Die Abteilung Rechtswissenschaft verfügt über ein großes und gut ausgebautes Netz an Partneruniversitäten weltweit und unterstützt Sie gerne, wenn Sie einen Auslandsaufenthalt planen. Der optimale Zeitpunkt für ein Semester im Ausland ist im vierten Semester. Auf Wunsch können Sie auch längere Auslandsaufenthalte in Ihr Studium integrieren. Wichtig: Ein Auslandsstudium ist nicht verpflichtend und nicht fest im Studienplan integriert, sodass eine Verlängerung der Studiendauer nicht grundsätzlich auszuschließen ist. Sie ist abhängig von der Anrechenbarkeit der Auslandsstudienleistungen für diesen Studiengang.
Die Auslandskoordination der Abteilung berät Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten. Vorab können Sie sich hier über alle Regelungen in Ihrem Studiengang sowie die Programme, mit denen Sie ins Ausland gehen können, informieren. Im Master bietet es sich an, über Erasmus ins Ausland zu starten, Übersee-Kooperationen wahrzunehmen, das CIEL-Zertifikat zu erwerben oder als Free-Mover an eine ausländische Hochschule zu gehen.