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Eine Gruppe Studierender sitz auf einer Bank vor dem Schloss und hält einen aufgeblasenen Globus in die Luft

Auslands­studium

Master of Laws (LL.M.)

Die Abteilung Rechts­wissenschaft verfügt über ein großes und gut ausgebautes Netz an Partner­universitäten weltweit und unter­stützt Sie gerne, wenn Sie einen Auslands­aufenthalt planen. Der optimale Zeitpunkt für ein Semester im Ausland ist im dritten Semester. Auf Wunsch können Sie auch längere Auslands­aufenthalte in Ihr Studium integrieren. Ein Auslands­aufenthalt ist jedoch nicht verpflichtend.

Die Auslands­koordination der Abteilung berät Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten. Vorab können Sie sich hier über alle Regelungen in Ihrem Studien­gang sowie die Programme, mit denen Sie ins Ausland gehen können, informieren. Im Master bietet es sich an, über Erasmus ins Ausland zu starten, Über­see-Kooperationen wahrzunehmen, das CIEL-Zertifikat zu erwerben oder als Free-Mover an eine ausländische Hochschule zu gehen.

Die Prüfungs­ordnung hält die Regelungen für das Auslands­studium fest.

§ 10 der Studien- und Prüfungs­ordnung der Universität Mannheim für den Master­studien­gang „Master of Laws (LL.M.)“ lautet:

(1) 1Studierende können anstelle der in § 9 genannten Module [Internationale Wahlmodule und Schlüssel­qualifikationen] ein Semester an einer Hochschule im Ausland studieren. 2Das Auslands­studium soll sich inhaltlich am gewählten Studien­gang orientieren. 3Während eines Auslands­semesters sollen 30 ECTS-Punkte erworben werden. 4Werden im Auslands­studium weniger als 30 ECTS-Punkte erzielt, so sind im Umfang dieser Differenz ECTS-Punkte durch die Belegung von Modulen aus dem in § 9 genannten Bereich zu erwerben.

(2) 1Studierende sollen rechtzeitig vor Beginn des Auslands­studiums aus dem Modulkatalog der aufnehmenden Hochschule geeignete Module auswählen und die Auswahl dem Prüfungs­ausschuss oder einer vom Prüfungs­ausschuss beauftragten Stelle vorlegen und sich diese genehmigen lassen. 2Die Anrechnung von Studien- und Prüfungs­leistungen, die im Rahmen der nach Satz 1 genehmigten Module erbracht werden, richtet sich nach § 17 Abs. 2 Satz 3.

Möglichkeiten für Master­studierende

Mehrere Hände zeigen auf einen Ort auf einem Globus
Erasmus
Eine Hand zeigt auf einen Ort auf einem Globus.
Über­see
Zwei Hände geben sich einen Handschlag vor dem Schloss.
Zertifikat CIEL
Zwei Studentinnen und eine Mitarbeiterin schauen sich etwas auf dem Computer an.
Beratung

Kontakt

Auslandskoordination Abteilung Rechtswissenschaft

Auslands­koordination Abteilung Rechts­wissenschaft

Universität Mannheim
Abteilung Rechts­wissenschaft
Schloss Westflügel – Raum W 219
68161 Mannheim
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