Studierende, die im Rahmen der Schwerpunktbereichsprüfung das Wahlmodul 7 „Geistiges Eigentum, Medien- und Lauterkeitsrecht“ wählen, müssen folgende Leistungen erbringen:
Die Themen für die Studienarbeiten stammen aus den Bereichen Urheberrecht, Patentrecht, Markenrecht, Medienrecht oder Lauterkeitsrecht. Nach Zulassung haben die Kandidat*innen die Gelegenheit, im Rahmen der Vorbesprechung drei konkrete Themen aus einer von der Seminarleiterin gestellten Themenliste zu wählen. Die Themen werden daraufhin von der Seminarleiterin zugeteilt. Sollten mehrere Studierende das gleiche Thema gewählt haben, entscheidet das Los über die Themenvergabe.
Die Studierenden fertigen zu ihrem Thema innerhalb einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen eine wissenschaftliche Themenarbeit an und präsentieren die Ergebnisse derselben im Anschluss mündlich im Rahmen eines Seminars. Voraussetzung für die Zulassung zur Teilnahme ist grundsätzlich der regelmäßige Besuch von Vorlesungen im Schwerpunktbereich sowie die Teilnahme an der Vorbesprechung. In Ausnahmefällen ist eine nachträgliche Anmeldung im Lehrstuhlsekretariat möglich. Die Studien-/ Bachelorarbeit einschließlich der Präsentation geht mit 40 % in die Benotung des Schwerpunkts (Universitätsprüfung) ein.
Sofern die Mindestteilnehmendenanzahl erreicht wird, wird das Seminar jedes Semester angeboten. Die Vorbesprechung findet jeweils gegen Ende des vorhergehenden Semesters statt. Das Seminar wird als Blockveranstaltung abgehalten und kann ggf. mit einer Exkursion (bspw. zum DPMA, zum EPA oder zur WIPO) verbunden werden.
Weitere Hinweise zum Seminar finden Sie auf dem jeweiligen Infoblatt „Seminar im SPB Geistiges Eigentum“.
Bitte beachten Sie weiterhin, dass das ausgefüllte Anmeldeformular bei Abholung des Themas im Lehrstuhlsekretariat abzugeben ist.
Nach Besuch der Lehrveranstaltungen des Wahlbereichs „Geistiges Eigentum und Lauterkeitsrecht“ können sich die Studierenden in einem Semester ihrer Wahl zur mündlichen Prüfung anmelden. Bei der mündlichen Prüfung werden 3–4 Kandidat*innen gemeinsam geprüft. Die Prüfung dauert ca. 1 Stunde. Die mündliche Prüfung geht zu 20 % in die Note des Schwerpunktbereichs ein.
Die Anmeldung für die mündliche Prüfung erfolgt elektronisch im Portal2. Bitte beachten Sie die jeweiligen Fristen: Für eine Prüfung im Frühjahrssemester (März / April) muss eine Anmeldung zwischen 1. und 30. November des Vorjahres erfolgen, für eine Prüfung im Herbstsemester (September / Oktober) zwischen 1. und 31. Mai des gleichen Jahres. Eine Nachmeldung ist nur unter bestimmten Umständen möglich. Der konkrete Termin wird erst nach der Anmeldung im Portal2 festgelegt und den Kandidat*innen rechtzeitig vom Lehrstuhlsekretariat per Email mitgeteilt.
Gegenstand der mündlichen Prüfung im Schwerpunktbereich ist gemäß § 12 Abs. 1 JuSPO der Stoff des Wahlbereichs (Besonderer Teil) einschließlich seiner Bezüge zu den obligatorischen Lehrveranstaltungen (Allgemeiner Teil) und zum Bürgerlichen Recht. Zum Prüfungsstoff des Wahlbereichs gehören verpflichtend die Inhalte der Urheberrechtsvorlesung. Daneben haben die Kandidat*innen zwei Vertiefungsvorlesungen als Prüfungsinhalte zu wählen. Die gewählten Veranstaltungen sind nach der Anmeldung im Portal2 im Lehrstuhlsekretariat anzugeben (mind. 14 Tage vor der Prüfung).
Gegenstand der mündlichen Prüfung sind 4 SWS.
Für die mündliche Prüfung sind folgende Textsammlungen als Hilfsmittel zugelassen:
Ein Rücktritt von einer bestandenen Leistung im Schwerpunktbereich Wirtschaftsrecht, zu dem auch die Mündliche Prüfung im SPB 7 gehört, ist grundsätzlich möglich. Der entsprechende Beschluss ist hier abrufbar.
Bitte beachten Sie, dass ein Rücktritt nur innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses möglich ist; die Bekanntgabe gilt spätestens zwei Wochen nach Einstellung des Ergebnisses in die elektronische Prüfungsverwaltung als erfolgt.
Bitte benutzen Sie für den Rücktritt von einer bestandenen Leistung im Schwerpunktbereich Wirtschaftsrecht dieses Formular.