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Aufgeschlagenes Buch und Notizbuch, darüber Hand die einen Stift hält

Prüfungs­informationen

Hier finden Sie alle wesentlichen Regelungen rund um Ihre Prüfungen im Überblick

  • Grundsätzliche Regelungen

    • Im Rahmen Ihres Studiums müssen Sie bestimmte Prüfungs­fristen einhalten, d. h. Vorgaben, bis zu welchem Semester Sie gewisse Prüfungen absolviert bzw. bestanden haben müssen. Diese Fristen und alle weiteren Regelungen zu Prüfungen in Ihrem Studium können Sie der Prüfungs­ordnung entnehmen. Im Download­bereich unten auf der Seite finden Sie zur Orientierung außerdem in einem Merkblatt einen Prüfungs­plan sowie einen Überblick über alle Fristen, Wiederholungs­möglichkeiten sowie Regelungen zur Prüfungs­anmeldung.
    • Zur optimalen Prüfungs­planung und -organisation ist die Universität darauf angewiesen, dass Sie sich zu der Teilnahme an Prüfungen rechtzeitig, d.h. innerhalb bestimmter Fristen, anmelden. 
    • Prüfungs­anmeldung und –verwaltung erfolgen an der Universität in Mannheim über ein elektronisches System namens Portal², in das Sie sich jederzeit einloggen können, um Ihr Studien­konto einzusehen und sich über angemeldete Prüfungen und erzielte Noten zu informieren.

    Es muss grundsätzlich zwischen Pflichtanmeldung und eigenständiger Anmeldung unterschieden werden:

    • Pflichtanmeldung: 
      Das bedeutet, dass die Studien­büros die Anmeldung für Sie vornehmen, und zwar in dem Semester, in dem die Prüfung laut Studien­plan vorgesehen ist. Bei der Pflichtanmeldung müssen Sie zur Anmeldung nicht tätig werden und tragen keine Verantwortung, Sie können sich also vollständig auf Ihre Prüfungs­vorbereitung konzentrieren.
    • Eigenständige Anmeldung:
      In den höheren Semestern müssen Sie sich selbst zu den Prüfungen anmelden.

      Beachten Sie auch, dass manche Prüfungen während der universitären Prüfungs­phase und manche Prüfungen während der Vorlesungs­zeit geschrieben werden.

    • Prüfungen mit Pflichtanmeldung

      Zu folgenden Prüfungen werden Sie vom Studien­büro pflichtangemeldet:

      • Zivilrecht 1 (Klausur)
      • Zivilrecht 2 (Klausurenblock, die Anmeldung erfolgt zu allen drei Klausuren)
      • Klausur Historische Grundlagen des Zivilrechts (Klausur)
      • Öffentliches Wirtschafts­recht (Klausur)
      • Grundlagen der VWL (Klausur)
      • Grundlagen der Finanz­mathematik (Klausur)
      • Marketing (Klausur)
      • Management (Klausur)
      • Grundlagen des externen Rechnungs­wesens (Klausur)
      • Finanz­wirtschaft (Klausur)
      • Internes Rechnungs­wesen (Klausur)
      • Präsentation und Kommunikation (Nur Prüfungs­anmeldung! Zur Kursteilnahme bitte über das Portal2 anmelden!)
      • Verhandlungs­management (Nur Prüfungs­anmeldung! Zur Kursteilnahme bitte über das Portal2 anmelden!)

      Die Pflichtanmeldung erfolgt in der Regel kurz vor Beginn des allgemeinen Anmeldezeitraums.

    • Prüfungen mit eigenständiger Anmeldung

      Zu folgenden Prüfungen müssen Sie sich eigenständig im Portal² anmelden:

      • Zivilrecht 3 Hausarbeit: 
        Ausgabe am Ende des 3. Semesters, Bearbeitung über die Semesterferien, Abgabe und Anmeldung im Portal² am Tag der Abgabe zu Beginn des 4. Semesters, Prüfungs­leistung zählt zum 4. Semester; Wiederholung: Ende des 4. Semesters.
      • Zivilrecht 3 Klausurenblock: 
        Nur die erste Klausur wird elektronisch angemeldet, die Anmeldung der beiden anderen Klausuren übernimmt das Studien­büro.
      • Wirtschafts­recht Allgemeiner Teil (Klausur)
      • Wirtschafts­recht Besonderer Teil (mündliche Prüfung)
      • Wahl­bereich Betriebs­wirtschafts­lehre
      • Englisch (Kurzvortrag)
      • Arbeits­gemeinschaften (ebenfalls anmeldepflichtig, obwohl keine Prüfungs­leistung): 
        Diese Veranstaltungen zur Wiederholung des Vorlesungs­stoffs beginnen jeweils erst in der 2. Semesterwoche.
        Alle Eintragungen sind verbindlich. Sie dürfen sich nur für eine Arbeits­gemeinschaft pro Rechts­gebiet anmelden. 
        Bei Mehrfach­anmeldungen pro Rechts­gebiet werden Sie vom Dekanat einer Arbeits­gemeinschaft zugewiesen.
        Sollten alle Plätze belegt sein, so melden Sie sich bitte im Sekretariat des Dekanats.

      Hinweis gem. § 9 Abs. 2 und 3 JAPrO:

      Die Zulassung zur Ersten juristischen Prüfung (Staats­examen) setzt voraus, dass die Hausarbeit und eine der drei Klausuren von Zivilrecht 3 entweder innerhalb desselben oder in zwei aufeinander folgenden Semestern bestanden werden.

      Wichtig und gerne missachtet:

      • Anmeldefrist: Beachten Sie bitte, dass eine Anmeldung zu Prüfungen nur innerhalb der Anmeldefrist für die jeweilige Prüfung möglich ist! Außerhalb der Anmeldefrist ist eine Anmeldung, und damit auch eine Prüfungs­teilnahme, nicht möglich.
      • Anmeldebestätigung: Machen Sie sich von Ihren selbst getätigten Prüfungs­anmeldungen einen Ausdruck! Sie bekommen eine E-Mail auf Ihre Uni-E-Mail-Adresse, wenn Sie erfolgreich angemeldet worden sind. Falls es zu einem Systemfehler kommen sollte, können Sie nur so nachweisen, dass Sie sich fristgemäß zur Prüfung angemeldet haben. Sollten Sie sich wegen technischer Probleme nicht zu einer Prüfung anmelden können, müssen Sie innerhalb der Anmeldefrist eine E-Mail mit dem Betreff „Technische Probleme bei Prüfungs­anmeldung“ an die Sachbearbeitung im Studien­büro I (Frau Hofer) senden. Andernfalls können Sie sich nicht auf das Vorliegen eines technischen Problems berufen.
      • Abmeldung: Anmeldungen, die Sie selbst vornehmen, können Sie bis zum Ablauf der Anmeldefrist wieder rückgängig machen (z. B. wenn Sie versehentlich eine falsche Prüfung angeklickt haben). Zur „Abmeldung“ gehen Sie genauso vor wie zur Anmeldung und klicken auf die entsprechende Schaltfläche.
      • Notenauszug: Ihre Noten werden im elektronischen Prüfungs­verwaltungs­ystem verbucht und können dort von Ihnen jederzeit eingesehen werden. Es besteht für Sie die Möglichkeit, jederzeit selbst einen Studien­kontoauszug auszudrucken, auf dem alle Leistungen enthalten sind. Darüber hinaus können Sie einen offiziellen Studien­kontoauszug bei der zuständigen Stelle in den Studien­büros beantragen. Die Ausgabe von „Scheinen“ ist nicht mehr vorgesehen.
    • Nachmeldung/Rücktritt/Wiederholung

      1. Nachmeldung von Prüfungen

      • Die Nachmeldung einer Prüfung ist grundsätzlich ausgeschlossen
      • Ausnahmen bestehen für folgende Prüfungen:
        • Wahl­bereich BWL: 
          Prüfungen können bis eine Woche vor dem Prüfungs­termin gegen eine Gebühr von derzeit 10 Euro pro Prüfung im Studien­büro nachgemeldet werden.
        • Wirtschafts­recht Besonderer Teil (mündliche Prüfung): 
          Eine Nachmeldung ist bis 4 Wochen vor Beginn der Prüfungs­phase (März/April und September/Oktober) möglich. Hierzu bedarf es einer Einverständnis­erklärung des Prüfers. Das Formular hierzu finden Sie unten auf dieser Seite bei den Downloads. Dieses ist ausgefüllt beim Express-Schalter in L 1, 1 abzugeben. Es fällt eine Nachmeldungs­gebühr von derzeit 10 Euro an.

      2. Rücktritt von Prüfungen

      • Ein Rücktritt von einer Prüfung ist nur bei Nachweis eines wichtigen Grundes (z.B. Krankheit) möglich. Der wichtige Grund muss am Tag der Prüfungs­leistung vorliegen. Im Falle eines wirksamen Rücktritts gilt die Prüfungs­leistung als nicht unternommen und es geht kein Prüfungs­versuch verloren. Ist der Rücktritt nicht wirksam (z.B. fehlender Nachweis eines wichtigen Grundes), gilt die Prüfung als mit Null Punkten nicht bestanden.
        • Der Rücktritt wegen Krankheit erfolgt mit dem entsprechenden Formular beim Studien­büro.
        • Der Rücktritt von einer bereits bestandenen Prüfungs­leistung aus dem Schwerpunkt­bereich erfolgt mit dem entsprechenden Rücktrittsformular bei der Geschäftsstelle des Prüfungs­ausschusses (siehe unten).
      • Bei einem Klausurenblock (Zivilrecht 2 und Zivilrecht 3) gilt Folgendes:
        • Die Erklärung eines Rücktritts von der Prüfungs­leistung „Klausurenblock“ in den Modulen Zivilrecht 2 und Zivilrecht 3 ist nur einheitlich, also von der gesamten Prüfungs­leistung „Klausurenblock“ möglich (vgl. Sie bitte § 15 Abs. 4 Satz 1 SPUMA). Dies müssen Sie so auch ausdrücklich gegenüber dem Studien­büro erklären.
        • Eine Genehmigung Ihres Rücktritts können Sie daher nur dann beantragen, wenn Sie den Rücktritt vom Klausurenblock insgesamt und rechtzeitig erklären. Sie müssen für den ersten Prüfungs­termin zudem einen triftigen Grund nachweisen und werden sodann auch nicht zu den beiden weiteren Prüfungs­terminen zugelassen.
        • Die Erklärung eines Rücktritts von einzelnen Prüfungs­terminen der Prüfungs­leistung „Klausurenblock“ ist nicht genehmigungs­fähig und wird im Prüfungs­verwaltungs­system dementsprechend auch nicht abgebildet.
        • Mit Antritt des ersten Prüfungs­termins des Klausurenblocks (Klausur Nr. 1) sind nachfolgende Erklärungen eines Rücktritts (z.B. bei Klausur Nr. 2 und/oder Klausur Nr. 3) unwirksam und werden nicht mehr im Prüfungs­verwaltungs­system abgebildet. Hier liegt prüfungs­rechtlich bereits ein Antritt der Prüfungs­leistung mit der Folge der Inanspruchnahme eines Prüfungs­versuches vor. Es verbleibt dann ein weiterer Versuch für den Klausurenblock im nächsten Semester, also drei Klausuren.

      3. Wiederholung von Prüfungen

      • Bei pflichtangemeldeten Prüfungen gilt: 
        Wenn Sie eine Prüfung nicht bestanden haben oder aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen konnten (Attest), muss die Klausur zum nächstmöglichen Termin wiederholt werden (Pflichtanmeldung erfolgt durch das Studien­büro). Die Pflichtanmeldung erfolgt so lange, bis die Klausur entweder bestanden oder endgültig nicht bestanden wurde.
      • Bei eigenständig angemeldeten Prüfungen gilt: 
        Liegt der nächstmögliche Termin im selben Semester, werden Sie zur Wiederholungs­prüfung pflichtangemeldet (dies gilt für die Prüfungen im Wahl­bereich BWL). Liegt der nächstmögliche Termin im Folgesemester, müssen Sie die Prüfung selbst anmelden.
      • Wiederholungs­versuche
        Wie viele Wiederholungs­versuche Sie jeweils haben, können Sie der Prüfungs­ordnung entnehmen.
    • Präsentation und Kommunikations­technik bzw. Verhandlungs­management

      Die Schlüssel­qualifikations­seminare „Präsentation und Kommunikations­technik“ sowie „Verhandlungs­management“ sind Pflicht­veranstaltungen für Studierende des dritten bzw. vierten Fach­semesters, welche sich jeweils aus einer Vorlesung für alle Studierende und einem praktischen Teil (hier findet die Prüfung statt) in kleinen Gruppen zusammensetzen.

      Zu der jeweiligen Prüfung werden Sie durch das Studien­büro pflichtangemeldet. Die Veranstaltungs­anmeldung zu dem praktischen Teil für die jeweilige Klein­gruppe müssen Sie im Portal² eigenständig vornehmen.

      Zunächst findet jeweils die in den Stoff der Klein­gruppen­kurse einführende Vorlesung „Rhetorik und Präsentation“ bei Herrn Prof. Falk bzw. „Verhandlungs­management“ bei Herrn Prof. Risse statt. Um an einem jeweiligen Klein­gruppen­kurs für den praktischen Teil teilnehmen zu können, müssen Sie vorher die jeweilige Einführungs­vorlesung besucht haben.

      Die Termine für den praktischen Teil finden Sie im jeweiligen Semester unter Aktuelles bzw. im Portal². Dort finden Sie auch die Termine der Vorlesung sowie die Anmeldezeiträume. Die Anmeldung für den praktischen Teil findet über das Portal² statt. Sie erfolgt dort in der Regel in den Semesterferien kurz vor Semesterstart. Hierzu erhalten im jeweiligen Semester pflichtangemeldete Studierende eine Informations­mail an ihre Universitäts-Mail-Adresse. Pro Kurs kann sich nur eine gewisse Zahl an Teilnehmern anmelden. Nach Erreichen dieser Teilnehmerzahl ist der Termin gesperrt. Die Klein­gruppen­seminare sind ausschließlich für Studierende des dritten bzw. vierten Semesters geöffnet. Studierende außerhalb des dritten bzw. vierten Semesters melden sich bitte nicht an. Ihre Anmeldung würde auch ohnehin wieder gelöscht. Bis zu diesem Zeitpunkt blockieren Sie jedoch freie Plätze.

      Studierende im höheren Fach­semester, die die jeweilige Veranstaltung noch absolvieren müssen, besuchen bitte ebenfalls die jeweilige Vorlesung, melden sich im Portal² für den praktischen Teil an und informieren bitte das Dekanat unter hiwi.juramail-uni-mannheim.de. Allgemeine, sonstige Nachfragen richten Sie bitte ebenfalls ausschließlich an diese Adressen.

      Bitte beachten Sie, dass mögliche Änderungen und Informationen zu den Klein­gruppen­kursen über Ihre Universitäts-Mail-Adresse erfolgen.

      Hinweis:
      Die Klein­gruppen­kurse beginnen entgegen der Eintragungen im Portal² erst um 9 Uhr. Die Eintragungen erfolgen nur aus organisatorischen Gründen bereits für eine frühere Uhrzeit.  

    • Informationen zum Universitären Schwerpunkt­bereich

    • Anmeldung der Bachelor­arbeit

      • Die Anmeldung zur Bachelor­arbeit (Studien­arbeit) ist nur gültig, wenn die elektronische Wahl des Besonderen Teils des Schwerpunkt­bereichs Wirtschafts­recht erfolgt ist
        >>> Prüfungs­anmeldung „Festlegung Wahl­bereich“ im BT
      • Zusätzlich ist das Anmeldeformular (siehe unten) ausgefüllt beim Betreuer der Bachelor­arbeit abzugeben
      • Beachten Sie bitte auch die Hinweise zum Ausfüllen auf der zweiten Seite.
      • Ihr Betreuer übermittelt die elektronische Fassung des Anmeldeformulars sodann an das Dekanat und das Studien­büro.
      • Die (fristwahrende) Abgabe der Bachelor­arbeit erfolgt zunächst durch die Übermittlung der elektronischen Fassung in der vom Prüfungs­ausschuss bestimmten Form per E-Mail an Ihren Betreuer/ den betreuenden Lehr­stuhl sowie mit der E-Mail Adresse seminararbeit.jura@uni-mannheim.de in Cc.
      • Innerhalb von drei Tagen ab Ende der Bearbeitungs­zeit ist die Bachelor­arbeit in Papierform unmittelbar beim betreuenden Lehr­stuhl nachzureichen.
      • Nach § 14 Abs. 5 Satz 1 SPUMA n.F. gilt: „Die Bachelor­arbeit ist frist­gerecht durch Übermittlung der elektronischen Fassung in der vom Prüfungs­ausschuss bestimmten Form und bei der von ihm bestimmten Stelle einzureichen; sie ist in Papierform innerhalb von drei Tagen ab Ende der Bearbeitungs­zeit nachzureichen.“
      • Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Studien­gangs­management oder den betreuenden Lehr­stuhl.
    • Anmeldung der zivilrechtlichen Staats­examensklausuren

      Es besteht derzeit die Möglichkeit, sich für die zivilrechtlichen Staats­examensklausuren der Frühjahrskampagne 2024 anzumelden. Dies gilt für die Teilnahme im Rahmen der Abschichtung und auch der Teilnahme ausschließlich zum Erwerb des Bachelor­abschlusses.

      Allgemeine Vorgehensweise:

      1. Informieren Sie sich zunächst anhand unserer Hinweisfolien über den Anmeldeprozess.
      2. Bitte verwenden Sie zur Prüfungs­anmeldung unser elektronisch ausfüllbares Anmeldeformular unten auf dieser Seite und beachten Sie bitte die Hinweise zum Ausfüllen, die auf der zweiten Seite zu finden sind!

      Anmeldefrist: 31. Oktober 2023!

      Die Anmeldungen für das zivilrechtliche Staats­examen können derzeit ausschließlich auf dem Postweg (Empfängeradresse:  Universität Mannheim, Dekanat der Abteilung Rechts­wissenschaft, Schloss Westflügel, 68161 Mannheim) oder in den Universitäts­briefkasten vor L 1, 1 abgegeben werden.

      Bitte stellen Sie sicher, dass alles richtig ausgefüllt ist und alle Unterlagen/Kopien angefügt sind. Ein Nachfordern noch fehlender Unterlagen/Kopien wird nicht erfolgen!

      Aus Kapazitätsgründen erfolgen auch keine Eingangsbestätigungen.

      Für Wiederholer des Herbststermins 2023:

      Ausschließlich für Studierende, die die Zivilrechtlichen Staats­examensklausuren in der Herbstkampagne 2023 nicht bestanden haben (keine Klausur mit 4 Punkten) und die Klausuren zur Wiederholung ausschließlich zum Erwerb des Bachelors direkt im Frühjahr 2024 wieder mitschreiben möchten, gilt die verlängerte Anmeldefrist bis zum 5. Januar 2024. Die Notenbekanntgabe des Termins vom Herbst 2023 erfolgt laut LJPA am 14. Dezember 2023 ab 12:00 Uhr. Zu verwenden ist ebenso das Anmeldeformular und die geforderten Unterlagen sind wiederum einzureichen.

      Achtung – immer wieder falsch gemacht:

      • Alle erforderlichen Unterlagen sind in zweifacher Ausfertigung (Original und Kopie) einzureichen!
      • Das Dekanat kann keine Kopien herstellen!
      • Bitte beachten Sie hierzu auch das Hinweisblatt zum Ausfüllen des Antrags!
      • Für die Vollständigkeit und Korrektheit der Anträge sind Sie selbst verantwortlich!

      Achtung außerdem: 

      • Die Anmeldung zu den Klausuren zum Öffentlichen Recht und dem Strafrecht (im Rahmen der Abschichtung) erfolgt beim Landes­justiz­prüfungs­amt.
      • Sofern Sie wegen Krankheit oder aus einem anderen wichtigen Grund gehindert sind, an der Prüfung teilzunehmen,
        • müssen Sie, wenn Sie im Rahmen der Abschichtung schreiben, auf Antrag den Rücktritt von der Prüfung unverzüglich schriftlich beim Landes­justiz­prüfungs­amt  und bei der Universität Mannheim zu Händen des Studien­büros stellen;
        • müssen Sie, wenn Sie ausschließlich zum Erwerb des Bachelor­grades (z.B. bei Verlust der Abschichtungs­möglichkeit) schreiben, auf Antrag den Rücktritt von der Prüfung unverzüglich schriftlich bei der Universität Mannheim allein zu Händen des Studien­büros stellen;
        • gegenüber dem Landes­justiz­prüfungs­amt istim Falle einer Erkrankung grundsätzlich ein Attest einer Ärztin oder eines Arztes nach § 14 Abs. 5 ÖGDG vorzulegen, das die für die Beurteilung der Prüfungs­un­fähigkeit nötigen medizinischen Befundtatsachen enthält;
        • gegenüber der Universität Mannheim ist im Falle einer Erkrankung die Prüfungs­un­fähigkeit ausreichend darzulegen und mittels eines am Prüfungs­tag einzuholenden ärztlichen Attestes zu beweisen. Es können nur ärztliche Atteste akzeptiert werden, die folgende Angaben enthalten:
          • Name, Vorname, Geburtsdatum des Studierenden
          • (Voraussichtlicher) Erkrankungs­zeitraum
          • Datum der ärztlichen Behandlung
          • Beschreibung der krankheitsbedingten und prüfungs­relevanten Beeinträchtigungen (Symptome)
          • Unterschrift des Arztes, Praxisstempel.

      Ausnahmetatbestand: 

      • Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nach §§ 37 Abs. 3 S. 1, 22 Abs. 2 JAPrO muss spätestens mit der Anmeldung zum zivilrechtlichen Staats­examen unter Beilegung aller erforderlichen Unterlagen beantragt werden. Allerdings empfehlen wir Ihnen schon vor der Anmeldung Ihren Antrag zeitig beim Landes­justiz­prüfungs­amt zu stellen, um Sicherheit darüber zu haben, ob in Ihrem Fall ein Ausnahmetatbestand vorliegt. Einzelheiten erfahren Sie auf der  Seite des Landes­justiz­prüfungs­amtes.
    • Anrechnung von Prüfungs­leistungen

      Studien- und Prüfungs­leistungen sowie Studien­zeiten, die in Studien­gängen an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen im In- und Ausland sowie an Berufsakademien der Bundes­republik Deutschland erbracht worden sind, werden anerkannt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden

      Bei der Anrechnung von im Ausland erbrachten Prüfungs­leistungen sind Vereinbarungen und Abkommen der Bundes­republik Deutschland mit anderen Staaten über Gleichwertigkeiten im Hochschul­bereich (Äquivalenzabkommen) sowie Absprachen im Rahmen von Hochschul­partnerschaften und Doppel­abschluss­programmen (Kooperations­vereinbarungen) zu beachten. Details hierzu und zur Notenumrechnung finden Sie in der Prüfungs­ordnung.

      Zu den Regelungen über die Anrechnung von außerhalb des Hochschul­systems erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten siehe die Prüfungs­ordnung des Studien­gangs. 

      Die Anerkennung wird im Zeugnis sowie im Transcript of Records (Notenauszug) gekennzeichnet. Nimmt der Studierende im Rahmen seines Studiums an der Universität Mannheim an einer Prüfung teil, obwohl er die durch diese Prüfung nachzuweisenden Kompetenzen bereits in anrechenbarer Weise anderweitig erworben hat, erklärt er damit zugleich den Verzicht auf eine Anrechnung der bereits anderweitig erbrachten Leistung.

      Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungs­ausschuss auf Antrag. Antragsformulare und Hinweise zum Antrag und den einzureichenden Unterlagen finden Sie unter Downloads am Ende dieser Seite. Es obliegt dem Studierenden, alle erforderlichen Unterlagen über die anzuerkennende Leistung dem Prüfungs­ausschuss bereitzustellen.

      Bei Fragen zur Anrechnung wenden Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des Prüfungs­ausschusses.

    Formulare und hilfreiche Downloads

    Kontakt:

    Studiengangsmanagement und Geschäftsstelle der Prüfungsausschüsse

    Studien­gangs­management und Geschäftsstelle der Prüfungs­ausschüsse

    Abteilung Rechts­wissenschaft
    Universität Mannheim
    Dekanat Abteilung Rechts­wissenschaft
    Schloss Westflügel – Raum W 220
    68161 Mannheim
    Sprechstunde:
    nach Vereinbarung (per E-Mail) oder Buchung durch das Terminbuchungs­tool