internen und externen Schranken des Immaterialgüterschutzes und der Suche nach allgemeinen, schutzrechtsübergreifenden Normen (Universalien des Immaterialgüterrechts).
Der Schwerpunkt der Betrachtungen zur Rechtsvergleichung ruht auf der Methodik und der Entwicklung des Fachs, dem Einfluss von Sprache auf das Recht sowie den besonderen Bedingungen des Vergleichs von Wirtschaftsrecht verschiedener Rechtsordnungen.
Allgemein-zivilrechtlich möchte der Lehrstuhl vor allem zur Lösung von Problemen auf den Gebieten des Haftungs- und Schadensrechts beitragen.