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Eine Gruppe Studierender sitz auf einer Bank vor dem Schloss und hält einen aufgeblasenen Globus in die Luft

Auslands­studium

Master of Laws (LL.M.)

Die Abteilung Rechts­wissenschaft verfügt über ein großes und gut ausgebautes Netz an Partner­universitäten weltweit und unterstützt Sie gerne, wenn Sie einen Auslands­aufenthalt planen. Der optimale Zeitpunkt für ein Semester im Ausland ist im dritten Semester. Auf Wunsch können Sie auch längere Auslands­aufenthalte in Ihr Studium integrieren. Ein Auslands­aufenthalt ist jedoch nicht verpflichtend.

Die Auslands­koordination der Abteilung berät Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten. Vorab können Sie sich hier über alle Regelungen in Ihrem Studien­gang sowie die Programme, mit denen Sie ins Ausland gehen können, informieren. Im Master bietet es sich an, über Erasmus ins Ausland zu starten, Übersee-Kooperationen wahrzunehmen, das CIEL-Zertifikat zu erwerben oder als Free-Mover an eine ausländische Hochschule zu gehen.

Die Prüfungs­ordnung hält die Regelungen für das Auslands­studium fest.

§ 10 der Studien- und Prüfungs­ordnung der Universität Mannheim für den Master­studien­gang „Master of Laws (LL.M.)“ lautet:

(1) 1Studierende können anstelle der in § 9 genannten Module [Internationale Wahlmodule und Schlüssel­qualifikationen] ein Semester an einer Hochschule im Ausland studieren. 2Das Auslands­studium soll sich inhaltlich am gewählten Studien­gang orientieren. 3Während eines Auslands­semesters sollen 30 ECTS-Punkte erworben werden. 4Werden im Auslands­studium weniger als 30 ECTS-Punkte erzielt, so sind im Umfang dieser Differenz ECTS-Punkte durch die Belegung von Modulen aus dem in § 9 genannten Bereich zu erwerben.

(2) 1Studierende sollen rechtzeitig vor Beginn des Auslands­studiums aus dem Modulkatalog der aufnehmenden Hochschule geeignete Module auswählen und die Auswahl dem Prüfungs­ausschuss oder einer vom Prüfungs­ausschuss beauftragten Stelle vorlegen und sich diese genehmigen lassen. 2Die Anrechnung von Studien- und Prüfungs­leistungen, die im Rahmen der nach Satz 1 genehmigten Module erbracht werden, richtet sich nach § 17 Abs. 2 Satz 3.

Möglichkeiten für Master­studierende

Mehrere Hände zeigen auf einen Ort auf einem Globus
Erasmus
Eine Hand zeigt auf einen Ort auf einem Globus.
Übersee
Zwei Hände geben sich einen Handschlag vor dem Schloss.
Zertifikat CIEL
Zwei Studentinnen und eine Mitarbeiterin schauen sich etwas auf dem Computer an.
Beratung

Kontakt

Auslandskoordination Abteilung Rechtswissenschaft

Auslands­koordination Abteilung Rechts­wissenschaft

Universität Mannheim
Abteilung Rechts­wissenschaft
Schloss Westflügel – Raum W 219
68161 Mannheim
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