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Zwei Menschen laufen Wendeltreppe hinunter

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  • Korrekturassistenz

    Die Abteilung Rechts­wissenschaft ist beständig auf der Suche nach Korrekturassisten (m/w/d).

    Voraussetzung für eine generelle Korrektur­tätigkeit sind acht Punkte in der Ersten (sowohl staatlicher als auch universitärer Teil) oder der Zweiten juristischen Prüfung. Lediglich für die Über­nahme von bestimmten Korrekturleistungen im Zivilrecht (Probeklausuren insb. des Examensklausurenkurses) reicht ein Bachelor­abschluss unter der Voraussetzung, dass der Durchschnitt der Ergebnisse der drei zivilrechtlichen Examensklausuren mindestens acht Punkte beträgt und im universitären Schwerpunkt­bereich acht Punkte erreicht worden sind.

    Bitte schicken Sie uns mit Ihrer Bewerbung einen Scan Ihres Staats­examenszeugnisses, aus dem im Falle der Ersten juristischen Prüfung sowohl die staatliche als auch die universitäre Punktzahl hervorgeht. Wenn Sie das Examen noch nicht vollständig abgelegt haben, sondern bislang nur einen Bachelor­abschluss haben, benötigen wir einen Scan Ihres Bachelor­zeugnisses, Ihres Schwerpunkt­bereichzeugnisses sowie ein Trans­cript, aus dem Ihre zivilrechtlichen Examensnoten (Zivilrecht in der Vertiefung) hervorgehen.

    Werkverträge über Korrekturleistungen werden viermal jährlich im Rahmen eines Vergabe­verfahrens für eine Laufzeit von einem Jahr vergeben. Bei Interesse melden Sie sich bitte

    • bis spätestens 15. Februar (Vertragsbeginn: 1. März)
    • bis spätestens 15. Mai (Vertragsbeginn: 1. Juni)
    • bis spätestens 15. August (Vertragsbeginn: 1. September)
    • bis spätestens 15. November (Vertragsbeginn: 1. Dezember)

    eines jeden Jahres im Dekanat per E-Mail an korrektur.juramail-uni-mannheim.de.