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Eine Hand zeigt auf einen Ort auf einem Globus

Über­see

Besonderheiten beim Studien­gang Unter­nehmens­jurist/in LL.B.

Sie interessieren sich für ein Auslands­studium in Asien, Australien, Nord- oder Südamerika? Dann bewerben Sie sich auf einen Platz an einer Partner­universität der Abteilung Rechts­wissenschaft oder für ein uniweites Programm. Das Akademische Auslands­amt (AAA) berät Sie gerne bei der Wahl der Gast­universität und Ihrer Bewerbung. Folgende Hinweise speziell zum Jura-Studium sollten Sie allerdings beachten: 

  • Finanzierung

    Zu den einzelnen Finanzierungs­möglichkeiten Ihres Auslands­aufenthaltes beachten Sie bitte die Hinweise auf der Webseite des Akademischen Auslands­amtes.

  • Partner­universitäten

    Die Abteilung Rechts­wissenschaft verfügt über sehr gute Partnerschaften mit vielen Universitäten außerhalb der EU. Mit Hilfe der Datenbank des Akademischen Auslands­amts finden Sie die für Sie in Frage kommende Universität, indem Sie in den Filter Ihre Suchkriterien eintragen. Sie können sich in der Partnerunidatenbank Informationen zur Unter­richtssprache, zu den Partner­universitäten und Erfahrungs­berichte Ihrer potentiellen Vorgänger anzeigen lassen.

  • Bewerbung

    Die Bewerbung erfolgt über das Akademische Auslands­amt (AAA). Informieren Sie sich daher bitte rechtzeitig auf der Internetseite des Akademischen Auslands­amts über das aktuelle Bewerbungs­verfahren und die erforderlichen Unter­lagen. Außerdem führt das AAA regelmäßig Einführungs­veranstaltungen zum Thema Auslands­studium durch, wo Sie wichtige Informationen zur Planung eines Auslands­aufenthalts erhalten. Oder nutzen Sie die Bewerbungs­anleitung, welche wichtige Informationen zur Bewerbung zusammenfasst. Sollte es dennoch einmal Fragen geben, erkundigen Sie sich direkt beim AAA. 

  • Bewerbungs­frist

    Regionen: Europa = Länder des europäischen Kontinents mit Türkei, ohne Russland // Über­see: alle anderen Länder.

    Die Bewerbungs­frist für einen Über­seeaufenthalt ist in der Regel der 15. Oktober für ein Ausslandsstudium in dem darauffolgenden akademischen Jahr. 

    Da wir Ihnen einen einjährigen Aufenthalt in Hinblick auf die Vorgaben des LJPA empfehlen, gilt dieser Termin für Aufenthalte im Herbst- und im Sommersemester. Das genaue Datum finden Sie auf der Internetseite des AAA.

     

  • Sprach­kenntnisse

    Empfohlen werden fortgeschrittene Kenntnisse in der Landes- und vor allem der Unter­richtssprache, um den Lehr­veranstaltungen von Beginn an ohne größere Probleme folgen zu können.

    Die formellen Anforderungen der ausländischen Universitäten sind jeweils universitäts­spezifisch und können daher voneinander abweichen. Insbesondere im englischsprach­igen Bereich können die Anforderungen teilweise strenger sein, z.B. indem mindestens das C1-Niveau oder spezifische Sprach­tests wie TOEFL oder IELTS gefordert werden. Informieren Sie sich daher in der Partnerunidatenbank bezüglich der geforderten Sprach­nachweise.

    Ihre Sprach­kenntnisse müssen Sie durch ein Zertifikat nachweisen. Dieses darf nicht älter als 2 Jahre sein. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig vor Ihrer Bewerbung um das Zertifikat, da zumeist kurz vor Bewerbungs­ende die Sprach­kurse des Studium Generale der Universität Mannheim bereits ausgebucht sind.

  • Beurlaubung

    Studierende, die sich ihre Abschichtung erhalten möchten, müssen sich gemäß den Vorgaben vom LJPA für einen Auslands­aufenthalt beurlauben lassen. Während ihrer Beurlaubung können Sie keine Prüfungen an der Uni Mannheim ablegen. Bei Fragen dazu können sich die Studierenden an die Auslands­koordination der Jura wenden. Weitere Informationen zum Thema Beurlaubung sowie den Antrag erhalten Sie beim Studien­büro

Kontakt

Auslandskoordination Abteilung Rechtswissenschaft

Auslands­koordination Abteilung Rechts­wissenschaft

Universität Mannheim
Abteilung Rechts­wissenschaft
Schloss Westflügel – Raum W 219
68161 Mannheim
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