Habilitation
„Die Habilitation ist die Anerkennung einer besonderen Befähigung für selbständige Forschung und Lehre in einem wissenschaftlichen Fach oder Fachgebiet. Aufgrund der erfolgreichen Habilitation wird die Lehrbefugnis für ein bestimmtes wissenschaftliches Fach oder Fachgebiet verliehen. Mit der Verleihung ist das Recht zur Führung der Bezeichnung Privatdozent oder Privatdozentin verbunden, wenn Habilitierte in ihrem Fachgebiet Lehrveranstaltungen von mindestens zwei Semesterwochenstunden abhalten.“
Habilitationsordnung der Universität Mannheim
Kontakt
Elke Diers, Dipl. Verw. BW
Sachbearbeiterin
Universität Mannheim
Abteilung Rechtswissenschaft
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Schloss Westflügel – Raum W 218
68161 Mannheim
Abteilung Rechtswissenschaft
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