Eine Hand hält einen kleinen Globus in der Hand.

Auslands­studium

Master Wettbewerbs- und Regulierungs­recht (LL.M.)

Die Abteilung Rechts­wissenschaft verfügt über ein großes und gut ausgebautes Netz an Partner­universitäten weltweit und unter­stützt Sie gerne, wenn Sie einen Auslands­aufenthalt planen.

Ein Auslands­studium ist im Master of Laws Wettbewerbs- und Regulierungs­recht (MWR) nicht verpflichtend und nicht fest in den Studien­plan integriert. Der optimale Zeitpunkt für ein Semester im Ausland ist das vierte Semester, nachdem die vorgesehenen Lehr­veranstaltungen in Mannheim sowie der Schwerpunkt­bereich abgeschlossen wurden.

Das Forschungs­seminar sollte in diesem Fall nach der Rückkehr nach Mannheim absolviert werden. Auch die Master­arbeit sollte erst nach dem Auslands­aufenthalt angemeldet werden.

Auf Wunsch können Sie auch längere Auslands­aufenthalte in Ihr Studium integrieren. Dabei ist zu beachten, dass sich die Studien­dauer gegebenenfalls verlängern kann. Dies hängt insbesondere davon ab, ob im Ausland erbrachte Studien­leistungen für den MWR anerkannt werden können. Eine Anerkennung ist nur möglich, wenn die ausländische Veranstaltung inhaltlich einer entsprechenden Veranstaltung im MWR entspricht.

Ein Praktikum im Ausland ist ebenfalls möglich. Dieses muss – wie auch in Mannheim – in der vorlesungs­freien Zeit der Partner­universität absolviert werden.

Kontakt

Westflügel der Universität Mannheim

Auslands­koordination Abteilung Rechts­wissenschaft

Universität Mannheim
Abteilung Rechts­wissenschaft
Schloss Westflügel – Raum W 219
68161 Mannheim
Sprechstunde:
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