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OLG Hamm, Beschl. v. 26.09.2016 – 1 RVs 67/16: Zur Beleidigung durch die Bezeichnung als „Opa oder alter Mann“

1. Eine Tatsachenbehauptung oder eine gegenüber einer anderen Person verwendete Bezeichnung, die zutreffend oder nach allgemeinem Verständnis wertneutral ist, kann in der Regel nicht als Beleidigung angesehen werden, es sei denn, der Bezeichnung kommt eine über die bloße Kennzeichnung hinaus gehende abwertende Konnotation zu.

2. In der Bezeichnung „alter Mann“ liegt für sich betrachtet noch keine Herabwürdigung, mit welcher dem so Bezeichneten sein personaler oder sozialer Geltungs­wert abgesprochen und seine Minderwertigkeit zum Ausdruck gebracht wird.

(Leitsätze von www.burhoff.de)

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