Seit der Bologna-Reform durchlaufen Bachelor- und Masterstudiengänge in Deutschland ein Akkreditierungsverfahren. Der Akkreditierungsrat definiert die Anforderungen an die Verfahren und trägt dafür Sorge, dass jede Akkreditierung auf Basis verlässlicher, transparenter und international anerkannter Kriterien erfolgt.
Die Verfahren der Programmakkreditierung werden durch Akkreditierungsagenturen durchgeführt, die vom Akkreditierungsrat zugelassen sind.
Die Abteilung reicht für die zu begutachteten Studiengänge zum Auftakt jedes Akkreditierungsverfahrens bei der zuständigen Agentur jeweils eine umfangreiche Selbstdokumentation ein, die auf die folgenden Kriterien eingeht:
- Qualifikationsziele des Studiengangskonzeptes
- Konzeptionelle Einordnung des Studiengangs in das Studiensystem
- Studiengangskonzept
- Studierbarkeit
- Prüfungssystem
- Studiengangsbezogene Kooperationen
- Ausstattung
- Transparenz und Dokumentation
- Qualitätssicherung und Weiterentwicklung
- Studiengänge mit besonderem Profilanspruch
- Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit
Jede Akkreditierung baut auf einem mehrstufigen Begutachtungsverfahren (Peer-Review) auf. Die Gutachterkommission begutachtet auf Basis der Selbstdokumentation bei einer Vorort-Begehung jeden Studiengang im Hinblick darauf, ob die oben genannten Kriterien realisiert und auch im Universitätsalltag gelebt werden. Zudem prüft die Kommission, ob das zu begutachtende Studienprogramm den wissenschaftlichen und gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Gutachterkommission setzt sich sowohl aus Studierenden als auch Professorinnen und Professoren anderer Hochschulen sowie Berufspraktikerinnen und -praktikern zusammen.
An der Abteilung Rechtswissenschaft werden die Studiengänge aufgrund ihrer fachlichen Nähe normalerweise in Bündeln (sog. „Clustern“) akkreditiert.