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Lehr­veranstaltungen im Schwerpunkt­bereich

Der Schwerpunkt­bereich kann in zwei Semestern abgeschlossen werden. Empfohlen wird ein Beginn im vierten Fach­semester und ein Abschluss des Schwerpunkt­bereichs durch Teilnahme am Seminar (inkl. Bachelor­arbeit) und Absolvieren der mündlichen Prüfung im fünften Fach­semester bzw. zu Beginn des sechsten Fach­semesters. 

Ausgerichtet an den Bedürfnissen der Praxis ist eine Spezialisierung im Wahl­bereich möglich. Während die Teilnahme an der Lehr­veranstaltung zum Urheberrecht (2 SWS, jeweils im HWS) für jeden Studierenden des Schwerpunkt­bereichs verpflichtend ist, stehen (jeweils im FSS) folgende Vertiefungs­vorlesungen zur Auswahl, von denen mindestens zwei zu besuchen sind:

  •       VO Patentrecht (1 SWS, jeweils im FSS)
  •       VO Markenrecht (1 SWS, jeweils im FSS)
  •       VO Medienrecht (1 SWS, jeweils im FSS)
  •       VO Lauterkeits­recht (1 SWS, jeweils im FSS)

Spätestens vor Erbringung der ersten Prüfungs­leistung ist eine elektronische Anmeldung des Schwerpunkt­bereichs im Portal2 notwendig.