Schwerpunkt Geistiges Eigentum, Medien- und Lauterkeitsrecht
Digitalisierung, neue Medien und Industrie 4.0 – Unternehmensjurist*innen müssen tagtäglich Lösungen für diese spannenden Herausforderungen finden. Durchschnittlich 30–40 % ihrer Arbeitszeit verbringen sie bereits mit digitalen Themen – und die Nachfrage nach digital kompetenten Jurist*innen wächst stetig. Sie möchten gut vorbereitet in das Berufsleben starten und die Herausforderungen der digitalen Transformation lösen? Sie interessieren sich für Medien, Design, Kunst und Kultur? Dann ist der Schwerpunktbereich 7: Geistiges Eigentum, Medien- und Lauterkeitsrecht genau der richtige für Sie!
Er bietet einen umfassenden Einblick in die verschiedenen Rechtsmaterien des Geistigen Eigentums sowie des Lauterkeits- und Medienrechts: Ein zentraler Fokus wird dabei auf das Urheberrecht gelegt, das nicht nur dem traditionellen Schutz von Kunst und Literatur dient, sondern auch die neuen Medien maßgeblich beeinflusst. Vor dem Hintergrund der rasanten Entwicklung von Software und IT ist es wie kein anderes Rechtsgebiet gezwungen, sich gemeinsam mit den technischen Möglichkeiten weiterzuentwickeln und zukunftsfähige Regelungen bereitzustellen. Es ist Bestandteil mehrerer Fachanwaltslehrgänge (FA Urheberrecht & Medienrecht, FA Gewerblicher Rechtsschutz, ggf. FA Informationstechnologie) und häufig Gegenstand höchstrichterlicher Rechtsprechung.
Daneben erhalten Sie einen Einblick in das Recht der Patente und Gebrauchsmuster, die technische Leistungen schützen und Schutzrechte von erheblichem ökonomischen Wert darstellen. Gleiches gilt für Kennzeichen – eingeführt zum Zwecke der Identifizierung und Unterscheidung erlangen sie durch Investitionen in Produktqualität und Werbung einen enormen wirtschaftlichen Wert, der mittels eines subjektiven Rechts – der Marke – geschützt werden muss. Dieser ist die Vertiefungsvorlesung „Markenrecht“ gewidmet. Ergänzt wird der Schwerpunktbereich des Weiteren durch eine Vertiefungsvorlesung zum Lauterkeitsrecht (UWG), das als Sonderdeliktsrechts beispielsweise vor irreführender Werbung, Rufschädigung, Behinderung und Ausspähen von Unternehmensgeheimnissen schützt. Nicht zuletzt haben Sie künftig auch die Möglichkeit, einen Überblick über die relevanten Fragestellungen des Medienrechts, insbesondere des Äußerungs- und Bildrechts zu erlangen. In der Vertiefungsvorlesung „Medienrecht“ werden dabei nicht nur „klassische“ Fragen des Presserechts behandelt, vielmehr werden auch aktuelle Probleme, wie die Providerhaftung oder jene nach den Möglichkeiten und Grenzen der Kommerzialisierung von Persönlichkeitsmerkmalen in der Werbung adressiert.