Linda Gregori: „Die Schweigepflicht des Veterinärs“
Kurzprofil:
Linda Gregori hat Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main studiert und in Frankfurt am Main ihr Rechtsreferendariat absolviert. Nach dem zweiten Staatsexamen arbeitete sie zehn Jahre lang als Rechtsanwältin in internationalen Wirtschaftskanzleien. Seit Juni 2023 ist sie als Juristische Referentin bei der Landestierschutzbeauftragten der Freien Hansestadt Bremen tätig, wobei sie von Januar bis Ende August 2025 zu 50% zur ehemaligen Bundestierschutzbeauftragten Ariane Kari als Elternzeitvertretung abgeordnet war. Seit dem Jahr 2019 ist sie im Vorstand der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht und seit 2020 Stellvertretende Vorsitzende.
Abstract zum Vortrag:
Tierschutzfälle, also beispielsweise Fälle, in denen Tiere nicht ordnungsgemäß gehalten oder versorgt oder sogar misshandelt werden, finden oft im Verborgenen statt. Werden solche Fälle Tierärzt:innen im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt, stellt sich die Frage, ob die für Tierärzt:innen geltende Schweigepflicht aus § 203 StGB auch Tierschutzfälle umfasst oder ob Tierärzt:innen befugt sind, Verstöße gegen das Tierschutzrecht der zuständigen Behörde zu melden.
In rechtlicher Hinsicht sind hier verschiedene Fragestellungen relevant: Handelt es sich bei einem Tierschutzfall um ein (schützenswertes) Geheimnis? Sind die Tierärzt:innen verpflichtet, zunächst zu versuchen, dem Tierschutzfall auf andere Weise abzuhelfen, bevor sie diesen der Behörde melden? Wie sind die widerstreitenden Interessen, nämlich das Geheimhaltungsinteresse der handelnden Personen (meist der Tierhaltenden) und das Interesse der Allgemeinheit am Tierschutz, gegeneinander abzuwägen? Jeder Einzelfall ist gesondert zu betrachten. Dennoch können Tierschutzfällen allgemeine Grundsätze zugrunde gelegt werden, die in diesem Vortrag beleuchtet werden.