Allgemeine Informationen zum universitären Schwerpunktbereich
I. Das Schwerpunktbereichsstudium
Das Schwerpunktbereichsstudium, das der traditionellen Stärke der Universität Mannheim und der Abteilung Rechtswissenschaft im Bereich des Wirtschaftsrechts entspricht, bietet Ihnen eine frühzeitige fachliche Spezialisierung und Profilschärfung. Passend zur Ausrichtung des Bachelor-Abschnitts des Kombinationsstudiengangs Unternehmensjurist*in (LL.B./Staatsexamen) können Sie innerhalb des Schwerpunkbereiches einen von zehn Wahlbereichen im Besonderen Teil des Wirtschaftsrechts vertiefen.
Durch das Schwerpunktbereichsstudium absolvieren Sie zugleich die Universitätsprüfung, die Teil der Ersten juristischen Staatsprüfung ist.
Der Schwerpunkbereich besteht aus dem Allgemeinen Teil des Wirtschaftsrechts (sog. Wirtschaftsrecht AT) und dem Besonderen Teil des Wirtschaftsrechts (sog. Wirtschaftsrecht BT)
Im Wirtschaftsrecht AT sind die Veranstaltungen Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Kreditsicherungsrecht und Ökonomische Analyse des Rechtes zu belegen.
Wirtschaftsrecht BT bietet Ihnen die Spezialisierung in den folgenden Wahlbereichen:
- Internationales Wirtschaftsrecht
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Kollektives Arbeitsrecht
- Insolvenz und Sanierung
- Versicherungsrecht
- Geistiges Eigentum, Medien- und Lauterkeitsrecht
- Medizin- und Gesundheitsrecht
- Steuerrecht
- Kartellrecht
Achtung: Die Wahl des BT ist verbindlich. Eine einmal getätigte Wahl kann NICHT mehr rückgängig gemacht werden.
II. Die einzelnen Prüfungsleistungen
Prüfungsleistungen im Schwerpunktbereich können ab dem 4. Fachsemester erbracht werden.
1. Klausur
- Inhalt: zwingend im AT
- Prüfungszeitpunkt: Januar oder Juli
- Themenfelder der Klausur:
- im Januar: Kreditsicherungsrecht und Handelsrecht und Ökonomische Analyse
- im Juli: Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht und Ökonomische Analyse
- Umfang: 240 Minuten (4 Stunden)
2. Mündliche Prüfung
- Inhalt: zwingend im BT
- Prüfungszeitpunkt:
- im HWS: März oder April des darauffolgenden Jahres
- im FSS: September/
Oktober des gleichen Jahres
- Umfang:
- 15 Minuten pro Prüfling
- Es finden in der Regel Gruppenprüfungen mit 4 bis 5 Prüflingen statt.
3. Bachelorarbeit
- Inhalt: für die mündliche Prüfung gewählter BT oder AT.
- Achtung: Es darf nur ein BT gewählt werden.
- Prüfungszeitpunkt:
- In der Regel in der vorlesungsfreien Zeit. Einzelheiten legt der jeweilige Lehrstuhl durch sein Seminarangebot fest.
- Umfang:
- Schriftliche wissenschaftliche Arbeit über 4 Wochen + mündliches Referat im Rahmen eines Seminars mit Präsentation und Diskussion.
- Weiterführende Information:
- Die Bachelorarbeit wird im Rahmen eines Seminars geschrieben. Informationen zu Zeitpunkt und Themen erhalten Sie in den Veranstaltungen der Professor*innen, bei denen Sie die Bachelorarbeit schreiben wollen, direkt an den Lehrstühlen beziehungsweise auf deren Homepages.
- Achtung:
Teilweise findet eine Vorbesprechung statt, die auch vor Semesterbeginn liegen kann und die Voraussetzung für die Teilnahme am Seminar ist. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig!
III. Prüfungsanmeldung
Die einzelnen Prüfungsleistungen sind voneinander unabhängig. Das gilt sowohl für die Reihenfolge der Ablegung als auch für die jeweilige Anmeldung. Die mündliche Prüfung und die Bachelorarbeit dürfen jedoch erst nach verbindlicher Wahl des BT erbracht werden. Für die Klausur im AT ist die Anmeldung des BT nicht erforderlich. Die Wahl des BT erfolgt ebenfalls elektronisch durch die „Festlegung des Wahlbereiches“. Diese unwiderrufliche und verbindliche Festlegung ist an keine Frist gebunden und kann jederzeit erfolgen.
Für die einzelnen Prüfungsleistungen gilt:
1. Klausur
- Wie? Elektronische Anmeldung im Portal².
- Wann?
- Klausur im Januar: Anmeldung vom 1. – 30. November des Vorjahrs
- Klausur im Juli: Anmeldung vom 1. – 31. Mai des gleichen Jahres
- Achtung: Eine Nachmeldung zur Klausur nach Ablauf der Frist ist NICHT möglich!
2. Mündliche Prüfung
- Wie?
- Elektronische Anmeldung im Portal² (Unterpunkt des festgelegten BT)
- Wann?
- Mündliche Prüfung im März/April: Anmeldung vom 1. – 30. November des vorangegangen Jahres
- Mündliche Prüfung im September/
Oktober: Anmeldung vom 1. – 31. Mai des gleichen Jahres - Achtung: Eine Nachmeldung zur mündlichen Prüfung ist nur unter engen Voraussetzungen möglich:
- Nachmeldung bis einen Monat vor Beginn der Prüfungsphase (also bis Ende Januar beziehungsweise Ende Juli)
- Nur gegen Zahlung einer Nachmeldegebühr im Studienbüro
- Einverständniserklärung des/
der Prüfer*in muss im Studienbüro vorgelegt werden. - Das Formular dazu finden Sie auf unserer Website.
3. Bachelorarbeit
- Wie?
- Anmeldung mit dem entsprechenden Formular direkt bei der Prüfer*in.
- Der Lehrstuhl leitet das vollständig ausgefüllte Formular elektronisch an das Dekanat der Abteilung (seminararbeit.jura@uni-mannheim.de) weiter.
- Wann?
- Tag der Themenzuteilung
- Achtung: Die Bachelorarbeit selbst kann nicht elektronisch angemeldet werden. Notwendig ist aber die vorherige elektronische Anmeldung des BT!
IV. Schwerpunktzeugnis
Ihr Schwerpunktzeugnis können Sie mithilfe des Antragsformulars auf unserer Website beantragen.
Achtung: Mit dem Antrag auf Ausstellung des Schwerpunktzeugnisses endet die Möglichkeit der Wiederholung von Prüfungsleistungen im Schwerpunkt Wirtschaftsrecht.
Sollten Sie noch offene Fragen zum Schwerpunktbereich oder zu Ihrem Studium insgesamt haben, wenden Sie sich gerne an das Studiengangsmanagement der Abteilung!
- Email: studiengangsmanagement.jura uni-mannheim.de
- Raum: W220
- Tel.: 0621-181-1309/-2329