OLG München, Beschl. v. 21.03.2016 – 2 Ws 131/ 16: Pflichtverletzung eines Schöffen, Leugnung der Legitimität der Bundesrepublik Deutschland als Staat
Ein Schöffe, der die Legitimität der Bundesrepublik Deutschland als Staat leugnet und sich verfassungsfeindlich äußert, ist wegen gröblicher Verletzung seiner Amtspflichten seines Amtes zu entheben.