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BGH, Urt. v. 4. Juli 2018 – 2 StR 245/17: Zur Verbrechensverabredung § 30 Abs. 2 StGB

Amtlicher Leitsatz:
Wegen Sich-Bereiterklärens zu einem Tötungs­verbrechen kann sich auch derjenige, der die Erklärung gegenüber dem potenziellen Opfer abgibt, jedenfalls dann strafbar machen, wenn die Erklärung in der konkreten Fallkonstellation geeignet ist, eine motivationale Selbstbindung des Täters zu begründen.

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