Carolin Debuschewitz: „Die Veterinärbehörde als Bußgeldbehörde im Tierschutz – Bußgeldbescheid, Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft und Verfahrensübergabe“
Die wirksame Verfolgung tierschutzrechtlicher Verstöße erfordert neben veterinärmedizinischem Sachverstand eine rechtssichere Verfahrensführung und eine abgestimmte Zusammenarbeit zwischen Veterinärbehörde und Staatsanwaltschaft. Der Vortrag beleuchtet den Weg von der Feststellung eines Verstoßes über die Beweissicherung und den Erlass eines Bußgeldbescheids bis zur Abgabe an die Strafverfolgungsbehörden.
Im Mittelpunkt stehen die Abgrenzung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die Anforderungen an eine nachvollziehbare Dokumentation sowie die wesentlichen Schnittstellen zwischen Verwaltungs-, Bußgeld- und Strafverfahren. Anhand praxisnaher Beispiele wird erläutert, wie Befunde, Verantwortlichkeiten und Hinweise auf die subjektive Tatseite so aufbereitet werden können, dass sie eine tragfähige Grundlage für staatsanwaltschaftliche Ermittlungen bilden. Besondere Aufmerksamkeit gilt der verständlichen Darstellung von Schmerzen, Leiden und deren Dauer sowie der Trennung zwischen tatsächlichen Feststellungen, fachlicher Bewertung und rechtlicher Einordnung.
Weitere Schwerpunkte sind die frühzeitige Abstimmung in Eilfällen, eine strukturierte Aktenübergabe, die Bearbeitung ergänzender Ermittlungsaufträge und der Umgang mit Verfahrenseinstellungen und zurückgegebenen Akten.
Ziel des Vortrags ist es, typische Fehlerquellen aufzuzeigen und konkrete Handlungsmöglichkeiten für eine sachgerechte, effiziente und rechtssichere Zusammenarbeit zwischen Veterinärbehörde und Staatanwaltschaft zu vermitteln.