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Eine Hand hält einen kleinen Globus in der Hand.

Auslands­studium

Master Wettbewerbs- und Regulierungs­recht (LL.M.)

Die Abteilung Rechts­wissenschaft verfügt über ein großes und gut ausgebautes Netz an Partner­universitäten weltweit und unter­stützt Sie gerne, wenn Sie einen Auslands­aufenthalt planen. Der optimale Zeitpunkt für ein Semester im Ausland ist im vierten Semester. Auf Wunsch können Sie auch längere Auslands­aufenthalte in Ihr Studium integrieren. Wichtig: Ein Auslands­studium ist nicht verpflichtend und nicht fest im Studien­plan integriert, sodass eine Verlängerung der Studien­dauer nicht grundsätzlich auszuschließen ist. Sie ist abhängig von der Anrechenbarkeit der Auslands­studien­leistungen für diesen Studien­gang.

Die Auslands­koordination der Abteilung berät Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten. Vorab können Sie sich hier über alle Regelungen in Ihrem Studien­gang sowie die Programme, mit denen Sie ins Ausland gehen können, informieren. Im Master bietet es sich an, über Erasmus ins Ausland zu starten, Über­see-Kooperationen wahrzunehmen, das CIEL-Zertifikat zu erwerben oder als Free-Mover an eine ausländische Hochschule zu gehen.

Möglichkeiten für Master­studierende

Mehrere Hände zeigen auf einen Ort auf einem Globus
Erasmus
Eine Hand zeigt auf einen Ort auf einem Globus
Über­see
Zwei Hände geben sich einen Handschlag vor dem Schloss.
Zertifikat CIEL
Zwei Studentinnen und eine Mitarbeiterin schauen sich etwas auf einem Computer an.
Beratung

Kontakt

Auslandskoordination Abteilung Rechtswissenschaft

Auslands­koordination Abteilung Rechts­wissenschaft

Universität Mannheim
Abteilung Rechts­wissenschaft
Schloss Westflügel – Raum W 219
68161 Mannheim
Sprechstunde:
Aktuell sind wir nur per E–Mail zu erreichen. Bitte überprüfen Sie Updates für Online-Beratungs­möglichkeiten.