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Schloss durch ein Fenster fotografiert

Das CIEL-Programm

Studieren in Barcelona, Dublin, Zagreb, Toulouse, Antwerpen oder Maastricht und dabei eine zusätzliche Qualifikation erwerben: Gemeinsam mit sechs weiteren europäischen Universitäten bietet die Universität Mannheim den European Master in Comparative International and European Law (CIEL) an. Das Programm ermöglicht einen besonderen Austausch für Studierende der LL.M.-Studien­gänge durch ERASMUS. Erfolgreiche Teilnehmer erhalten zusätzlich zu ihrem Master das Zertifikat European Master in Comparative International and European Law (CIEL).

Infos zu CIEL

  • Der richtige Zeitpunkt

    Es empfiehlt sich, im dritten Semester ins Ausland zu gehen. Obwohl die Master­arbeit in der Regel im vierten Semester geschrieben wird, soll im Rahmen des CIEL-Programms die Master­arbeit bereits während des Auslands­semesters vorbereitet werden. Konkret bedeutet dies, dass die Studierenden in dem Semester vor dem Auslands­aufenthalt bereits ein Themenfeld für Ihre Master­arbeit festlegen.

  • Voraussetzungen zur Teilnahme

    Voraussetzung zur Teilnahme am CIEL-Programm sind ein Bachelor-Abschluss oder eine vergleichbare Qualifikation und die Einschreibung in einen der LL.M.-Studien­gänge, also den Master of Laws oder den Master Wettbewerbs- und Regulierungs­recht. Für Mannheimer Bachelor-Absolventinnen und -Absolventen genügt es, wenn sie zum Zeitpunkt der Bewerbung um die Teilnahme am CIEL-Programm unter Vorbehalt für den LL.M.-Studien­gang zugelassen worden sind.

  • Bewerbung

    Das CIEL-Programm ist Teil des ERASMUS-Programms. Die Studierenden bewerben sich daher im Rahmen des ERASMUS-Programms mit einem deutlichen Vermerk, dass sie an dem CIEL-Programm teilnehmen möchten. Die Bewerbungs­frist ist in der Regel der 31. Januar für das darauffolgende akademische Jahr. Sie finden weitere Informationen zur Bewerbungs­frist auf der Website des Akademischen Auslands­amts und in Aushängen. Besondere Voraussetzung für die Bewerbung am CIEL-Programm ist ein englischer Sprachnachweis (IELTS mit 6,5 Punkten; TOEFL mit 90 Punkten oder entsprechender Test).

  • Beurlaubung

    Studierende der LL.M.-Programme, die einen Auslands­aufenthalt planen, müssen sich dafür nicht beurlauben lassen. Die im Ausland erbrachten Leistungen werden ihnen in den Modulen „Internationale Wahlmodule und Schlüssel­qualifikationen“ angerechnet.

  • Leistungs­anforderungen

    Um das CIEL-Zertifikat zu erhalten, müssen Sie:

    • mindestens ein Semester an einer der CIEL-Partner­universitäten studieren, juristische Veranstaltungen besuchen und dort 30 ECTS-Punkte absolvieren,
    • das gesamte CIEL-Programm (sowohl die Kurse, die im Ausland belegt wurden, als auch die Master­arbeit) innerhalb eines akademischen Jahres ableisten,
    • Ihre Master­arbeit auch von einem Dozenten an der ausländischen Partner­universität mitbetreuen lassen (das heißt die Master­arbeit muss in der Regel in Englisch verfasst werden) und
    • den angestrebten Mannheimer Abschluss LL.M. erreichen.
  • CIEL-Partner­universitäten

  • Downloads

Kontakt

Auslandskoordination Abteilung Rechtswissenschaft

Auslands­koordination Abteilung Rechts­wissenschaft

Universität Mannheim
Abteilung Rechts­wissenschaft
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68161 Mannheim
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