Sie interessieren sich für ein Auslandsstudium in Asien, Australien, Nord- oder Südamerika? Dann bewerben Sie sich auf einen Platz an einer Partneruniversität der Abteilung Rechtswissenschaft oder für ein uniweites Programm. Das Akademische Auslandsamt (AAA) berät Sie gerne bei der Wahl der Gastuniversität und Ihrer Bewerbung. Folgende Hinweise speziell zum Jura-Studium sollten Sie allerdings beachten:
Zu den einzelnen Finanzierungsmöglichkeiten Ihres Auslandsaufenthaltes beachten Sie bitte die Hinweise auf der Webseite des Akademischen Auslandsamtes.
Die Abteilung Rechtswissenschaft verfügt über sehr gute Partnerschaften mit vielen Universitäten außerhalb der EU. Mit Hilfe der Datenbank des Akademischen Auslandsamts finden Sie die für Sie in Frage kommende Universität, indem Sie in den Filter Ihre Suchkriterien eintragen. Sie können sich in der Partnerunidatenbank Informationen zur Unterrichtssprache, zu den Partneruniversitäten und Erfahrungsberichte Ihrer potentiellen Vorgänger anzeigen lassen.
Die Bewerbung erfolgt über das Akademische Auslandsamt (AAA). Informieren Sie sich daher bitte rechtzeitig auf der Internetseite des Akademischen Auslandsamts über das aktuelle Bewerbungsverfahren und die erforderlichen Unterlagen. Außerdem führt das AAA regelmäßig Einführungsveranstaltungen zum Thema Auslandsstudium durch, wo Sie wichtige Informationen zur Planung eines Auslandsaufenthalts erhalten. Oder nutzen Sie die Bewerbungsanleitung, welche wichtige Informationen zur Bewerbung zusammenfasst. Sollte es dennoch einmal Fragen geben, erkundigen Sie sich direkt beim AAA.
Regionen: Europa = Länder des europäischen Kontinents mit Türkei, ohne Russland // Übersee: alle anderen Länder.
Die Bewerbungsfrist für einen Überseeaufenthalt ist in der Regel der 15. Oktober für ein Ausslandsstudium in dem darauffolgenden akademischen Jahr.
Da wir Ihnen einen einjährigen Aufenthalt in Hinblick auf die Vorgaben des LJPA empfehlen, gilt dieser Termin für Aufenthalte im Herbst- und im Sommersemester. Das genaue Datum finden Sie auf der Internetseite des AAA.
Empfohlen werden fortgeschrittene Kenntnisse in der Landes- und vor allem der Unterrichtssprache, um den Lehrveranstaltungen von Beginn an ohne größere Probleme folgen zu können.
Die formellen Anforderungen der ausländischen Universitäten sind jeweils universitätsspezifisch und können daher voneinander abweichen. Insbesondere im englischsprachigen Bereich können die Anforderungen teilweise strenger sein, z.B. indem mindestens das C1-Niveau oder spezifische Sprachtests wie TOEFL oder IELTS gefordert werden. Informieren Sie sich daher in der Partnerunidatenbank bezüglich der geforderten Sprachnachweise.
Ihre Sprachkenntnisse müssen Sie durch ein Zertifikat nachweisen. Dieses darf nicht älter als 2 Jahre sein. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig vor Ihrer Bewerbung um das Zertifikat, da zumeist kurz vor Bewerbungsende die Sprachkurse des Studium Generale der Universität Mannheim bereits ausgebucht sind.
Studierende, die sich ihre Abschichtung erhalten möchten, müssen sich gemäß den Vorgaben vom LJPA für einen Auslandsaufenthalt beurlauben lassen. Während ihrer Beurlaubung können Sie keine Prüfungen an der Uni Mannheim ablegen. Bei Fragen dazu können sich die Studierenden an die Auslandskoordination der Jura wenden. Weitere Informationen zum Thema Beurlaubung sowie den Antrag erhalten Sie beim Studienbüro.