Jennifer Preyss: „Praktische Tipps für das Tierschutzstrafverfahren und die Relevanz von Ordnungswidrigkeiten“
Kurzprofil:
Jennifer Preyss hat Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität in Bochum studiert und in Dortmund ihr Rechtsreferendariat absolviert. Sie ist seit 2007 Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Dortmund, hat dort u. a. elf Jahre Wirtschaftsstrafsachen bearbeitet und ist seit April 2024 Staatsanwältin bei der angegliederten Zentralstelle zur Verfolgung der Umweltkriminalität in Nordrhein-Westfalen (ZeUK NRW). Dort bearbeitet sie im Schwerpunkt Tierschutz-Strafverfahren.
Abstract zum Vortrag:
Es soll anhand der typischen Fallkonstellationen von Tierschutz-Strafverfahren kurz dargestellt werden, worauf es sich zu achten lohnt. Insoweit werden Anregungen zur Vorgehensweise vom Beginn der Überprüfung eines Betriebes bis hin zur Hauptverhandlung in einem ggfls. folgenden Strafverfahren gegeben, die zu einer effektiveren Strafverfolgung beitragen können. Es wird ausgeführt, was die Strafverfolgungsbehörden insoweit benötigen und was sie neben der Verfolgung einer Straftat nach § 17 TierSchG selbst noch mit im Blick behalten sollten. Es werden insbesondere Ordnungswidrigkeiten angesprochen, deren (Mit-)Bearbeitung im Strafverfahren eine effektivere Unrechtsahnung ermöglicht. Schließlich wird die Abgrenzung bzw. der Übergang von der Ordnungswidrigkeit gemäß § 18 TierSchG zur Straftat nach § 17 TierSchG nochmals verdeutlicht.