Das CIEL-Programm
Studieren in Barcelona, Dublin, Zagreb, Toulouse, Antwerpen oder Maastricht und dabei eine zusätzliche Qualifikation erwerben: Gemeinsam mit sechs weiteren europäischen Universitäten bietet die Universität Mannheim den European Master in Comparative International and European Law (CIEL) an. Das Programm ermöglicht einen besonderen Austausch für Studierende der LL.M.-Studiengänge durch ERASMUS. Erfolgreiche Teilnehmer erhalten zusätzlich zu ihrem Master das Zertifikat European Master in Comparative International and European Law (CIEL).
Infos zu CIEL
Der richtige Zeitpunkt
Es empfiehlt sich, im dritten Semester ins Ausland zu gehen. Obwohl die Masterarbeit in der Regel im vierten Semester geschrieben wird, soll im Rahmen des CIEL-Programms die Masterarbeit bereits während des Auslandssemesters vorbereitet werden. Konkret bedeutet dies, dass die Studierenden in dem Semester vor dem Auslandsaufenthalt bereits ein Themenfeld für Ihre Masterarbeit festlegen.
Voraussetzungen zur Teilnahme
Voraussetzung zur Teilnahme am CIEL-Programm sind ein Bachelor-Abschluss oder eine vergleichbare Qualifikation und die Einschreibung in einen der LL.M.-Studiengänge, also den Master of Laws oder den Master Wettbewerbs- und Regulierungsrecht. Für Mannheimer Bachelor-Absolventinnen und -Absolventen genügt es, wenn sie zum Zeitpunkt der Bewerbung um die Teilnahme am CIEL-Programm unter Vorbehalt für den LL.M.-Studiengang zugelassen worden sind.
Bewerbung
Das CIEL-Programm ist Teil des ERASMUS-Programms. Die Studierenden bewerben sich daher im Rahmen des ERASMUS-Programms mit einem deutlichen Vermerk, dass sie an dem CIEL-Programm teilnehmen möchten. Die Bewerbungsfrist ist in der Regel der 31. Januar für das darauffolgende akademische Jahr. Sie finden weitere Informationen zur Bewerbungsfrist auf der Website des Akademischen Auslandsamts und in Aushängen. Besondere Voraussetzung für die Bewerbung am CIEL-Programm ist ein englischer Sprachnachweis (IELTS mit 6,5 Punkten; TOEFL mit 90 Punkten oder entsprechender Test).
Beurlaubung
Studierende der LL.M.-Programme, die einen Auslandsaufenthalt planen, müssen sich dafür nicht beurlauben lassen. Die im Ausland erbrachten Leistungen werden ihnen in den Modulen „Internationale Wahlmodule und Schlüsselqualifikationen“ angerechnet.
Leistungsanforderungen
Um das CIEL-Zertifikat zu erhalten, müssen Sie:
- mindestens ein Semester an einer der CIEL-Partneruniversitäten studieren, juristische Veranstaltungen besuchen und dort 30 ECTS-Punkte absolvieren,
- das gesamte CIEL-Programm (sowohl die Kurse, die im Ausland belegt wurden, als auch die Masterarbeit) innerhalb eines akademischen Jahres ableisten,
- Ihre Masterarbeit auch von einem Dozenten an der ausländischen Partneruniversität mitbetreuen lassen (das heißt die Masterarbeit muss in der Regel in Englisch verfasst werden) und
- den angestrebten Mannheimer Abschluss LL.M. erreichen.
CIEL-Partneruniversitäten
Belgien
Frankreich
Irland
Niederlande
Spanien
Kroatien
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