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OLG München, Beschl. v. 21.03.2016 – 2 Ws 131/16: Pflichtverletzung eines Schöffen, Leugnung der Legitimität der Bundes­republik Deutschland als Staat

Ein Schöffe, der die Legitimität der Bundes­republik Deutschland als Staat leugnet und sich verfassungs­feindlich äußert, ist wegen gröblicher Verletzung seiner Amtspflichten seines Amtes zu entheben.

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