Carolin Debuschewitz: „Die Veterinärbehörde als Bußgeldbehörde im Tierschutz – Bußgeldbescheid, Kommunikation mit der Staats­anwaltschaft und Verfahrensübergabe“

Die wirksame Verfolgung tierschutz­rechtlicher Verstöße erfordert neben veterinärmedizinischem Sachverstand eine rechts­sichere Verfahrensführung und eine abgestimmte Zusammenarbeit zwischen Veterinärbehörde und Staats­anwaltschaft. Der Vortrag beleuchtet den Weg von der Feststellung eines Verstoßes über die Beweissicherung und den Erlass eines Bußgeldbescheids bis zur Abgabe an die Strafverfolgungs­behörden.

Im Mittelpunkt stehen die Abgrenzung von Ordnungs­widrigkeiten und Straftaten, die Anforderungen an eine nachvollziehbare Dokumentation sowie die wesentlichen Schnittstellen zwischen Verwaltungs-, Bußgeld- und Straf­verfahren. Anhand praxisnaher Beispiele wird erläutert, wie Befunde, Verantwortlichkeiten und Hinweise auf die subjektive Tatseite so aufbereitet werden können, dass sie eine trag­fähige Grundlage für staats­anwaltschaft­liche Ermittlungen bilden. Besondere Aufmerksamkeit gilt der verständlichen Darstellung von Schmerzen, Leiden und deren Dauer sowie der Trennung zwischen tatsächlichen Feststellungen, fach­licher Bewertung und rechtlicher Einordnung.

Weitere Schwerpunkte sind die frühzeitige Abstimmung in Eilfällen, eine strukturierte Aktenübergabe, die Bearbeitung ergänzender Ermittlungs­aufträge und der Umgang mit Verfahrenseinstellungen und zurückgegebenen Akten. 

Ziel des Vortrags ist es, typische Fehlerquellen aufzuzeigen und konkrete Handlungs­möglichkeiten für eine sach­gerechte, effiziente und rechts­sichere Zusammenarbeit zwischen Veterinärbehörde und Staatanwaltschaft zu vermitteln.