Am Lehrstuhl wird die Möglichkeit zur Promotion im Bereich des Rechts des Geistigen Eigentums, hier insbesondere im Bereich des Urheberrechts sowie im Medienrecht geboten. Das von der Bewerberin oder dem Bewerber in Aussicht genommene Promotionsthema sollte sich mit den Forschungsschwerpunkten decken.
Interessent*innen werden gebeten, sich schriftlich unter Nennung eines konkreten Themenbereichs/Vorschlags für ein Promotionsthema an die Lehrstuhlinhaberin zu wenden. Die Unterlagen sollen neben einer Motivation für das Promotionsvorhaben einen tabellarischen Lebenslauf, Kopien der Abitur- und Examenszeugnisse sowie Angaben über Vorkenntnisse im Bereich des angestrebten Promotionsvorhabens enthalten. Externe Bewerber*innen sollen weiter ein Exposé vorlegen.
Die Promotion setzt die Bereitschaft zur regelmäßigen Teilnahme am Doktorand*innenseminar voraus. Im Rahmen des Doktorand*innenseminars sollen die Doktorand*innen Gliederung, Thesen und die zum jeweiligen Bearbeitungsstand erzielten Arbeitsergebnisse vorstellen und sich einer wissenschaftlichen Diskussion stellen.
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