DE / EN
Ansicht auf Flügel des Schlosses, aus einem Fenster fotografiert

Evaluationen

Die Abteilung Recht­wissenschaft legt großen Wert auf Evaluation. Sie führt Lehr­evaluationen und Absolvierenden­studien durch und befragt außerdem Studien­gangs­wechsler*innen.

  • Studentische Lehr­evaluation

    Seit 2002 finden in der Abteilung regelmäßige Lehr­evaluationen statt, seit dem Herbst-/Wintersemester 2020 als online-Befragungen. Hierbei werden Vorlesungen, Seminare, Schlüssel­qualifikations­kurse und das Repetitorium Rep im Quadrat (Rep2) evaluiert. Die Evaluationen finden in jedem geraden Kalenderjahr im FSS und HWS als „Vollerhebung“ aller Lehr­veranstaltungen der Abteilung statt; zusätzlich besteht die Möglichkeit der freiwilligen Lehr­veranstaltungs­evaluation in jedem Semester. Die Abteilung erhebt die Daten anonym, wertet sie aus und leitet sie gemäß der Evaluations­satzung (PDF) der Universität Mannheim an die zuständigen Gremien weiter.

    Informationen zum Datenschutz gemäß der Datenschutz­grundverordnung finden Sie hier (PDF, 188 kB).

  • Absolvierendenstudie

    In Kooperation mit allen Fakultäten und Abteilungen hat das Qualitäts­management der Universität Mannheim 2014 eine fakultäts­übergreifende Absolvierendenstudie erarbeitet. Die Universität Mannheim befragt ihre Absolvierenden zwei Jahre nach dem erfolgreichen Verlassen der Universität zu ihrem Arbeits­markt­eintritt und beruflichen Werdegang. Außerdem bewerten die Absolvierenden die Studien­bedingungen und Ausbildungs­inhalte vor dem Hintergrund der eigenen beruflichen Situation. Die Universität Mannheim hat zum Ziel, anhand dieser Daten Aufschluss über die Güte der Ausbildung und gegebenenfalls über vorhandenes Verbesserungs­potential zu erhalten.

  • Exmatrikulations­befragung

    Ein zentrales Anliegen der Universität Mannheim ist es, Chancen zur Verbesserung der Studien­bedingungen, der Lehre und der Betreuung stets im Blick zu haben und zu nutzen. Daher befragt die Universität Mannheim alle ehemaligen Studierenden, das heißt sowohl Absolvent*innen als auch Studierende, die ihr Studium abbrechen oder die Hochschule wechseln, nach ihrer Exmatrikulation zu den Studien­bedingungen und ihren Zukunftsplänen. Mittels der Befragung gewinnt die Universität auch Er­kenntnisse über die Abbruch- und Wechselgründe.

  • Workload-Befragung

    Die Abteilung misst ferner mit Workload-Erhebungen, wie hoch die studentische Arbeits­belastung in den Bachelor- und Master­studien­gängen im Semester ist und wie sie sich verteilt. Workload ist der in Zeitstunden erfasste studentische Arbeits­aufwand, der alle Lernaktivitäten umfasst, die zum Erreichen der Lernergebnisse erforderlich sind. Hierzu zählen einerseits alle universitären Lernzeiten, die Studierende durch Lehr­kräfte angeleitet verbringen, wie zum Beispiel Vorlesungen, Seminare, Übungen und Arbeits­gemeinschaften, andererseits auch die Zeit für das Selbststudium, Hausarbeiten, Pflicht­praktika, Prüfungs­vorbereitung sowie die benötigte Prüfungs­zeit. Der Workload wird durch ECTS (European Credit Trans­fer and Accumulation System) ausgedrückt. In einem akademischen Jahr sollen 60 ECTS erreicht werden, also 30 ECTS pro Semester. Die Ergebnisse der Workload-Erhebungen dienen der Abteilung als Grundlage für die systematische Weiter­entwicklung der Studien­gänge.