BGH, Beschl. v. 26.08.2025 – 4 StR 323/25: Zum Rücktritt vom Versuch

Leitsatz 

Rücktritt vom Versuch auch bei Schuldun­fähigkeit zu prüfen. 

Sachverhalt 
Der BGH hat eine Revision gegen ein landgerichtliches Urteil als unbegründet zurückgewiesen und ergänzend das unten Genannte bemerkt. 

Aus den Gründen 

[E]in „strafbefreiender“ Rücktritt […] [ist] ungeachtet seiner Einordnung als Strafaufhebungs­grund auch dann zu prüfen, wenn der Täter – wie vorliegend – allein wegen mangelnder Schuld­fähigkeit nicht bestraft werden kann.

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