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KG Berlin, Beschl. v. 25.5.2016 – 3 ARs 5/16, 3 ARs 5/16 – Gen AR 26/16: Amtspflichtverletzung einer Schöffin

Eine Schöffin, die im Internet Hassbotschaften gegen Pädophile und Ausländer verbreitet und die Todesstrafe, entgrenzte Körperstrafen und Selbstjustiz propagiert, verletzt ihre Amtspflichten gröblich und ist des Schöffenamtes zu entheben (amtl. Leitsatz)

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