BGH, Beschl. v. 26.08.2025 – 4 StR 323/ 25: Zum Rücktritt vom Versuch
Leitsatz
Rücktritt vom Versuch auch bei Schuldunfähigkeit zu prüfen.
Sachverhalt
Der BGH hat eine Revision gegen ein landgerichtliches Urteil als unbegründet zurückgewiesen und ergänzend das unten Genannte bemerkt.
Aus den Gründen
[E]in „strafbefreiender“ Rücktritt […] [ist] ungeachtet seiner Einordnung als Strafaufhebungsgrund auch dann zu prüfen, wenn der Täter – wie vorliegend – allein wegen mangelnder Schuldfähigkeit nicht bestraft werden kann.
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