Der Kombinationsstudiengang Unternehmensjurist/in der Universität Mannheim unterliegt der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPrO) des Landes Baden-Württemberg. § 5 JAPrO sieht eine insgesamt dreimonatige praktische Studienzeit vor.
In den folgenden Abschnitten finden Sie alle wichtigen Informationen zum Praktikum sowie ggf. benötigte Formulare:
Bitte vergewissern Sie sich zusätzlich auf der Website des LJPAs, ob die von uns hier bereitgestellten Informationen zum Pflichtpraktikum im Rahmen der Ersten juristischen Prüfung (Staatsexamen) dem aktuellen Stand entsprechen:
Aktuelle Praktikumsangebote für Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen finden Sie in der Praktikumsbörse unter Praxis.
Bei Fragen rund um die Pflichtpraktika im Kombinationsstudiengang wenden Sie sich gerne an das Team aus dem Studiengangsmanagement. Für Tipps rund um Praktikumsplätze und Bewerbung schauen Sie gerne auch bei Praxis und auf die Seiten des Career Network der Universität.