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Studierende in Hörsaal mit aufgeklappten Büchern und Notizbüchern

Beifach Öffentliches Recht

I. Prüfungs­recht

Alle Beifach-Studierenden müssen die jeweilige Prüfungs­ordnung des Hauptfaches beachten. Daraus ergeben sich Rahmen­vorschriften auch für das Beifach-Studium. 

„(1) Die Studien- und Prüfungs­ordnung [ab HWS 2014–15] regelt das Studium des Öffentlichen Rechts als Beifach im Rahmen der Studien­gänge Bachelor of Arts (B.A.) Politik­wissenschaft, Bachelor of Arts (B.A.) Soziologie, Bachelor of Arts (B.A.) Anglistik/Amerikanistik, Bachelor of Arts (B.A.) Germanistik, Bachelor of Arts (B.A.) Geschichte und Bachelor of Arts (B.A.) Medien- und Kommunikations­wissenschaft der Universität Mannheim. (2) Soweit im Rahmen dieser Satzung keine abweichenden Regelungen getroffen sind, findet auf das Beifach­studium im Öffentlichen Recht die jeweils geltende Studien- und/oder Prüfungs­ordnung desjenigen Studien­gangs Anwendung, welches der Beifach­studierende als Kernfach studiert.“

II. Anmeldung zu Veranstaltungen

Der Besuch von Vorlesungen muss im Beifach Öffentliches Recht im Portal² nur „belegt“ werden. Lediglich die juristischen Arbeits­gemeinschaften (AGs) sind im Portal² mit einem Anmelde­verfahren verbunden.

 

III. Ablegen von Prüfungs­leistungen

Prüfungen können Sie an der Abteilung Rechts­wissenschaft immer nur dann ablegen, wenn Sie sich zuvor für die jeweilige Prüfung angemeldet haben. Hierfür gelten die Anmeldefristen der Abteilung Rechts­wissenschaft, die von den Fristen Ihres Hauptfaches abweichen können. Für die Veranstaltung selbst ist keine Anmeldung erforderlich.

 

IV. Anerkennung von Prüfungs­leistungen

Für die Anerkennung von Prüfungs­leistungen etwa von im Ausland oder im Rahmen einer vorherigen Ausbildung erbrachten Prüfungen ist der Prüfungs­ausschuss ihres Hauptfaches zuständig.

 

V. Studien­gangs­management

Für weitere Fragen zu dem rechts­wissenschaft­lichen Beifach-Studium wenden Sie sich bitte an das Studien­gangs­management der Abteilung Rechts­wissenschaft. Bei allen anderen Fragen kann Ihnen die Fach­studien­beratung Ihres Hauptfachs gerne weiter helfen.

Kontakt

Studiengangsmanagement und Geschäftsstelle der Prüfungsausschüsse

Studien­gangs­management und Geschäftsstelle der Prüfungs­ausschüsse

Abteilung Rechts­wissenschaft
Universität Mannheim
Dekanat Abteilung Rechts­wissenschaft
Schloss Westflügel – Raum W 220
68161 Mannheim
Sprechstunde:
nach Vereinbarung (per E-Mail) oder Buchung durch das Terminbuchungs­tool