Es muss grundsätzlich zwischen Pflichtanmeldung und eigenständiger Anmeldung unterschieden werden:
Beachten Sie auch, dass manche Prüfungen während der universitären Prüfungsphase und manche Prüfungen während der Vorlesungszeit geschrieben werden.
Zu folgenden Prüfungen werden Sie vom Studienbüro pflichtangemeldet:
Die Pflichtanmeldung erfolgt in der Regel kurz vor Beginn des allgemeinen Anmeldezeitraums.
Zu folgenden Prüfungen müssen Sie sich eigenständig im Portal² anmelden:
Hinweis gem. § 9 Abs. 2 und 3 JAPrO:
Die Zulassung zur Ersten juristischen Prüfung (Staatsexamen) setzt voraus, dass die Hausarbeit und eine der drei Klausuren von Zivilrecht 3 entweder innerhalb desselben oder in zwei aufeinander folgenden Semestern bestanden werden.
1. Nachmeldung von Prüfungen
2. Rücktritt von Prüfungen
3. Wiederholung von Prüfungen
Die Schlüsselqualifikationsseminare „Präsentation und Kommunikationstechnik“ sowie „Verhandlungsmanagement“ sind Pflichtveranstaltungen für Studierende des dritten bzw. vierten Fachsemesters, welche sich jeweils aus einer Vorlesung für alle Studierende und einem praktischen Teil (hier findet die Prüfung statt) in kleinen Gruppen zusammensetzen.
Zu der jeweiligen Prüfung werden Sie durch das Studienbüro pflichtangemeldet. Die Veranstaltungsanmeldung zu dem praktischen Teil für die jeweilige Kleingruppe müssen Sie im Portal² eigenständig vornehmen.
Zunächst findet jeweils die in den Stoff der Kleingruppenkurse einführende Vorlesung „Rhetorik und Präsentation“ bei Herrn Prof. Falk bzw. „Verhandlungsmanagement“ bei Herrn Prof. Risse statt. Um an einem jeweiligen Kleingruppenkurs für den praktischen Teil teilnehmen zu können, müssen Sie vorher die jeweilige Einführungsvorlesung besucht haben.
Die Termine für den praktischen Teil finden Sie im jeweiligen Semester unter Aktuelles bzw. im Portal². Dort finden Sie auch die Termine der Vorlesung sowie die Anmeldezeiträume. Die Anmeldung für den praktischen Teil findet über das Portal² statt. Sie erfolgt dort in der Regel in den Semesterferien kurz vor Semesterstart. Hierzu erhalten im jeweiligen Semester pflichtangemeldete Studierende eine Informationsmail an ihre Universitäts-Mail-Adresse. Pro Kurs kann sich nur eine gewisse Zahl an Teilnehmern anmelden. Nach Erreichen dieser Teilnehmerzahl ist der Termin gesperrt. Die Kleingruppenseminare sind ausschließlich für Studierende des dritten bzw. vierten Semesters geöffnet. Studierende außerhalb des dritten bzw. vierten Semesters melden sich bitte nicht an. Ihre Anmeldung würde auch ohnehin wieder gelöscht. Bis zu diesem Zeitpunkt blockieren Sie jedoch freie Plätze.
Studierende im höheren Fachsemester, die die jeweilige Veranstaltung noch absolvieren müssen, besuchen bitte ebenfalls die jeweilige Vorlesung, melden sich im Portal² für den praktischen Teil an und informieren bitte das Dekanat unter hiwi.jura. Allgemeine, sonstige Nachfragen richten Sie bitte ebenfalls ausschließlich an diese Adressen. uni-mannheim.de
Bitte beachten Sie, dass mögliche Änderungen und Informationen zu den Kleingruppenkursen über Ihre Universitäts-Mail-Adresse erfolgen.
Hinweis:
Die Kleingruppenkurse beginnen entgegen der Eintragungen im Portal² erst um 9 Uhr. Die Eintragungen erfolgen nur aus organisatorischen Gründen bereits für eine frühere Uhrzeit.
Es besteht derzeit die Möglichkeit, sich für die zivilrechtlichen Staatsexamensklausuren der Frühjahrskampagne 2024 anzumelden. Dies gilt für die Teilnahme im Rahmen der Abschichtung und auch der Teilnahme ausschließlich zum Erwerb des Bachelorabschlusses.
Die Anmeldungen für das zivilrechtliche Staatsexamen können derzeit ausschließlich auf dem Postweg (Empfängeradresse: Universität Mannheim, Dekanat der Abteilung Rechtswissenschaft, Schloss Westflügel, 68161 Mannheim) oder in den Universitätsbriefkasten vor L 1, 1 abgegeben werden.
Bitte stellen Sie sicher, dass alles richtig ausgefüllt ist und alle Unterlagen/
Aus Kapazitätsgründen erfolgen auch keine Eingangsbestätigungen.
Ausschließlich für Studierende, die die Zivilrechtlichen Staatsexamensklausuren in der Herbstkampagne 2023 nicht bestanden haben (keine Klausur mit 4 Punkten) und die Klausuren zur Wiederholung ausschließlich zum Erwerb des Bachelors direkt im Frühjahr 2024 wieder mitschreiben möchten, gilt die verlängerte Anmeldefrist bis zum 5. Januar 2024. Die Notenbekanntgabe des Termins vom Herbst 2023 erfolgt laut LJPA am 14. Dezember 2023 ab 12:00 Uhr. Zu verwenden ist ebenso das Anmeldeformular und die geforderten Unterlagen sind wiederum einzureichen.
Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienzeiten, die in Studiengängen an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen im In- und Ausland sowie an Berufsakademien der Bundesrepublik Deutschland erbracht worden sind, werden anerkannt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden.
Bei der Anrechnung von im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen sind Vereinbarungen und Abkommen der Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich (Äquivalenzabkommen) sowie Absprachen im Rahmen von Hochschulpartnerschaften und Doppelabschlussprogrammen (Kooperationsvereinbarungen) zu beachten. Details hierzu und zur Notenumrechnung finden Sie in der Prüfungsordnung.
Zu den Regelungen über die Anrechnung von außerhalb des Hochschulsystems erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten siehe die Prüfungsordnung des Studiengangs.
Die Anerkennung wird im Zeugnis sowie im Transcript of Records (Notenauszug) gekennzeichnet. Nimmt der Studierende im Rahmen seines Studiums an der Universität Mannheim an einer Prüfung teil, obwohl er die durch diese Prüfung nachzuweisenden Kompetenzen bereits in anrechenbarer Weise anderweitig erworben hat, erklärt er damit zugleich den Verzicht auf eine Anrechnung der bereits anderweitig erbrachten Leistung.
Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag. Antragsformulare und Hinweise zum Antrag und den einzureichenden Unterlagen finden Sie unter Downloads am Ende dieser Seite. Es obliegt dem Studierenden, alle erforderlichen Unterlagen über die anzuerkennende Leistung dem Prüfungsausschuss bereitzustellen.
Bei Fragen zur Anrechnung wenden Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses.
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