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Mehrere Hände zeigen auf einen Ort auf einem Globus

Erasmus-Studium

Besonderheiten beim Studien­gang Unter­nehmens­jurist/in LL.B.

Mannheimer Jura-Studierende können durch ein Auslands­semester mit Erasmus die Rechts­ordnung eines anderen Landes kennenlernen – und dabei ihre Fremdsprachen vertiefen und den Alltag in einer anderen Kultur erfahren. Durch Kooperationen mit 88 anderen europäischen Universitäten in 19 Ländern bietet die Abteilung Rechts­wissenschaft ihren Studierenden eine große Bandbreite an Möglichkeiten. Ein Auslands­studium in einem anderen Land will jedoch gut vorbereitet sein. Studierende des Bachelors Unter­nehmens­jurist/in können in den unten aufgeführten Punkten nachlesen, was sie bei der Planung beachten müssen. 

  • Finanzierung

    Das ERASMUS-Programm bietet zur finanz­iellen Unter­stützung der Studierenden einen so genannten „Mobilitätszuschuss“, der helfen soll, die auslands­bedingten Mehrkosten zu decken. Die Höhe des Mobilitätszuschusses ist länder­spezifisch und ist somit an die Lebens­haltungs­kosten des jeweiligen Landes angepasst. Nähere Infos entnehmen Sie bitte der Internetseite des Akademischen Auslands­amtes. Dort finden Sie auch weitere Informationen bezüglich der Finanzierung Ihres Auslands­aufenthaltes. Die Grundfinanzierung Ihres Auslands­aufenthalts sollten Sie vor Ihrem Auslands­aufenthalt sicherstellen!

  • Partner­universitäten

    Die Abteilung Rechts­wissenschaft hat zurzeit Partner­universitäten in 19 Mitgliedsstaaten der EU. Mit Hilfe der Datenbank des Akademischen Auslands­amts finden Sie die für Sie in Frage kommende Universität, indem Sie in den Filter Ihre Suchkriterien eintragen. Sie können sich in der Partnerunidatenbank Informationen zur Unter­richtssprache, zu den Partner­universitäten und Erfahrungs­berichte Ihrer potentiellen Vorgänger anzeigen lassen.

  • Bewerbung

    Die Bewerbung erfolgt über das Akademische Auslands­amt (AAA). Informieren Sie sich daher bitte rechtzeitig auf der Internetseite  des Akademischen Auslands­amts über das aktuelle Bewerbungs­verfahren und die erforderlichen Unter­lagen. Außerdem führt das AAA regelmäßig Einführungs­veranstaltungen zum Thema Auslands­studium durch, wo Sie wichtige Informationen zur Planung eines Auslands­aufenthalts erhalten. Oder nutzen Sie die Bewerbungs­anleitung, welche wichtige Informationen zur Bewerbung zusammenfasst. Sollte es dennoch einmal Fragen geben, erkundigen Sie sich direkt beim AAA. 

  • Bewerbungs­frist

    Regionen: Europa = Länder des europäischen Kontinents mit Türkei, ohne Russland // Über­see: alle anderen Länder. Die Bewerbungs­frist für einen ERASMUS-Aufenthalt ist i.d.R. der 31. Januar für das darauffolgende akademische Jahr. Da wir Ihnen einen einjährigen Aufenthalt in Hinblick auf die Vorgaben des LJPA empfehlen, gilt dieser Termin für Aufenthalte im Herbst- und im Sommersemester. Das genaue Datum finden Sie auf der Internetseite des AAA.

  • Sprach­kenntnisse

    Empfohlen werden fortgeschrittene Kenntnisse in der Landes- und vor allem der Unter­richtssprache, um den Lehr­veranstaltungen von Beginn an ohne größere Probleme folgen zu können. Sie wissen nicht, welches Niveau Sie in Ihren Fremdsprachen haben? Eine Orientierungs­hilfe bietet der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen (GER) für Sprachen.

    Um erfolgreich im Ausland zu studieren und Prüfungs­leistungen zu erbringen, empfiehlt das Akademische Auslands­amt die Beherrschung des Niveaus B2 oder des C-Niveaus GER. Die formellen Anforderungen der ausländischen Universitäten können hiervon abweichen. Insbesondere im englischsprach­igen Bereich können die Anforderungen teilweise strenger sein, z.B. indem mindestens das C1-Niveau oder spezifische Sprach­tests wie TOEFL oder IELTS gefordert werden. Informieren Sie sich daher in der Partnerunidatenbank bezüglich der geforderten Sprach­nachweise.

    An vielen Partner­universitäten z.B. in Skandinavien, Ost- und Westeuropa, ist die Unter­richtssprache Englisch. In diesen Fällen sind in der Regel nur Kenntnisse in der Unter­richtssprache erforderlich, Grund­kenntnisse in der Landes­sprache werden meist nicht verlangt, jedoch empfohlen.

    Ihre Sprach­kenntnisse müssen Sie durch ein Zertifikat nachweisen. Dieses darf nicht älter als 2 Jahre sein. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig vor Ihrer Bewerbung um das Zertifikat, da zumeist kurz vor Bewerbungs­ende die Sprach­kurse des Studium Generale der Universität Mannheim bereits ausgebucht sind.

  • Learning Agreement

    Zur Festsetzung der Kurswahl ist ein so genanntes „Learning Agreement“ (LA) abzuschließen, in welchem die geplanten Kurse vermerkt und durch das Büro für Auslands­koordination bestätigt werden. Für das ERASMUS-Programm ist dieses ECTS- oder ERASMUS-Learning Agreement zwingend erforderlich.

    Nach Ihrer Platz­zusage informieren Sie sich an Ihrer Partner­universität über die angebotenen Kurse und wählen daraus entsprechend der Vorgaben des LJPA aus. Wir haben leider keine Informationen zu den möglichen Kursen an Ihrer Partner­universität. Die angebotenen Kurse sind universitäts­spezifisch und können gegebenenfalls von vorherigen Semestern abweichen. Daher bitten wir Sie den Anweisungen zur Kurswahl der Partner­universität zu folgen.

    Wir empfehlen Ihnen dabei pro Semester 30 ECTS zu belegen, da der Nachweis meist einfacher zu erbringen ist als über die Semesterwochenstunden.

    Evtl. stehen die Kurse vor Antritt Ihres Auslands­aufenthalts für das kommende Semester noch nicht fest. Orientieren Sie sich daher am aktuellen Kurs­programm, häufig ändert sich das Kursangebot in den folgenden Semestern nur marginal. Eine Orientierungs­hilfe bieten ebenfalls die Angaben in den Erfahrungs­berichten, die Sie in der Partnerunidatenbank des AAA finden.

    Füllen Sie das Learning Agreement (LA) vor Ihrem Auslands­aufenthalt aus und lassen Sie es sich im Büro für Auslands­koordination unter­zeichnen. Beachten Sie dabei die Fristen der Gast­universität, ggf. werden diese Informationen bereits bei der Anmeldung („Online Application“, die nach der Platz­zusage und Nominierung durch den Studierenden an der Gast­universität erfolgt) von Ihnen gefordert. Lassen Sie sich das LA von Ihrer Gast­universität unter­zeichnen und reichen Sie es anschließend beim AAA ein.

    Sollten sich vor Ort noch Änderungen bei Ihrer Kurswahl ergeben, teilen Sie uns diese Änderungen bis vier Wochen nach Semesterbeginn an Ihrer Gast­universität mit. Für Kursänderungen muss das Changes Learning Agreement ausgefüllt und unter­schrieben eingereicht werden.

  • Beurlaubung

    Studierende, die sich ihre Abschichtung erhalten möchten, müssen sich gemäß den Vorgaben vom LJPA für einen Auslands­aufenthalt beurlauben lassen. Während ihrer Beurlaubung können Sie keine Prüfungen an der Uni Mannheim ablegen. Bei Fragen dazu können sich die Studierenden an die Auslands­koordination der Jura wenden. Weitere Informationen zum Thema Beurlaubung sowie den Antrag erhalten Sie beim Studien­büro

Kontakt

Auslandskoordination Abteilung Rechtswissenschaft

Auslands­koordination Abteilung Rechts­wissenschaft

Universität Mannheim
Abteilung Rechts­wissenschaft
Schloss Westflügel – Raum W 219
68161 Mannheim
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