Erasmus-Studium
Besonderheiten beim Studiengang Unternehmensjurist/in LL.B.
Mannheimer Jura-Studierende können durch ein Auslandssemester mit Erasmus die Rechtsordnung eines anderen Landes kennenlernen – und dabei ihre Fremdsprachen vertiefen und den Alltag in einer anderen Kultur erfahren. Durch Kooperationen mit 88 anderen europäischen Universitäten in 19 Ländern bietet die Abteilung Rechtswissenschaft ihren Studierenden eine große Bandbreite an Möglichkeiten. Ein Auslandsstudium in einem anderen Land will jedoch gut vorbereitet sein. Studierende des Bachelors Unternehmensjurist/in können in den unten aufgeführten Punkten nachlesen, was sie bei der Planung beachten müssen.
Finanzierung
Das ERASMUS-Programm bietet zur finanziellen Unterstützung der Studierenden einen so genannten „Mobilitätszuschuss“, der helfen soll, die auslandsbedingten Mehrkosten zu decken. Die Höhe des Mobilitätszuschusses ist länderspezifisch und ist somit an die Lebenshaltungskosten des jeweiligen Landes angepasst. Nähere Infos entnehmen Sie bitte der Internetseite des Akademischen Auslandsamtes. Dort finden Sie auch weitere Informationen bezüglich der Finanzierung Ihres Auslandsaufenthaltes. Die Grundfinanzierung Ihres Auslandsaufenthalts sollten Sie vor Ihrem Auslandsaufenthalt sicherstellen!
Partneruniversitäten
Die Abteilung Rechtswissenschaft hat zurzeit Partneruniversitäten in 19 Mitgliedsstaaten der EU. Mit Hilfe der Datenbank des Akademischen Auslandsamts finden Sie die für Sie in Frage kommende Universität, indem Sie in den Filter Ihre Suchkriterien eintragen. Sie können sich in der Partnerunidatenbank Informationen zur Unterrichtssprache, zu den Partneruniversitäten und Erfahrungsberichte Ihrer potentiellen Vorgänger anzeigen lassen.
Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt über das Akademische Auslandsamt (AAA). Informieren Sie sich daher bitte rechtzeitig auf der Internetseite des Akademischen Auslandsamts über das aktuelle Bewerbungsverfahren und die erforderlichen Unterlagen. Außerdem führt das AAA regelmäßig Einführungsveranstaltungen zum Thema Auslandsstudium durch, wo Sie wichtige Informationen zur Planung eines Auslandsaufenthalts erhalten. Oder nutzen Sie die Bewerbungsanleitung, welche wichtige Informationen zur Bewerbung zusammenfasst. Sollte es dennoch einmal Fragen geben, erkundigen Sie sich direkt beim AAA.
Bewerbungsfrist
Regionen: Europa = Länder des europäischen Kontinents mit Türkei, ohne Russland // Übersee: alle anderen Länder. Die Bewerbungsfrist für einen ERASMUS-Aufenthalt ist i.d.R. der 31. Januar für das darauffolgende akademische Jahr. Da wir Ihnen einen einjährigen Aufenthalt in Hinblick auf die Vorgaben des LJPA empfehlen, gilt dieser Termin für Aufenthalte im Herbst- und im Sommersemester. Das genaue Datum finden Sie auf der Internetseite des AAA.
Sprachkenntnisse
Empfohlen werden fortgeschrittene Kenntnisse in der Landes- und vor allem der Unterrichtssprache, um den Lehrveranstaltungen von Beginn an ohne größere Probleme folgen zu können. Sie wissen nicht, welches Niveau Sie in Ihren Fremdsprachen haben? Eine Orientierungshilfe bietet der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen (GER) für Sprachen.
Um erfolgreich im Ausland zu studieren und Prüfungsleistungen zu erbringen, empfiehlt das Akademische Auslandsamt die Beherrschung des Niveaus B2 oder des C-Niveaus GER. Die formellen Anforderungen der ausländischen Universitäten können hiervon abweichen. Insbesondere im englischsprachigen Bereich können die Anforderungen teilweise strenger sein, z.B. indem mindestens das C1-Niveau oder spezifische Sprachtests wie TOEFL oder IELTS gefordert werden. Informieren Sie sich daher in der Partnerunidatenbank bezüglich der geforderten Sprachnachweise.
An vielen Partneruniversitäten z.B. in Skandinavien, Ost- und Westeuropa, ist die Unterrichtssprache Englisch. In diesen Fällen sind in der Regel nur Kenntnisse in der Unterrichtssprache erforderlich, Grundkenntnisse in der Landessprache werden meist nicht verlangt, jedoch empfohlen.
Ihre Sprachkenntnisse müssen Sie durch ein Zertifikat nachweisen. Dieses darf nicht älter als 2 Jahre sein. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig vor Ihrer Bewerbung um das Zertifikat, da zumeist kurz vor Bewerbungsende die Sprachkurse des Studium Generale der Universität Mannheim bereits ausgebucht sind.
Learning Agreement
Zur Festsetzung der Kurswahl ist ein so genanntes „Learning Agreement“ (LA) abzuschließen, in welchem die geplanten Kurse vermerkt und durch das Büro für Auslandskoordination bestätigt werden. Für das ERASMUS-Programm ist dieses ECTS- oder ERASMUS-Learning Agreement zwingend erforderlich.
Nach Ihrer Platzzusage informieren Sie sich an Ihrer Partneruniversität über die angebotenen Kurse und wählen daraus entsprechend der Vorgaben des LJPA aus. Wir haben leider keine Informationen zu den möglichen Kursen an Ihrer Partneruniversität. Die angebotenen Kurse sind universitätsspezifisch und können gegebenenfalls von vorherigen Semestern abweichen. Daher bitten wir Sie den Anweisungen zur Kurswahl der Partneruniversität zu folgen.
Wir empfehlen Ihnen dabei pro Semester 30 ECTS zu belegen, da der Nachweis meist einfacher zu erbringen ist als über die Semesterwochenstunden.
Evtl. stehen die Kurse vor Antritt Ihres Auslandsaufenthalts für das kommende Semester noch nicht fest. Orientieren Sie sich daher am aktuellen Kursprogramm, häufig ändert sich das Kursangebot in den folgenden Semestern nur marginal. Eine Orientierungshilfe bieten ebenfalls die Angaben in den Erfahrungsberichten, die Sie in der Partnerunidatenbank des AAA finden.
Füllen Sie das Learning Agreement (LA) vor Ihrem Auslandsaufenthalt aus und lassen Sie es sich im Büro für Auslandskoordination unterzeichnen. Beachten Sie dabei die Fristen der Gastuniversität, ggf. werden diese Informationen bereits bei der Anmeldung („Online Application“, die nach der Platzzusage und Nominierung durch den Studierenden an der Gastuniversität erfolgt) von Ihnen gefordert. Lassen Sie sich das LA von Ihrer Gastuniversität unterzeichnen und reichen Sie es anschließend beim AAA ein.
Sollten sich vor Ort noch Änderungen bei Ihrer Kurswahl ergeben, teilen Sie uns diese Änderungen bis vier Wochen nach Semesterbeginn an Ihrer Gastuniversität mit. Für Kursänderungen muss das Changes Learning Agreement ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden.
Beurlaubung
Studierende, die sich ihre Abschichtung erhalten möchten, müssen sich gemäß den Vorgaben vom LJPA für einen Auslandsaufenthalt beurlauben lassen. Während ihrer Beurlaubung können Sie keine Prüfungen an der Uni Mannheim ablegen. Bei Fragen dazu können sich die Studierenden an die Auslandskoordination der Jura wenden. Weitere Informationen zum Thema Beurlaubung sowie den Antrag erhalten Sie beim Studienbüro.