Der Kombinationsstudiengang Unternehmensjurist/in der Universität Mannheim unterliegt der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPrO) des Landes Baden-Württemberg. § 5 JAPrO sieht eine insgesamt dreimonatige praktische Studienzeit vor.
- Für den Abschluss „Unternehmensjurist/in (LL.B.)“ ist mit einem Praktikumsbericht als Prüfungsleistung bereits ein Monat Praktikum nachzuweisen (§ 4 SPUMA).
Hinweis: Ein vierwöchiges Praktikum wird sowohl von der Universität, als auch dem Landesjustizprüfungsamt als einmonatiges Praktikum anerkannt, solange sich die diesbezügliche Verwaltungspraxis des Landesjustizprüfungsamts nicht ändert, siehe Merkblatt Abschnitt B des Landesjustizprüfungsamts zum Pflichtpraktikum im Rahmen der Ersten juristischen Prüfung (Staatsexamen). - Abgabe des Praktikumsberichtes erfolgt durch Übersendung an praktikumsbericht jura.uni-mannheim.de. Seit dem Frühjahrs-/Sommersemester 2021 ausschließlich als elektronische Kopie in einem vom Dekanat anerkannten (Datei-)Format (PDF oder gängige Textverarbeitungsformate).
- Insgesamt drei Monate Praktikum sind für die Erste juristische Prüfung (Staatsexamen) vorzuweisen. Nachweiszeitpunkt: Anmeldung zum zweiten Teil der Abschichtung bzw. Anmeldung zur vollständigen Ersten juristische Prüfung (§ 9 JAPrO).
In den folgenden Abschnitten finden Sie alle wichtigen Informationen zum Praktikum sowie ggf. benötigte Formulare:
Aktuelle Praktikumsangebote für Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen finden Sie in der Praktikumsbörse unter Praxis.
Bei Fragen rund um die Pflichtpraktika im Kombinationsstudiengang wenden Sie sich gerne an das Team aus dem Studiengangsmanagement. Für Tipps rund um Praktikumsplätze und Bewerbung schauen Sie gerne auch bei Praxis und auf die Seiten des Career Network der Universität.