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Allgemeine Informationen zum universitären Schwerpunkt­bereich

I. Das Schwerpunkt­bereichs­studium

Das Schwerpunkt­bereichs­studium, das der traditionellen Stärke der Universität Mannheim und der Abteilung Rechts­wissenschaft im Bereich des Wirtschafts­rechts entspricht, bietet Ihnen eine frühzeitige fach­liche Spezialisierung und Profilschärfung. Passend zur Ausrichtung des Bachelor-Abschnitts des Kombinations­studien­gangs Unternehmens­jurist*in (LL.B./Staats­examen) können Sie innerhalb des Schwerpunk­bereiches einen von zehn Wahl­bereichen im Besonderen Teil des Wirtschafts­rechts vertiefen.

Durch das Schwerpunkt­bereichs­studium absolvieren Sie zugleich die Universitäts­prüfung, die Teil der Ersten juristischen Staats­prüfung ist.

Der Schwerpunk­bereich besteht aus dem Allgemeinen Teil des Wirtschafts­rechts (sog. Wirtschafts­recht AT) und dem Besonderen Teil des Wirtschafts­rechts (sog. Wirtschafts­recht BT)

Im Wirtschafts­recht AT sind die Veranstaltungen Arbeits­recht, Gesellschafts­recht, Handels­recht, Kreditsicherungs­recht und Ökonomische Analyse des Rechtes zu belegen.

Wirtschafts­recht BT bietet Ihnen die Spezialisierung in den folgenden Wahl­bereichen:

  • Internationales Wirtschafts­recht
  • Bank- und Kapital­markt­recht
  • Gesellschafts­recht
  • Kollektives Arbeits­recht
  • Insolvenz und Sanierung
  • Versicherungs­recht
  • Geistiges Eigentum, Medien- und Lauterkeits­recht
  • Medizin- und Gesundheitsrecht
  • Steuerrecht
  • Kartellrecht
     

Achtung: Die Wahl des BT ist verbindlich. Eine einmal getätigte Wahl kann NICHT mehr rückgängig gemacht werden.

II. Die einzelnen Prüfungs­leistungen

Prüfungs­leistungen im Schwerpunkt­bereich können ab dem 4. Fach­semester erbracht werden.

1. Klausur

  •  Inhalt: zwingend im AT
  • Prüfungs­zeitpunkt: Januar oder Juli
  • Themenfelder der Klausur:
    • im Januar: Kreditsicherungs­recht und Handels­recht und Ökonomische Analyse
    • im Juli: Gesellschafts­recht und Arbeits­recht und Ökonomische Analyse
  • Umfang: 240 Minuten (4 Stunden)
     

2. Mündliche Prüfung

  • ​​Inhalt: zwingend im BT
  • Prüfungs­zeitpunkt:
    • im HWS: März oder April des darauffolgenden Jahres
    • im FSS: September/Oktober des gleichen Jahres
  • Umfang:
    • 15 Minuten pro Prüfling
    • Es finden in der Regel Gruppen­prüfungen mit 4 bis 5 Prüflingen statt.
       

​3. Bachelor­arbeit

  • Inhalt: für die mündliche Prüfung gewählter BT oder AT.
    •  Achtung: Es darf nur ein BT gewählt werden.
  • Prüfungs­zeitpunkt:
    • In der Regel in der vorlesungs­freien Zeit. Einzelheiten legt der jeweilige Lehr­stuhl durch sein Seminarangebot fest.
  • Umfang:
    • Schriftliche wissenschaft­liche Arbeit über 4 Wochen + mündliches Referat im Rahmen eines Seminars mit Präsentation und Diskussion.
  • Weiterführende Information:
    • Die Bachelor­arbeit wird im Rahmen eines Seminars geschrieben. Informationen zu Zeitpunkt und Themen erhalten Sie in den Veranstaltungen der Professor*innen, bei denen Sie die Bachelor­arbeit schreiben wollen, direkt an den Lehr­stühlen beziehungs­weise auf deren Homepages.
    • Achtung:
      Teilweise findet eine Vorbesprechung statt, die auch vor Semesterbeginn liegen kann und die Voraussetzung für die Teilnahme am Seminar ist. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig!

III. Prüfungs­anmeldung

Die einzelnen Prüfungs­leistungen sind voneinander unabhängig. Das gilt sowohl für die Reihenfolge der Ablegung als auch für die jeweilige Anmeldung. Die mündliche Prüfung und die Bachelor­arbeit dürfen jedoch erst nach verbindlicher Wahl des BT erbracht werden. Für die Klausur im AT ist die Anmeldung des BT nicht erforderlich. Die Wahl des BT erfolgt ebenfalls elektronisch durch die „Festlegung des Wahl­bereiches“. Diese unwiderrufliche und verbindliche Festlegung ist an keine Frist gebunden und kann jederzeit erfolgen.

Für die einzelnen Prüfungs­leistungen gilt:

1. Klausur

  • Wie? Elektronische Anmeldung im Portal².
  • Wann?
    • Klausur im Januar: Anmeldung vom 1. – 30. November des Vorjahrs
    • Klausur im Juli: Anmeldung vom 1. – 31. Mai des gleichen Jahres
    • Achtung: Eine Nachmeldung zur Klausur nach Ablauf der Frist ist NICHT möglich!
       

2. Mündliche Prüfung

  • Wie?
    • Elektronische Anmeldung im Portal² (Unterpunkt des festgelegten BT)
  • Wann?
    • Mündliche Prüfung im März/April: Anmeldung vom 1. – 30. November des vorangegangen Jahres
    • Mündliche Prüfung im September/Oktober: Anmeldung vom 1. – 31. Mai des gleichen Jahres
    • Achtung: Eine Nachmeldung zur mündlichen Prüfung ist nur unter engen Voraussetzungen möglich:
      • Nachmeldung bis einen Monat vor Beginn der Prüfungs­phase (also bis Ende Januar beziehungs­weise Ende Juli)
      • Nur gegen Zahlung einer Nachmeldegebühr im Studien­büro
      • Einverständnis­erklärung des/der Prüfer*in muss im Studien­büro vorgelegt werden.
      • Das Formular dazu finden Sie auf unserer Website.
         

3. Bachelor­arbeit

  • Wie?
    • Anmeldung mit dem entsprechenden Formular direkt bei der Prüfer*in.
    • Der Lehr­stuhl leitet das vollständig ausgefüllte Formular elektronisch an das Dekanat der Abteilung (seminararbeit.jura@uni-mannheim.de) weiter.
  • Wann?
    • Tag der Themenzuteilung
    • Achtung: Die Bachelor­arbeit selbst kann nicht elektronisch angemeldet werden. Notwendig ist aber die vorherige elektronische Anmeldung des BT!

IV. Schwerpunktzeugnis

Ihr Schwerpunktzeugnis können Sie mithilfe des Antragsformulars auf unserer Website beantragen.

Achtung: Mit dem Antrag auf Ausstellung des Schwerpunktzeugnisses endet die Möglichkeit der Wiederholung von Prüfungs­leistungen im Schwerpunkt Wirtschafts­recht.


Sollten Sie noch offene Fragen zum Schwerpunkt­bereich oder zu Ihrem Studium insgesamt haben, wenden Sie sich gerne an das Studien­gangs­management der Abteilung!

  • Email: studien­gangsmanagement.juramail-uni-mannheim.de
  • Raum: W220
  • Tel.: 0621-181-1309/-2329