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BGH, Beschl. v. 24.01.2017 – 1 StR 664/16: Zum gefährlichen Werkzeug i.S.v. § 250 II Nr. 1 StGB

CS- Reizgasspray ist ein anderes gefährliches Werkzeug i.S.v. § 250 II Nr. 1 Alt. 2 StGB

Der Angeklagte hat der Geschädigten die Brille her­unter­geschlagen, ihr dann Reizgas aus der mitgeführten CS-Reizgasspraydose (auch „Tränengas“ genannt) aus kurzer Entfernung direkt in die Augen gesprüht und ihre Handtasche und ihr Smart-Phone an sich genommen. Die Geschädigte konnte minutenlang nichts mehr sehen und hatte starke Schmerzen.
„Der Angeklagte hat damit bei der Tat ein gefährliches Werkzeug i.S.v. § 250 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 2 StGB (und zugleich auch von § 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 StGB) verwendet; das CS-Reizgasspray (…) war nach der Art seiner Verwendung geeignet, erhebliche Verletzungen zu verursachen.“

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