BGH, Urt. v. 5.04.2018 – 3 StR 13/18: Zu den Anforderungen an das Zerstören durch Brandlegung bei § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB
Zerstören im Sinne des § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB setzt bei gemischt genutzten Gebäuden eine durch die Brandlegung hervorgerufene Einwirkung auf die Sachsubstanz einer selbständigen Wohneinheit voraus. (Amtlicher Leitsatz)
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