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Die Abteilung Rechtswissenschaft ist beständig auf der Suche nach Korrekturassisten (m/w/d).
Voraussetzung für eine generelle Korrekturtätigkeit sind acht Punkte in der Ersten (sowohl staatlicher als auch universitärer Teil) oder der Zweiten juristischen Prüfung. Lediglich für die Übernahme von bestimmten Korrekturleistungen im Zivilrecht (Probeklausuren insb. des Examensklausurenkurses) reicht ein Bachelorabschluss unter der Voraussetzung, dass der Durchschnitt der Ergebnisse der drei zivilrechtlichen Examensklausuren mindestens acht Punkte beträgt und im universitären Schwerpunktbereich acht Punkte erreicht worden sind.
Werkverträge über Korrekturleistungen werden viermal jährlich im Rahmen eines Vergabeverfahrens für eine Laufzeit von einem Jahr vergeben. Bei Interesse melden Sie sich bitte
eines jeden Jahres im Dekanat.