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Prüfungen im Schwerpunkt­bereich

Studierende, die im Rahmen der Schwerpunkt­bereichs­prüfung das Wahlmodul 7 „Geistiges Eigentum und Lauterkeits­recht“ wählen, müssen folgende Leistungen erbringen:

  • Besuch von Lehr­veranstaltungen des Schwerpunkt­bereichs im Umfang von mind. 4 SWS
  • Anfertigung einer Studien­arbeit (Bachelor­arbeit) und Teilnahme am Seminar
  • Mündliche Prüfung im Schwerpunkt­bereich (bezogen auf die gewählten Veranstaltungen im Umfang von 4 SWS)
  • Studien­arbeit (Bachelor­arbeit) / Seminar

    Die Themen für die Studien­arbeiten stammen aus den Bereichen Urheberrecht, Patentrecht, Markenrecht, Medienrecht oder Lauterkeits­recht. Nach Zulassung haben die Kandidat*innen die Gelegenheit, im Rahmen der Vorbesprechung drei konkrete Themen aus einer von der Seminarleiterin gestellten Themenliste zu wählen. Die Themen werden daraufhin von der Seminarleiterin zugeteilt. Sollten mehrere Studierende das gleiche Thema gewählt haben, entscheidet das Los über die Themenvergabe.
    Die Studierenden fertigen zu ihrem Thema innerhalb einer Bearbeitungs­zeit von 4 Wochen eine wissenschaft­liche Themenarbeit an und präsentieren die Ergebnisse derselben im Anschluss mündlich im Rahmen eines Seminars. Voraussetzung für die Zulassung zur Teilnahme ist grundsätzlich der regelmäßige Besuch von Vorlesungen im Schwerpunkt­bereich sowie die Teilnahme an der Vorbesprechung. In Ausnahmefällen ist eine nachträgliche Anmeldung im Lehr­stuhl­sekretariat möglich. Die Studien-/ Bachelor­arbeit einschließlich der Präsentation geht mit 40 % in die Benotung des Schwerpunkts (Universitäts­prüfung) ein.

    Sofern die Mindest­teilnehmendenanzahl erreicht wird, wird das Seminar jedes Semester angeboten. Die Vorbesprechung findet jeweils in der letzten Semesterwoche des vorhergehenden Semesters statt. Das Seminar wird als Block­veranstaltung abgehalten und kann ggf. mit einer Exkursion (bspw. zum DPMA, zum EPA oder zur WIPO) verbunden werden.

    Weitere Hinweise zum Seminar finden Sie auf dem jeweiligen Infoblatt „Seminar im SPB Geistiges Eigentum“.

    Bitte beachten Sie weiterhin, dass das ausgefüllte  Anmeldeformular  bei Abholung des Themas im Lehr­stuhl­sekretariat abzugeben ist.

  • Mündliche Prüfung

    Allgemeines

    Nach Besuch der Lehr­veranstaltungen des Wahl­bereichs „Geistiges Eigentum und Lauterkeits­recht“ können sich die Studierenden in einem Semester ihrer Wahl zur mündlichen Prüfung anmelden. Bei der mündlichen Prüfung werden 3–4 Kandidat*innen gemeinsam geprüft. Die Prüfung dauert ca. 1 Stunde. Die mündliche Prüfung geht zu 20 % in die Note des Schwerpunkt­bereichs ein. 

    Die Anmeldung für die mündliche Prüfung erfolgt elektronisch im Portal2. Bitte beachten Sie die jeweiligen Fristen: Für eine Prüfung im Frühjahrssemester (März / April) muss eine Anmeldung zwischen 1. und 30. November des Vorjahres erfolgen, für eine Prüfung im Herbstsemester (September / Oktober) zwischen 1. und 31. Mai des gleichen Jahres. Eine Nachmeldung ist nur unter bestimmten Umständen möglich. Der konkrete Termin wird erst nach der Anmeldung im Portal2 festgelegt und den Kandidat*innen rechtzeitig vom Lehr­stuhl­sekretariat per Email mitgeteilt.

    Gegenstand der mündlichen Prüfung im Schwerpunkt­bereich ist gemäß § 12 Abs. 1 JuSPO der Stoff des Wahl­bereichs (Besonderer Teil) einschließlich seiner Bezüge zu den obligatorischen Lehr­veranstaltungen (Allgemeiner Teil) und zum Bürgerlichen Recht. Zum Prüfungs­stoff des Wahl­bereichs gehören verpflichtend die Inhalte der Urheberrechts­vorlesung. Daneben haben die Kandidat*innen zwei Vertiefungs­vorlesungen als Prüfungs­inhalte zu wählen. Die gewählten Veranstaltungen sind nach der Anmeldung im Portal2 im Lehr­stuhl­sekretariat anzugeben (mind. 14 Tage vor der Prüfung). 

    Gegenstand der mündlichen Prüfung sind 4 SWS.

    Zulässige Hilfsmittel

    Für die mündliche Prüfung sind folgende Textsammlungen als Hilfsmittel zugelassen:

    1. Fechner/Mayer, Textsammlung „Medienrecht“, C.F. Müller
    2. Textsammlung „Urheber- und Verlagsrecht: UrhR“, Beck im dtv
    3. Eckardt/Klett, Textsammlung „Wettbewerbsrecht, Gewerblicher Rechts­schutz und Urheberrecht“, C.F. Müller
    4. Textsammlung „Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Kartellrecht: WettbR“, Beck im dtv
    5. Beck’sche Loseblatt-Textausgabe Gewerblicher Rechts­schutz, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht
    6. Schönfelder
    7. Förster/Uhrich/Zech, Geistiges Eigentum, Mohr Siebeck
    8. Textsammlung „Patent- und Designrecht: PatR“, Beck im dtv
  • Rücktritt von der (bestandenen) Mündlichen Prüfung

    Ein Rücktritt von einer bestandenen Leistung im Schwerpunkt­bereich Wirtschafts­recht, zu dem auch die Mündliche Prüfung im SPB 7 gehört, ist grundsätzlich möglich. Der entsprechende Beschluss ist hier abrufbar.
    Bitte beachten Sie, dass ein Rücktritt nur innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses möglich ist; die Bekanntgabe gilt spätestens zwei Wochen nach Einstellung des Ergebnisses in die elektronische Prüfungs­verwaltung als erfolgt.
    Bitte benutzen Sie für den Rücktritt von einer bestandenen Leistung im Schwerpunkt­bereich Wirtschafts­recht dieses Formular.