Der Schwerpunktbereich kann in zwei Semestern abgeschlossen werden. Empfohlen wird ein Beginn im vierten Fachsemester und ein Abschluss des Schwerpunktbereichs durch Teilnahme am Seminar (inkl. Bachelorarbeit) und Absolvieren der mündlichen Prüfung im fünften Fachsemester bzw. zu Beginn des sechsten Fachsemesters.
Ausgerichtet an den Bedürfnissen der Praxis ist eine Spezialisierung im Wahlbereich möglich. Während die Teilnahme an der Lehrveranstaltung zum Urheberrecht (2 SWS, jeweils im HWS) für jeden Studierenden des Schwerpunktbereichs verpflichtend ist, stehen (jeweils im FSS) folgende Vertiefungsvorlesungen zur Auswahl, von denen mindestens zwei zu besuchen sind:
Spätestens vor Erbringung der ersten Prüfungsleistung ist eine elektronische Anmeldung des Schwerpunktbereichs im Portal2 notwendig.