Zwei Menschen laufen Wendeltreppe hinunter

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  • Professuren

    Derzeit ist keine Stelle in dieser Kategorie ausgeschrieben.

  • Wissenschaft­liche Mitarbeitende

  • Wissenschaft­liche Hilfskräfte

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  • Verwaltungs­personal

    Aktuell sind in dieser Jobkategorie keine Stellen ausgeschrieben.

  • Korrekturassistenz

    Die Abteilung Rechts­wissenschaft ist beständig auf der Suche nach Korrekturassistent*innen.

    Voraussetzung für eine generelle Korrektur­tätigkeit sind acht Punkte in der Ersten (sowohl staatlicher als auch universitärer Teil) oder der Zweiten juristischen Prüfung. Lediglich für die Über­nahme von bestimmten Korrekturleistungen im Zivilrecht (Probeklausuren insb. des Examensklausurenkurses) reicht ein Bachelor­abschluss unter der Voraussetzung, dass der Durchschnitt der Ergebnisse der drei zivilrechtlichen Examensklausuren mindestens acht Punkte beträgt und im universitären Schwerpunkt­bereich acht Punkte erreicht worden sind.

    Bitte schicken Sie uns mit Ihrer Bewerbung einen Scan Ihres Staats­examenszeugnisses, aus dem im Falle der Ersten juristischen Prüfung sowohl die staatliche als auch die universitäre Punktzahl hervorgeht. Wenn Sie das Examen noch nicht vollständig abgelegt haben, sondern bislang nur einen Bachelor­abschluss haben, benötigen wir einen Scan Ihres Bachelor­zeugnisses, Ihres Schwerpunkt­bereichzeugnisses sowie ein Trans­cript, aus dem Ihre zivilrechtlichen Examensnoten (Zivilrecht in der Vertiefung) hervorgehen.

    Bitte stellen Sie sicher, dass Sie Klausuren vor Ort abholen können, oder dass Ihnen die physischen Klausuren, in Absprache mit dem jeweiligen Lehr­stuhl, per Post zugesendet werden können. Die Portokosten sind im letzteren Fall nicht erstattungs­fähig. Diese Einschränkung gilt nicht für Korrekturassistent*innen, die nur über den Bachelor­abschluss verfügen.

    Werkverträge über Korrekturleistungen werden viermal jährlich im Rahmen eines Vergabe­verfahrens für eine Laufzeit von einem Jahr vergeben. Bei Interesse melden Sie sich bitte

    • bis spätestens 15. Februar (Vertragsbeginn: 1. März)
    • bis spätestens 15. Mai (Vertragsbeginn: 1. Juni)
    • bis spätestens 15. August (Vertragsbeginn: 1. September)
    • bis spätestens 15. November (Vertragsbeginn: 1. Dezember)

    eines jeden Jahres im Dekanat per E-Mail an korrektur.jurauni-mannheim.de.