Seit der Bologna-Reform durchlaufen Bachelor- und Masterstudiengänge in Deutschland ein Akkreditierungsverfahren. Der Akkreditierungsrat definiert die Anforderungen an die Verfahren und trägt dafür Sorge, dass jede Akkreditierung auf Basis verlässlicher, transparenter und international anerkannter Kriterien erfolgt. Die Verfahren der Programmakkreditierung werden durch Akkreditierungsagenturen betreut, die vom Akkreditierungsrat zugelassen sind.
Die Abteilung reicht für die zu begutachteten Studiengänge zum Auftakt jedes Akkreditierungsverfahrens bei der zuständigen Agentur jeweils eine umfangreiche Selbstdokumentation ein, die auf die folgenden Kriterien eingeht:
Jede Akkreditierung baut auf einem mehrstufigen Begutachtungsverfahren (Peer-Review) auf: Zunächst prüft die Agentur die Einhaltung der formalen Kritierien. Eine Gutachterkommission begutachtet sodann auf Basis der Selbstdokumentation bei einer Vorort-Begehung jeden Studiengang im Hinblick auf die Einhaltung und Umsetzung der fachlich-inhaltlichen Kriterien. Die Gutachterkommission setzt sich sowohl aus Studierenden als auch Professorinnen und Professoren anderer Hochschulen sowie Berufspraktikerinnen und -praktikern zusammen.
Die Entscheidung über die Akkreditierung des Studiengangs trifft schließlich der Akkreditierungsrat auf Grundlage des von der Agentur sowie den Gutachterinnen und Gutachtern erstellen Akkreditierungsberichts.
Die Akkreditierungsnachweise können Sie hier einsehen:
Kombinationsstudiengang Unternehmensjurist (LL.B./Staatsexamen) (akkreditiert bis 30. September 2029)
Master of Laws (LL.M.) (akkreditiert bis 30. September 2027)
Master Wettbewerbs- und Regulierungsrecht (LL.M.) (akkreditiert bis 30. September 2027)
Master of Comparative Business Law (M.C.B.L.) (akkreditiert bis 30. September 2027)
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