Pflichtpraktikum
Der Kombinationsstudiengang Unternehmensjurist/in der Universität Mannheim unterliegt der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPrO) des Landes Baden-Württemberg. § 5 JAPrO sieht eine insgesamt dreimonatige praktische Studienzeit vor.
- Für den Abschluss „Unternehmensjurist/in (LL.B.)“ ist mit einem Praktikumsbericht als Prüfungsleistung bereits ein Monat Praktikum nachzuweisen (§ 4 SPUMA).
Hinweis: Ein vierwöchiges Praktikum wird sowohl von der Universität, als auch dem Landesjustizprüfungsamt als einmonatiges Praktikum anerkannt, solange sich die diesbezügliche Verwaltungspraxis des Landesjustizprüfungsamts nicht ändert, siehe Merkblatt Abschnitt B des Landesjustizprüfungsamts zum Pflichtpraktikum im Rahmen der Ersten juristischen Prüfung (Staatsexamen).- Abgabe des Praktikumsberichtes erfolgt durch Übersendung an praktikum.jura. Seit dem Frühjahrs-/Sommersemester 2021 ausschließlich als elektronische Kopie in einem vom Dekanat anerkannten (Datei-)Format (PDF oder gängige Textverarbeitungsformate). uni-mannheim.de
- Insgesamt drei Monate Praktikum sind für die Erste juristische Prüfung (Staatsexamen) vorzuweisen. Nachweiszeitpunkt: Anmeldung zum zweiten Teil der Abschichtung bzw. Anmeldung zur vollständigen Ersten juristische Prüfung (§ 9 JAPrO).
In den folgenden Abschnitten finden Sie alle wichtigen Informationen zum Praktikum sowie ggf. benötigte Formulare:
Abschnitt Unternehmensjurist/in (LL.B.)
- Merkblatt für das Pflichtpraktikum im Rahmen des Abschnitts LL.B. Unternehmensjurist/in im Kombinationsstudiengang ( PDF , 267 KB )
- Beschluss des Prüfungsausschusses zur Ausgestaltung der praktischen Studienzeit (LL.B.) ( PDF , 194 KB )
- Bestätigung über Pflichtpraktikum für Arbeitgeber (Universität Mannheim) ( PDF , 63 KB )
- Individuelle Bestätigung: Sollte Ihrem Praktikumsgeber die allg. Bestätigung (oben) nicht ausreichen, können Sie dieses Formular elektr. ausfüllen, es ausdrucken und es sich vom Studiengangsmanagement in W 220 zu den Sprechzeiten unterschreiben lassen ( PDF , 555 KB )
Abschnitt Ergänzende Studien (Staatsexamen)
Bitte vergewissern Sie sich zusätzlich auf der Website des LJPAs, ob die von uns hier bereitgestellten Informationen zum Pflichtpraktikum im Rahmen der Ersten juristischen Prüfung (Staatsexamen) dem aktuellen Stand entsprechen:
- Merkblatt für Studierende für das Praktikum im Rahmen der Ergänzenden Studien (Staatsexamen) ( PDF , 27 KB )
- Zusätzlich zu beachtendes Merkblatt für Studierende für das Praktikum im Rahmen der Ergänzenden Studien (Staatsexamen), die ein Auslandssemester absolvieren (wollen) und beurlaubt sind (werden) – siehe Abschnitt C ( PDF , 160 KB )
- Bestätigung über Pflichtpraktikum für Arbeitgeber (Landesjustizprüfungsamt) ( PDF , 80 KB )
- Individuelle Bestätigung: Sollte Ihrem Praktikumsgeber die allg. Bestätigung (oben) nicht ausreichen, können Sie dieses Formular elektr. ausfüllen, es ausdrucken und es sich vom Studiengangsmanagement in W 220 zu den Sprechzeiten unterschreiben lassen ( PDF , 555 KB )
Praktikumsstellen
Aktuelle Praktikumsangebote für Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen finden Sie in der Praktikumsbörse unter Praxis.
Kontakt:
Bei Fragen rund um die Pflichtpraktika im Kombinationsstudiengang wenden Sie sich gerne an das Team aus dem Studiengangsmanagement. Für Tipps rund um Praktikumsplätze und Bewerbung schauen Sie gerne auch bei Praxis und auf die Seiten des Career Network der Universität.