Prüfungsinformationen
Hier finden Sie alle wesentlichen Regelungen rund um Ihre Prüfungen im Überblick
Grundsätzliche Regelungen
- Im Rahmen Ihres Studiums müssen Sie bestimmte Prüfungsfristen einhalten, d. h. Vorgaben, bis zu welchem Semester Sie gewisse Prüfungen absolviert bzw. bestanden haben müssen. Diese Fristen und alle weiteren Regelungen zu Prüfungen in Ihrem Studium können Sie der Prüfungsordnung entnehmen. Im Downloadbereich unten auf der Seite finden Sie zur Orientierung außerdem in einem Merkblatt einen Prüfungsplan sowie einen Überblick über alle Fristen, Wiederholungsmöglichkeiten sowie Regelungen zur Prüfungsanmeldung.
- Zur optimalen Prüfungsplanung und -organisation ist die Universität darauf angewiesen, dass Sie sich zu der Teilnahme an Prüfungen rechtzeitig, d.h. innerhalb bestimmter Fristen, anmelden.
- Prüfungsanmeldung und –verwaltung erfolgen an der Universität in Mannheim über ein elektronisches System namens Portal², in das Sie sich jederzeit einloggen können, um Ihr Studienkonto einzusehen und sich über angemeldete Prüfungen und erzielte Noten zu informieren.
Es muss grundsätzlich zwischen Pflichtanmeldung und eigenständiger Anmeldung unterschieden werden:
- Pflichtanmeldung:
Das bedeutet, dass die Studienbüros die Anmeldung für Sie vornehmen, und zwar in dem Semester, in dem die Prüfung laut Studienplan vorgesehen ist. Bei der Pflichtanmeldung müssen Sie zur Anmeldung nicht tätig werden, Sie können sich also vollständig auf Ihre Prüfungsvorbereitung konzentrieren.
- Eigenständige Anmeldung:
In den höheren Semestern müssen Sie sich selbst zu den Prüfungen anmelden.
Beachten Sie auch, dass manche Prüfungen während der universitären Prüfungsphase und manche Prüfungen während der Vorlesungszeit geschrieben werden.
Prüfungen mit Pflichtanmeldung
Zu folgenden Prüfungen werden Sie vom Studienbüro pflichtangemeldet:
- Zivilrecht 1 (Klausur)
- Zivilrecht 2 (Klausurenblock, die Anmeldung erfolgt zu allen drei Klausuren)
- Klausur Historische Grundlagen des Zivilrechts (Klausur)
- Öffentliches Wirtschaftsrecht (Klausur)
- Grundlagen der VWL (Klausur)
- Grundlagen der Finanzmathematik (Klausur)
- Marketing (Klausur)
- Management (Klausur)
- Grundlagen des externen Rechnungswesens (Klausur)
- Finanzwirtschaft (Klausur)
- Internes Rechnungswesen (Klausur)
- Präsentation und Kommunikation (Nur Prüfungsanmeldung! Zur Kursteilnahme bitte über das Portal2 anmelden!)
- Verhandlungsmanagement (Nur Prüfungsanmeldung! Zur Kursteilnahme bitte über das Portal2 anmelden!)
Die Pflichtanmeldung erfolgt in der Regel kurz vor Beginn des allgemeinen Anmeldezeitraums.
Prüfungen mit eigenständiger Anmeldung
Zu folgenden Prüfungen müssen Sie sich eigenständig im Portal² anmelden:
- Zivilrecht 3 Hausarbeit:
Ausgabe am Ende des 3. Semesters, Bearbeitung über die Semesterferien, Abgabe und Anmeldung im Portal² am Tag der Abgabe zu Beginn des 4. Semesters, Prüfungsleistung zählt zum 4. Semester; Wiederholung: Ende des 4. Semesters. - Zivilrecht 3 Klausurenblock:
Nur die erste Klausur wird elektronisch angemeldet, die Anmeldung der beiden anderen Klausuren übernimmt das Studienbüro. - Wirtschaftsrecht Allgemeiner Teil (Klausur)
- Wirtschaftsrecht Besonderer Teil (mündliche Prüfung)
- Wahlbereich Betriebswirtschaftslehre
- Englisch (Kurzvortrag)
- Arbeitsgemeinschaften (ebenfalls anmeldepflichtig, obwohl keine Prüfungsleistung):
Diese Veranstaltungen zur Wiederholung des Vorlesungsstoffs beginnen jeweils erst in der 2. Semesterwoche.
Alle Eintragungen sind verbindlich. Sie dürfen sich nur für eine Arbeitsgemeinschaft pro Rechtsgebiet anmelden.
Bei Mehrfachanmeldungen pro Rechtsgebiet werden Sie vom Dekanat einer Arbeitsgemeinschaft zugewiesen.
Sollten alle Plätze belegt sein, so melden Sie sich bitte im Sekretariat des Dekanats.
Hinweis gem. § 9 Abs. 2 und 3 JAPrO:
Die Zulassung zur Ersten juristischen Prüfung (Staatsexamen) setzt voraus, dass die Hausarbeit und eine der drei Klausuren von Zivilrecht 3 entweder innerhalb desselben oder in zwei aufeinander folgenden Semestern bestanden werden.
Wichtig und gerne missachtet:
- Anmeldefrist: Beachten Sie bitte, dass eine Anmeldung zu Prüfungen nur innerhalb der Anmeldefrist für die jeweilige Prüfung möglich ist! Außerhalb der Anmeldefrist ist eine Anmeldung, und damit auch eine Prüfungsteilnahme, nicht möglich.
- Keine Anmeldebestätigung: Überpüfen Sie bitte direkt nach der Anmeldung, ob Sie die Prüfung als Prüfung unter „Belegungen“ im Portal² finden (machen Sie ggfs. einen Screenshot)! Sie bekommen keine E-Mail auf Ihre Uni-E-Mail-Adresse als Bestätigung! Falls es zu einem Systemfehler kommen sollte, können Sie nur so nachweisen, dass Sie sich fristgemäß zur Prüfung angemeldet haben. Sollten Sie sich wegen technischer Probleme nicht zu einer Prüfung anmelden können, müssen Sie innerhalb der Anmeldefrist eine E-Mail mit dem Betreff „Technische Probleme bei Prüfungsanmeldung“ an die Sachbearbeitung im Studienbüro I (Frau Hofer) senden. Andernfalls können Sie sich nicht auf das Vorliegen eines technischen Problems berufen.
- Abmeldung: Anmeldungen, die Sie selbst vornehmen, können Sie bis zum Ablauf der Anmeldefrist wieder rückgängig machen (z. B. wenn Sie versehentlich eine falsche Prüfung angeklickt haben). Zur „Abmeldung“ gehen Sie genauso vor wie zur Anmeldung und klicken auf die entsprechende Schaltfläche.
- Notenauszug: Ihre Noten werden im elektronischen Prüfungsverwaltungsystem verbucht und können dort von Ihnen jederzeit eingesehen werden. Es besteht für Sie die Möglichkeit, jederzeit selbst einen Studienkontoauszug auszudrucken, auf dem alle Leistungen enthalten sind. Darüber hinaus können Sie einen offiziellen Studienkontoauszug bei der zuständigen Stelle in den Studienbüros beantragen. Die Ausgabe von „Scheinen“ ist nicht mehr vorgesehen.
Nachmeldung/
Rücktritt/Wiederholung 1. Nachmeldung von Prüfungen
- Die Nachmeldung einer Prüfung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
- Ausnahmen bestehen für folgende Prüfungen:
- Wahlbereich BWL:
Prüfungen können bis drei Tage vor dem Prüfungstermin beim Studienbüro nachgemeldet werden. Die Erklärung zur Nachmeldung kann ggü. dem Studienbüro persönlich oder durch Mitteilung über das universitäre Mailkonto erfolgen. - Wirtschaftsrecht Besonderer Teil (mündliche Prüfung):
Eine Nachmeldung ist bis 4 Wochen vor Beginn der Prüfungsphase (März/April und September/Oktober) möglich. Hierzu bedarf es einer Einverständniserklärung des Prüfers. Das Formular hierzu finden Sie hier und unten im Downloadbereich. Dieses ist ausgefüllt beim Express-Schalter in L 1, 1 abzugeben.
- Wahlbereich BWL:
2. Rücktritt von Prüfungen
- Ein Rücktritt von einer Prüfung ist nur bei Nachweis eines wichtigen Grundes (z.B. Krankheit) möglich. Der wichtige Grund muss am Tag der Prüfungsleistung vorliegen. Die Erklärung des Rücktritts sowie der Nachweis des wichtigen Grundes haben unverzüglich zu erfolgen. Im Falle einer Genehmiugung des Antrags auf Rücktritt, gilt die Prüfungsleistung als nicht unternommen und es geht kein Prüfungsversuch verloren. Ist der Rücktritt nicht wirksam (z.B. fehlender oder verspäteter Nachweis eines wichtigen Grundes), gilt die Prüfung als mit Null Punkten (oder mit 5,0) nicht bestanden.
- Der Rücktritt wegen Krankheit erfolgt mit dem entsprechenden Formular beim Studienbüro.
- Der Rücktritt von einer bereits bestandenen Prüfungsleistung aus dem Schwerpunktbereich erfolgt mit dem entsprechenden Rücktrittsformular bei der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses (hier abrufbar oder unten im Downloadbereich).
- Bei einem Klausurenblock (Zivilrecht 2 und Zivilrecht 3) gilt Folgendes:
- Die Erklärung eines Rücktritts von der Prüfungsleistung „Klausurenblock“ in den Modulen Zivilrecht 2 und Zivilrecht 3 ist nur einheitlich, also von der gesamten Prüfungsleistung „Klausurenblock“ möglich (vgl. Sie bitte § 15 Abs. 4 Satz 1 SPUMA). Dies müssen Sie so auch ausdrücklich gegenüber dem Studienbüro erklären.
- Eine Genehmigung Ihres Rücktritts können Sie daher nur dann beantragen, wenn Sie den Rücktritt vom Klausurenblock insgesamt und rechtzeitig erklären. Sie müssen für den ersten Prüfungstermin zudem einen triftigen Grund nachweisen und werden sodann auch nicht zu den beiden weiteren Prüfungsterminen zugelassen.
- Die Erklärung eines Rücktritts von einzelnen Prüfungsterminen der Prüfungsleistung „Klausurenblock“ ist nicht genehmigungsfähig und wird im Prüfungsverwaltungssystem dementsprechend auch nicht abgebildet.
- Mit Antritt des ersten Prüfungstermins des Klausurenblocks (Klausur Nr. 1) sind nachfolgende Erklärungen eines Rücktritts (z.B. bei Klausur Nr. 2 und/
oder Klausur Nr. 3) unwirksam und werden nicht mehr im Prüfungsverwaltungssystem abgebildet. Hier liegt prüfungsrechtlich bereits ein Antritt der Prüfungsleistung mit der Folge der Inanspruchnahme eines Prüfungsversuches vor. Es verbleibt dann ein weiterer Versuch für den Klausurenblock im nächsten Semester, also drei Klausuren.
3. Wiederholung von Prüfungen
- Bei pflichtangemeldeten Prüfungen gilt:
Wenn Sie eine Prüfung nicht bestanden haben oder aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen konnten (Attest), muss die Klausur zum nächstmöglichen Termin wiederholt werden (Pflichtanmeldung erfolgt durch das Studienbüro). Die Pflichtanmeldung erfolgt so lange, bis die Klausur entweder bestanden oder endgültig nicht bestanden wurde.
- Bei eigenständig angemeldeten Prüfungen gilt:
Liegt der nächstmögliche Termin im selben Semester, werden Sie zur Wiederholungsprüfung pflichtangemeldet (dies gilt für die Prüfungen im Wahlbereich BWL). Liegt der nächstmögliche Termin im Folgesemester, müssen Sie die Prüfung selbst anmelden. - Wiederholungsversuche
Wie viele Wiederholungsversuche Sie jeweils haben, können Sie der Prüfungsordnung entnehmen.
Präsentation und Kommunikationstechnik bzw. Verhandlungsmanagement
Die Schlüsselqualifikationsseminare „Präsentation und Kommunikationstechnik“ sowie „Verhandlungsmanagement“ sind Pflichtveranstaltungen für Studierende des dritten bzw. vierten Fachsemesters, welche sich jeweils aus einer Vorlesung für alle Studierende und einem praktischen Teil (hier findet die Prüfung statt) in kleinen Gruppen zusammensetzen.
Zu der jeweiligen Prüfung werden Sie durch das Studienbüro pflichtangemeldet. Die Veranstaltungsanmeldung zu dem praktischen Teil für die jeweilige Kleingruppe müssen Sie im Portal² eigenständig vornehmen.
Zunächst findet jeweils die in den Stoff der Kleingruppenkurse einführende Vorlesung „Rhetorik und Präsentation“ bei Herrn Prof. Falk bzw. „Verhandlungsmanagement“ bei Herrn Prof. Risse statt. Um an einem jeweiligen Kleingruppenkurs für den praktischen Teil teilnehmen zu können, müssen Sie vorher die jeweilige Einführungsvorlesung besucht haben.
Die Termine für den praktischen Teil finden Sie im jeweiligen Semester unter Aktuelles bzw. im Portal². Dort finden Sie auch die Termine der Vorlesung sowie die Anmeldezeiträume. Die Anmeldung für den praktischen Teil findet über das Portal² statt. Sie erfolgt dort in der Regel in den Semesterferien kurz vor Semesterstart. Hierzu erhalten im jeweiligen Semester pflichtangemeldete Studierende eine Informationsmail an ihre Universitäts-Mail-Adresse. Pro Kurs kann sich nur eine gewisse Zahl an Teilnehmern anmelden. Nach Erreichen dieser Teilnehmerzahl ist der Termin gesperrt. Die Kleingruppenseminare sind ausschließlich für Studierende des dritten bzw. vierten Semesters geöffnet. Studierende außerhalb des dritten bzw. vierten Semesters melden sich bitte nicht an. Ihre Anmeldung würde auch ohnehin wieder gelöscht. Bis zu diesem Zeitpunkt blockieren Sie jedoch freie Plätze.
Studierende im höheren Fachsemester, die die jeweilige Veranstaltung noch absolvieren müssen, besuchen bitte ebenfalls die jeweilige Vorlesung, melden sich im Portal² für den praktischen Teil an und informieren bitte das Dekanat unter hiwi.jura. Allgemeine, sonstige Nachfragen richten Sie bitte ebenfalls ausschließlich an diese Adressen. uni-mannheim.de
Bitte beachten Sie, dass mögliche Änderungen und Informationen zu den Kleingruppenkursen über Ihre Universitäts-Mail-Adresse erfolgen.
Hinweis:
Die Kleingruppenkurse beginnen entgegen der Eintragungen im Portal² erst um 9 Uhr. Die Eintragungen erfolgen nur aus organisatorischen Gründen bereits für eine frühere Uhrzeit.Informationen zum Universitären Schwerpunktbereich
Anmeldung der Bachelorarbeit
- Die Anmeldung zur Bachelorarbeit (Studienarbeit) ist nur gültig, wenn die elektronische Wahl des Besonderen Teils des Schwerpunktbereichs Wirtschaftsrecht erfolgt ist
>>> Prüfungsanmeldung „Festlegung Wahlbereich“ im BT - Zusätzlich ist das Anmeldeformular (siehe unten) ausgefüllt beim Betreuer der Bachelorarbeit abzugeben.
- Beachten Sie bitte auch die Hinweise zum Ausfüllen auf der zweiten Seite.
- Ihr Betreuer übermittelt die elektronische Fassung des Anmeldeformulars sodann an das Dekanat und das Studienbüro.
- Die (fristwahrende) Abgabe der Bachelorarbeit erfolgt zunächst durch die Übermittlung der elektronischen Fassung in der vom Prüfungsausschuss bestimmten Form per E-Mail an Ihren Betreuer/
den betreuenden Lehrstuhl sowie mit der E-Mail Adresse seminararbeit.jura@uni-mannheim.de in Cc. - Innerhalb von drei Tagen ab Ende der Bearbeitungszeit ist die Bachelorarbeit in Papierform unmittelbar beim betreuenden Lehrstuhl nachzureichen.
- Nach § 14 Abs. 5 Satz 1 SPUMA n.F. gilt: „Die Bachelorarbeit ist fristgerecht durch Übermittlung der elektronischen Fassung in der vom Prüfungsausschuss bestimmten Form und bei der von ihm bestimmten Stelle einzureichen; sie ist in Papierform innerhalb von drei Tagen ab Ende der Bearbeitungszeit nachzureichen.“
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Studiengangsmanagement oder den betreuenden Lehrstuhl.
Anmeldung der zivilrechtlichen Staatsexamensklausuren
Es besteht derzeit die Möglichkeit, sich für die zivilrechtlichen Staatsexamensklausuren der Herbstkampagne 2025 anzumelden. Dies gilt für die Teilnahme im Rahmen der Abschichtung und auch der Teilnahme ausschließlich zum Erwerb des Bachelorabschlusses.
Allgemeine Vorgehensweise:
- Informieren Sie sich zunächst anhand unserer Hinweisfolien über den Anmeldeprozess.
- Bitte verwenden Sie zur Prüfungsanmeldung unser elektronisch ausfüllbares Anmeldeformular unten auf dieser Seite und beachten Sie bitte die Hinweise zum Ausfüllen, die ab der zweiten Seite zu finden sind!
Anmeldefrist: 30. Juni 2025!
Die Anmeldungen für das zivilrechtliche Staatsexamen können derzeit ausschließlich auf dem Postweg (Empfängeradresse: Universität Mannheim, Dekanat der Abteilung Rechtswissenschaft, Schloss Westflügel, 68161 Mannheim) oder in den Universitätsbriefkasten vor L 1, 1 abgegeben werden.
Bitte stellen Sie sicher, dass alles richtig ausgefüllt ist und alle Unterlagen/Kopien angefügt sind. Ein Nachfordern noch fehlender Unterlagen/Kopien wird nicht erfolgen!
Aus Kapazitätsgründen erfolgen auch keine Eingangsbestätigungen.
Achtung – immer wieder falsch gemacht:
- Alle erforderlichen Unterlagen sind in zweifacher Ausfertigung (Original und Kopie) einzureichen!
- Das Dekanat kann keine Kopien herstellen!
- Bitte beachten Sie hierzu auch das Hinweisblatt zum Ausfüllen des Antrags!
- Für die Vollständigkeit und Korrektheit der Anträge sind Sie selbst verantwortlich!
Achtung außerdem:
- Die Anmeldung zu den Klausuren zum Öffentlichen Recht und dem Strafrecht (im Rahmen der Abschichtung) erfolgt beim Landesjustizprüfungsamt.
- Sofern Sie wegen Krankheit oder aus einem anderen wichtigen Grund gehindert sind, an der Prüfung teilzunehmen,
- müssen Sie, wenn Sie im Rahmen der Abschichtung schreiben, auf Antrag den Rücktritt von der Prüfung unverzüglich schriftlich beim Landesjustizprüfungsamt und bei der Universität Mannheim zu Händen des Studienbüros stellen;
- müssen Sie, wenn Sie ausschließlich zum Erwerb des Bachelorgrades (z.B. bei Verlust der Abschichtungsmöglichkeit) schreiben, auf Antrag den Rücktritt von der Prüfung unverzüglich schriftlich bei der Universität Mannheim allein zu Händen des Studienbüros stellen;
- gegenüber dem Landesjustizprüfungsamt istim Falle einer Erkrankung grundsätzlich ein Attest einer Ärztin oder eines Arztes nach § 14 Abs. 5 ÖGDG vorzulegen, das die für die Beurteilung der Prüfungsunfähigkeit nötigen medizinischen Befundtatsachen enthält;
- gegenüber der Universität Mannheim ist im Falle einer Erkrankung die Prüfungsunfähigkeit ausreichend darzulegen und mittels eines am Prüfungstag einzuholenden ärztlichen Attestes zu beweisen. Es können nur ärztliche Atteste akzeptiert werden, die folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname, Geburtsdatum des Studierenden
- (Voraussichtlicher) Erkrankungszeitraum
- Datum der ärztlichen Behandlung
- Beschreibung der krankheitsbedingten und prüfungsrelevanten Beeinträchtigungen (Symptome)
- Unterschrift des Arztes, Praxisstempel.
Ausnahmetatbestand:
- Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nach §§ 37 Abs. 3 S. 1, 22 Abs. 2 JAPrO muss spätestens mit der Anmeldung zum zivilrechtlichen Staatsexamen unter Beilegung aller erforderlichen Unterlagen beantragt werden. Allerdings empfehlen wir Ihnen schon vor der Anmeldung Ihren Antrag zeitig beim Landesjustizprüfungsamt zu stellen, um Sicherheit darüber zu haben, ob in Ihrem Fall ein Ausnahmetatbestand vorliegt. Einzelheiten erfahren Sie auf der Seite des Landesjustizprüfungsamtes.
Anrechnung von Prüfungsleistungen
Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienzeiten, die in Studiengängen an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen im In- und Ausland sowie an Berufsakademien der Bundesrepublik Deutschland erbracht worden sind, werden anerkannt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden.
Bei der Anrechnung von im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen sind Vereinbarungen und Abkommen der Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich (Äquivalenzabkommen) sowie Absprachen im Rahmen von Hochschulpartnerschaften und Doppelabschlussprogrammen (Kooperationsvereinbarungen) zu beachten. Details hierzu und zur Notenumrechnung finden Sie in der Prüfungsordnung.
Zu den Regelungen über die Anrechnung von außerhalb des Hochschulsystems erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten siehe die Prüfungsordnung des Studiengangs.
Die Anerkennung wird im Zeugnis sowie im Transcript of Records (Notenauszug) gekennzeichnet. Nimmt der Studierende im Rahmen seines Studiums an der Universität Mannheim an einer Prüfung teil, obwohl er die durch diese Prüfung nachzuweisenden Kompetenzen bereits in anrechenbarer Weise anderweitig erworben hat, erklärt er damit zugleich den Verzicht auf eine Anrechnung der bereits anderweitig erbrachten Leistung.
Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag. Antragsformulare und Hinweise zum Antrag und den einzureichenden Unterlagen finden Sie unter Downloads am Ende dieser Seite. Es obliegt dem Studierenden, alle erforderlichen Unterlagen über die anzuerkennende Leistung dem Prüfungsausschuss bereitzustellen.
Bei Fragen zur Anrechnung wenden Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses.
- Zivilrecht 3 Hausarbeit:
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