I. Das Schwerpunktbereichsstudium
Das Schwerpunktbereichsstudium, das der traditionellen Stärke der Universität Mannheim und der Abteilung Rechtswissenschaft im Bereich des Wirtschaftsrechts entspricht, bietet Ihnen eine frühzeitige fachliche Spezialisierung und Profilschärfung. Passend zur Ausrichtung des Bachelor-Abschnitts des Kombinationsstudiengangs Unternehmensjurist/in (LL.B./Staatsexamen) können Sie innerhalb des Schwerpunkbereiches einen von zehn Wahlbereichen im Besonderen Teil des Wirtschaftsrechts vertiefen.
Durch das Schwerpunktbereichsstudium absolvieren Sie zugleich die Universitätsprüfung, die Teil der Ersten juristischen Staatsprüfung ist.
Der Schwerpunkbereich besteht aus dem Allgemeinen Teil des Wirtschaftsrechts (sog. Wirtschaftsrecht AT) und dem Besonderen Teil des Wirtschaftsrechts (sog. Wirtschaftsrecht BT)
Im Wirtschaftsrecht AT sind die Veranstaltungen Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Kreditsicherungsrecht und Ökonomische Analyse des Rechtes zu belegen.
Wirtschaftsrecht BT bietet Ihnen die Spezialisierung in den folgenden Wahlbereichen:
Achtung: Die Wahl des BT ist verbindlich. Eine einmal getätigte Wahl kann NICHT mehr rückgängig gemacht werden.
II. Die einzelnen Prüfungsleistungen
Prüfungsleistungen im Schwerpunktbereich können ab dem 4. Fachsemester erbracht werden.
1. Klausur
2. Mündliche Prüfung
3. Bachelorarbeit
III. Prüfungsanmeldung
Die einzelnen Prüfungsleistungen sind voneinander unabhängig. Das gilt sowohl für die Rei-henfolge der Ablegung als auch für die jeweilige Anmeldung. Die mündliche Prüfung und die Bachelorarbeit dürfen jedoch erst nach verbindlicher Wahl des BT erbracht werden. Für die Klausur im AT ist die Anmeldung des BT nicht erforderlich. Die Wahl des BT erfolgt ebenfalls elektronisch durch die „Festlegung des Wahlbereiches“. Diese unwiderrufliche und verbind-liche Festlegung ist an keine Frist gebunden und kann jederzeit erfolgen.
Für die einzelnen Prüfungsleistungen gilt:
1. Klausur
2. Mündliche Prüfung
3. Bachelorarbeit
IV. Schwerpunktzeugnis
Ihr Schwerpunktzeugnis können Sie mithilfe des Antragsformulars auf unserer Website bean-tragen.
Achtung: Mit dem Antrag auf Ausstellung des Schwerpunktzeugnisses endet die Möglichkeit der Wiederholung von Prüfungsleistungen im Schwerpunkt Wirtschaftsrecht.
Sollten Sie noch offene Fragen zum Schwerpunktbereich oder zu Ihrem Studium insgesamt haben, wenden Sie sich gerne an das Studiengangsmanagement der Abteilung!