DE / EN

OLG Hamm, Urt. v. 22.01.2016 – 11 U 67/15: Rechtfertigung bei Rauswurf einer Mutter aus Studenten-WG durch Polizeibeamte

Studenten-WG darf Mutter eines Mitbewohners hinauswerfen lassen: Polizeibeamte bei Anwendung unmittelbaren Zwangs und Verursachung leichter Körperverletzungen gerechtfertigt.

Die Mutter eines Studenten darf sich gegen den Willen anderer Mitglieder einer Studenten-Wohngemeinschaft (WG) nicht dauerhaft in den Räumen der WG aufhalten. Polizeibeamte dürfen das Hausrecht der Mitbewohner zwangs­weise durchsetzen, wenn die Mutter auch nach vorheriger, polizeilicher Aufforderung die Räume der WG nicht freiwillig verlässt.

Von der Klägerin sei eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgegangen. Ihr dauerhafter Aufenthalt in der Wohnung habe das Hausrecht des Mitbewohners verletzt. Dieser sei berechtigt gewesen, die Klägerin aus der Wohnung zu verweisen. Der Sohn der Klägerin habe ihr zwar die Schlüssel überlassen und das Betreten der Wohnung gestatten dürfen, damit die Klägerin die Haustiere habe versorgen können. Er habe ihr aber keinen dauerhaften, sich über mehrere Tage hinziehenden Aufenthalt in den auch gemeinschaft­lich zu nutzenden Räumen der Wohnung erlauben können. Eine studentische Wohngemeinschaft sei auf das Zusammenleben regelmäßig jüngerer Erwachsener in einer vergleichbaren Lebens­situation ausgerichtet [...].

Die hinzugerufenen Polizeibeamten hätten das durch die Klägerin dauerhaft verletzte Hausrecht des Mitbewohners durchsetzen dürfen. In den Abendstunden des Polizeieinsatzes habe der Mitbewohner sein Hausrecht kurzfristig nicht selbst zivilrechtlich schützen können. Darüber hinaus habe das Verhalten der Klägerin den Tatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllt, nachdem sie auch nach der Aufforderung des Mitbewohners zum Verlassen der Wohnung in derselben verblieben sei.

Zur Zusammenfassung von rechts­index.de