Praktikum im Ausland
Die Wege ins Ausland sind vielfältig. Statt eines Studienaufenthaltes kann es sich ebenfalls anbieten ein Praktikum im Ausland zu absolvieren. Interesse? Informieren Sie sich hier über die verschiedenen Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung zu erhalten, und aktuelle Praktikumsangebote.
Ausführliche Informationen über die verschiedenen Stiftungen und Programme finden Sie auf der Website des Akademischen Auslandsamts. Im Folgenden finden Sie allgemeine Hinweise zu Praktika im Rahmen Ihrer juristischen Ausbildung sowie eine kurze Auflistung und Beschreibung der bekanntesten Stiftungen und Programme.
Allgemeines
Das Pflichtpraktikum im LL.B.-Studiengang Unternehmensjurist/in bzw. die praktische Studienzeit, die im Rahmen der Staatsprüfung zur Ersten juristischen Prüfung abzuleisten ist, kann auch bei einer Stelle im Ausland abgeleistet werden. In Betracht kommen alle Stellen, bei denen die Studentin/
Das vierwöchige Pflichtpraktikum bzw. die praktische Studienzeit kann nur während der vorlesungsfreien Zeit des Rechtsstudiums abgeleistet werden.
Den Beschluss des Prüfungsausschusses für den Kombinationsstudiengang Unternehmensjurist/in (LL.B.) finden Sie bei den Infos zum Praktikum auf der Website zum Studiengang. Das Hinweisblatt des LJPA zur praktischen Studienzeit können Sie ebenfalls dort abrufen.
ERASMUS
Das ERASMUS-Programm bietet finanzielle Unterstützung sowohl ausschließlich für Auslandspraktika als auch für die Kombination von Auslandsstudium und Praktikum an.
Näheres dazu finden Sie auf der Website des Akademischen Auslandsamtes.
DAAD
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet verschiedene Programme zur Förderung von Auslandspraktika an. Diese finden Sie über die Stipendiensuche des DAAD.
Beispiele für DAAD-Förderprogramme für Auslandspraktika:
- Carlo-Schmid-Programm für Praktika in Internationalen Organisationen und EU-Institutionen
- Russland in der Praxis − Stipendienprogramm für Praktika in Russland (6 Wochen bis 6 Monate).
Auslands-Bafög
Eine finanzielle Förderung durch Auslands-Bafög kann für ein Auslandspraktikum beantragt werden, wenn das Praktikum ein Pflichtpraktikum darstellt, in der Prüfungsordnung geregelt ist und mindestens auf 12 Wochen ausgelegt ist. Weitere Informationen zum Auslands-Bafög finden Sie hier.
Bildungskredit
Im Jahr 2001 hat die Bundesregierung ein Bildungskredit-Programm aufgelegt, das Studierenden die Möglichkeit gibt einen zinsgünstigen Bildungskredit bei der KfW für ein Auslandsstudium oder ein Auslandspraktikum zu beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Weitere Förderungsmöglichkeiten
Die Haniel Stiftung bietet verschiedene Fördermöglichkeiten für Auslandspraktika in Verbindung mit einem Auslandsstudium an. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Das Deutsch-Französische Jugendwerk fördert studienbegleitende Praktika ab einer Mindestdauer von 4 Wochen. Um diese Stipendien können sich Studierende aller Fachrichtungen ab dem zweiten Semester bewerben. Das Praktikum muss als Bestandteil des Studienganges von der Hochschule anerkannt werden. Alle Informationen finden Sie hier.
Das Heinz Nixdorf Programm fördert Auslandspraktika für deutsche Nachwuchsführungskräfte im Raum Asien-Pazifik. Das Programm umfasst 10 Monate, inkl. Vorbereitung, Sprachkurs und Seminaren. Die Stellensuche erfolgt in Eigeninitiative. Weitere Informationen und Online-Bewerbungsformulare finden Sie hier.