DE / EN

Linda Gregori: „Die Schweigepflicht des Veterinärs“

Kurzprofil:

Linda Gregori hat Rechts­wissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main studiert und in Frankfurt am Main ihr Rechts­referendariat absolviert. Nach dem zweiten Staats­examen arbeitete sie zehn Jahre lang als Rechts­anwältin in internationalen Wirtschafts­kanzleien. Seit Juni 2023 ist sie als Juristische Referentin bei der Landes­tierschutz­beauftragten der Freien Hansestadt Bremen tätig, wobei sie von Januar bis Ende August 2025 zu 50% zur ehemaligen Bundes­tierschutz­beauftragten Ariane Kari als Elternzeitvertretung abgeordnet war. Seit dem Jahr 2019 ist sie im Vorstand der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutz­recht und seit 2020 Stellvertretende Vorsitzende. 

Abstract zum Vortrag:

Tierschutz­fälle, also beispielsweise Fälle, in denen Tiere nicht ordnungs­gemäß gehalten oder versorgt oder sogar misshandelt werden, finden oft im Verborgenen statt. Werden solche Fälle Tierärzt:innen im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt, stellt sich die Frage, ob die für Tierärzt:innen geltende Schweigepflicht aus § 203 StGB auch Tierschutz­fälle umfasst oder ob Tierärzt:innen befugt sind, Verstöße gegen das Tierschutz­recht der zuständigen Behörde zu melden.

In rechtlicher Hinsicht sind hier verschiedene Fragestellungen relevant: Handelt es sich bei einem Tierschutz­fall um ein (schützenswertes) Geheimnis? Sind die Tierärzt:innen verpflichtet, zunächst zu versuchen, dem Tierschutz­fall auf andere Weise abzuhelfen, bevor sie diesen der Behörde melden? Wie sind die widerstreitenden Interessen, nämlich das Geheimhaltungs­interesse der handelnden Personen (meist der Tierhaltenden) und das Interesse der Allgemeinheit am Tierschutz, gegeneinander abzuwägen? Jeder Einzelfall ist gesondert zu betrachten. Dennoch können Tierschutz­fällen allgemeine Grundsätze zugrunde gelegt werden, die in diesem Vortrag beleuchtet werden.