Prüfungsinformationen
Wettbewerbs- und Regulierungsrecht (LL.M.)

Zur optimalen Prüfungsplanung und -organisation ist die Universität darauf angewiesen, dass Sie sich zu der Teilnahme an Prüfungen rechtzeitig, d. h. innerhalb bestimmter Fristen, anmelden.
Prüfungsanmeldung und -verwaltung erfolgen an der Universität in Mannheim über das elektronische System Portal², in das Sie sich jederzeit mit Ihrer Kennung plus Passwort einloggen können, um Ihr Studienkonto einzusehen und sich über angemeldete Prüfungen und erzielte Noten zu informieren.
Regularien rund um die Prüfungsanmeldung
- Anmeldezeitraum:
Für alle Prüfungsleistungen gilt der allgemeine universitäre Anmeldezeitraum, den ebenfalls das Studienbüro bestimmt. Die nachträgliche Anmeldung zu diesen Prüfungsleistungen ist gegen die Zahlung einer Gebühr persönlich im Studienbüro bis zu einem vom Studienbüro festgelegten Tag möglich. - Keine Wahlmöglichkeit:
Die Anmeldung ist nur zum regulären ersten Prüfungstermin möglich. Es besteht keine Wahl zwischen Erst- und Zweittermin. - Anmeldebestätigung:
Machen Sie sich von Ihren selbst getätigten Prüfungsanmeldungen einen Ausdruck! Sie bekommen eine E-Mail auf Ihre Uni-E-Mail-Adresse, wenn Sie erfolgreich angemeldet worden sind. Falls es zu einem Systemfehler kommen sollte, können Sie nur so nachweisen, dass Sie sich fristgemäß zur Prüfung angemeldet haben. Sollten Sie sich wegen technischer Probleme nicht zu einer Prüfung anmelden können, müssen Sie innerhalb der Anmeldefrist eine E-Mail mit dem Betreff „Technische Probleme bei Prüfungsanmeldung“ an die Sachbearbeitung im Studienbüro I (Frau Hofer) senden. Andernfalls können Sie sich nicht auf das Vorliegen eines technischen Problems berufen. - Abmeldemöglichkeit:
Angemeldete Klausuren können in der Regel bis spätestens drei Tage vor dem Prüfungstermin wieder im Portal abgemeldet werden. Achtung: Dies gilt nur für Klausuren, nicht für sonstige Prüfungsleistungen. Sollte im Portal kein Prüfungstermin hinterlegt sein oder die Prüfung nicht mit einer Klausur abgeschlossen werden, endet die Abmeldemöglichkeit grundsätzlich zu einem vom Studienbüro festgelegten Tag. - Notenauszug:
Ihre Noten werden im elektronischen Prüfungsverwaltungsystem verbucht und können dort von Ihnen jederzeit eingesehen werden. Es besteht für Sie die Möglichkeit, jederzeit selbst einen Studienkontoauszug auszudrucken, auf dem alle Leistungen enthalten sind. Darüber hinaus können Sie einen offiziellen Studienkontoauszug bei der zuständigen Stelle in den Studienbüros beantragen. Die Ausgabe von „Scheinen“ ist nicht mehr vorgesehen. - Weitere Informationen:
Weitere Details rund um An- und Abmeldung sowie Prüfungsrücktritt finden Sie zusätzlich auf der Seite des Studienbüros.
Prüfungstermine
- Anmeldezeitraum:
Anrechnung von Prüfungsleistungen
Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienzeiten, die in Studiengängen an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen im In- und Ausland sowie an Berufsakademien der Bundesrepublik Deutschland erbracht worden sind, werden anerkannt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden.
Die Anerkennung wird im Zeugnis sowie im Transcript of Records (Notenauszug) gekennzeichnet. Nimmt der Studierende im Rahmen seines Studiums an der Universität Mannheim an einer Prüfung teil, obwohl er die durch diese Prüfung nachzuweisenden Kompetenzen bereits in anrechenbarer Weise anderweitig erworben hat, erklärt er damit zugleich den Verzicht auf eine Anrechnung der bereits anderweitig erbrachten Leistung.
Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag. Antragsformulare und Hinweise zum Antrag und den einzureichenden Unterlagen finden Sie unten. Es obliegt dem Studierenden, alle erforderlichen Unterlagen über die anzuerkennende Leistung dem Prüfungsausschuss bereitzustellen.
Bei Fragen zur Anrechnung wenden Sie sich gerne an das Studiengangsmanagement.
Informationen zum Forschungsseminar
- Inhalt: Schriftliche Prüfungsleistung in Form einer Seminararbeit und einer auf dieser Seminararbeit basierenden mündlichen Prüfungsleistung in Form einer Präsentation mit Beantwortung der Rückfragen durch den Prüfer.
- Prüfer: Ein Prüfer im Forschungsseminar. Geeignet als Prüfer sind ausschließlich Hochschullehrer. Dieser Prüfer ist zugleich betreuender Prüfer der sich unmittelbar anschließenden Masterarbeit.
- Anmeldung (siehe Formular): Der Prüfer gibt ein Thema aus, wobei dem Prüfling Gelegenheit zu geben ist, für das Thema Vorschläge einzubringen. Nach eigenständiger Anmeldung beim Prüfer ist eine Abmeldung nicht mehr möglich.
- Frist: Vier Wochen; deren Lauf mit Ausgabe des Themas beginnt.
Hinweis: Das Mastermodul besteht aus den Prüfungen Forschungsseminar- und Masterarbeit. Zwischen beiden Prüfungen besteht ein zeitlicher Zusammenhang !
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Team vom Studiengangsmanagement.
Informationen zur Masterarbeit
- Zulassung: Durch Bestehen und Bekanntgabe der Endnote im Forschungsseminar.
- Prüfer: Insgesamt zwei Prüfer der Masterarbeit. Der Prüfer im Forschungsseminar ist zugleich der betreuende Prüfer der Masterarbeit. Der zweite Prüfer wird auf Vorschlag des betreuenden Prüfers vom Prüfungsausschuss bestellt.
- Frist: Drei Monate ab Bekanntgabe der (bestandenen) Endnote im Forschungsseminar (=Zulassung zur Masterarbeit).
Hinweis: Das Mastermodul besteht aus den Prüfungen Forschungsseminar- und Masterarbeit. Zwischen beiden Prüfungen besteht ein zeitlicher Zusammenhang !
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Team vom Studiengangsmanagement.
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Kontakt

Studiengangsmanagement und Geschäftsstelle der Prüfungsausschüsse
Dekanat Abteilung Rechtswissenschaft
Schloss Westflügel – Raum W 220
68161 Mannheim
E-Mail: studiengangsmanagement.jura uni-mannheim.de
Web: www.jura.uni-mannheim.de/studium/studiengangsmanagement
nach Vereinbarung (per E-Mail) oder Buchung durch das Terminbuchungstool