Mehrere Hände zeigen auf einen Ort auf einem Globus

Auslands­studium

Besonderheiten beim Studien­gang Unter­nehmens­jurist/in LL.B.

Ein Auslands­studium bietet Studierenden der Rechts­wissenschaft die Möglichkeit, eine andere Rechts­ordnung kennenzulernen, ihre Fremdsprach­en­kenntnisse zu vertiefen und wertvolle internationale Erfahrungen zu sammeln. Dank eines weitreichenden Netzwerks von Partner­universitäten weltweit stehen den Studierenden zahlreiche attraktive Austausch­möglichkeiten offen.

Die Wahl einer geeigneten Gast­universität und die Planung des Auslands­aufenthalts sollten sorgfältig vorbereitet werden. Über die Partner­universitäts­datenbank des Akademischen Auslands­amts können Sie gezielt nach Universitäten suchen und Informationen zur Unter­richtssprache, zu den jeweiligen Partner­universitäten sowie Erfahrungs­berichte ehemaliger Austausch­studierender abrufen.

Studierende des Bachelor­studien­gangs Unter­nehmens­jurist/in finden auf den folgenden Seiten alle wichtigen Informationen zur Planung und Durchführung eines Auslands­studiums.

  • Finanzierung

  • Partner­universitäten

  • Bewerbung

    Die Bewerbung erfolgt über das Akademische Auslands­amt (AAA). Informieren Sie sich daher bitte rechtzeitig auf der Internetseite  des Akademischen Auslands­amts über das aktuelle Bewerbungs­verfahren und die erforderlichen Unter­lagen. Außerdem führt das AAA regelmäßig Einführungs­veranstaltungen zum Thema Auslands­studium durch, wo Sie wichtige Informationen zur Planung eines Auslands­aufenthalts erhalten. Oder nutzen Sie die Bewerbungs­anleitung, welche wichtige Informationen zur Bewerbung zusammenfasst. Sollte es dennoch einmal Fragen geben, erkundigen Sie sich direkt beim AAA. 

  • Bewerbungs­frist

    Die reguläre Bewerbungs­frist für einen Auslands­aufenthalt an einer unserer Partner­universitäten weltweit endet jeweils am 15. Oktober. Im Rahmen dieser Bewerbung können Sie sich für Studien­aufenthalte im Herbst-/Wintersemester sowie im Frühjahrs-/Sommersemester bewerben.

    Sofern nach Abschluss des regulären Vergabe­verfahrens noch Austauschplätze verfügbar sind, werden diese als Restplätze für Aufenthalte im Frühjahrs-/Sommersemester ausgeschrieben. Die Bewerbungs­frist für diese Restplätze endet am 15. März.

  • Sprach­kenntnisse

  • Learning Agreement

  • Beurlaubung

    Studierende, die sich ihre Abschichtung erhalten möchten, müssen sich gemäß den Vorgaben vom LJPA für einen Auslands­aufenthalt beurlauben lassen. Während ihrer Beurlaubung können Sie keine Prüfungen an der Uni Mannheim ablegen. Bei Fragen dazu können sich die Studierenden an die Auslands­koordination der Jura wenden. Weitere Informationen zum Thema Beurlaubung sowie den Antrag erhalten Sie beim Studien­büro

Kontakt

Westflügel der Universität Mannheim

Auslands­koordination Abteilung Rechts­wissenschaft

Universität Mannheim
Abteilung Rechts­wissenschaft
Schloss Westflügel – Raum W 219
68161 Mannheim
Sprechstunde:
Aktuell sind wir nur per E–Mail zu erreichen. Bitte überprüfen Sie Updates für Online-Beratungs­möglichkeiten.