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Korrekturassistenz
Die Abteilung Rechtswissenschaft ist beständig auf der Suche nach Korrekturassisten (m/w/d).
Voraussetzung für eine generelle Korrekturtätigkeit sind acht Punkte in der Ersten (sowohl staatlicher als auch universitärer Teil) oder der Zweiten juristischen Prüfung. Lediglich für die Übernahme von bestimmten Korrekturleistungen im Zivilrecht (Probeklausuren insb. des Examensklausurenkurses) reicht ein Bachelorabschluss unter der Voraussetzung, dass der Durchschnitt der Ergebnisse der drei zivilrechtlichen Examensklausuren mindestens acht Punkte beträgt und im universitären Schwerpunktbereich acht Punkte erreicht worden sind.
Bitte schicken Sie uns mit Ihrer Bewerbung einen Scan Ihres Staatsexamenszeugnisses, aus dem im Falle der Ersten juristischen Prüfung sowohl die staatliche als auch die universitäre Punktzahl hervorgeht. Wenn Sie das Examen noch nicht vollständig abgelegt haben, sondern bislang nur einen Bachelorabschluss haben, benötigen wir einen Scan Ihres Bachelorzeugnisses, Ihres Schwerpunktbereichzeugnisses sowie ein Transcript, aus dem Ihre zivilrechtlichen Examensnoten (Zivilrecht in der Vertiefung) hervorgehen.
Werkverträge über Korrekturleistungen werden viermal jährlich im Rahmen eines Vergabeverfahrens für eine Laufzeit von einem Jahr vergeben. Bei Interesse melden Sie sich bitte
- bis spätestens 15. Februar (Vertragsbeginn: 1. März)
- bis spätestens 15. Mai (Vertragsbeginn: 1. Juni)
- bis spätestens 15. August (Vertragsbeginn: 1. September)
- bis spätestens 15. November (Vertragsbeginn: 1. Dezember)
eines jeden Jahres im Dekanat per E-Mail an korrektur.jura. uni-mannheim.de