Auslandsstudium
Master Wettbewerbs- und Regulierungsrecht (LL.M.)
Die Abteilung Rechtswissenschaft verfügt über ein großes und gut ausgebautes Netz an Partneruniversitäten weltweit und unterstützt Sie gerne, wenn Sie einen Auslandsaufenthalt planen.
Ein Auslandsstudium ist im Master of Laws Wettbewerbs- und Regulierungsrecht (MWR) nicht verpflichtend und nicht fest in den Studienplan integriert. Der optimale Zeitpunkt für ein Semester im Ausland ist das vierte Semester, nachdem die vorgesehenen Lehrveranstaltungen in Mannheim sowie der Schwerpunktbereich abgeschlossen wurden.
Das Forschungsseminar sollte in diesem Fall nach der Rückkehr nach Mannheim absolviert werden. Auch die Masterarbeit sollte erst nach dem Auslandsaufenthalt angemeldet werden.
Auf Wunsch können Sie auch längere Auslandsaufenthalte in Ihr Studium integrieren. Dabei ist zu beachten, dass sich die Studiendauer gegebenenfalls verlängern kann. Dies hängt insbesondere davon ab, ob im Ausland erbrachte Studienleistungen für den MWR anerkannt werden können. Eine Anerkennung ist nur möglich, wenn die ausländische Veranstaltung inhaltlich einer entsprechenden Veranstaltung im MWR entspricht.
Ein Praktikum im Ausland ist ebenfalls möglich. Dieses muss – wie auch in Mannheim – in der vorlesungsfreien Zeit der Partneruniversität absolviert werden.
Anträge
Kontakt

Auslandskoordination Abteilung Rechtswissenschaft
Abteilung Rechtswissenschaft
Schloss Westflügel – Raum W 219
68161 Mannheim
Fax: +49 621 181-1318
E-Mail: law.internationaluni-mannheim.de
Web: www.jura.uni-mannheim.de/internationales/auslandskoordination
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