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Auslands­studium

Master Wettbewerbs- und Regulierungs­recht (LL.M.)

Die Abteilung Rechts­wissenschaft verfügt über ein großes und gut ausgebautes Netz an Partner­universitäten weltweit und unterstützt Sie gerne, wenn Sie einen Auslands­aufenthalt planen. Der optimale Zeitpunkt für ein Semester im Ausland ist im vierten Semester. Auf Wunsch können Sie auch längere Auslands­aufenthalte in Ihr Studium integrieren. Wichtig: Ein Auslands­studium ist nicht verpflichtend und nicht fest im Studien­plan integriert, sodass eine Verlängerung der Studien­dauer nicht grundsätzlich auszuschließen ist. Sie ist abhängig von der Anrechenbarkeit der Auslands­studien­leistungen für diesen Studien­gang.

Die Auslands­koordination der Abteilung berät Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten. Vorab können Sie sich hier über alle Regelungen in Ihrem Studien­gang sowie die Programme, mit denen Sie ins Ausland gehen können, informieren. Im Master bietet es sich an, über Erasmus ins Ausland zu starten, Übersee-Kooperationen wahrzunehmen, das CIEL-Zertifikat zu erwerben oder als Free-Mover an eine ausländische Hochschule zu gehen.

Möglichkeiten für Master­studierende

Erasmus
Übersee
Zertifikat CIEL
Beratung

Kontakt

Auslandskoordination Abteilung Rechtswissenschaft

Auslands­koordination Abteilung Rechts­wissenschaft

Universität Mannheim
Abteilung Rechts­wissenschaft
Schloss Westflügel – Raum W 219
68161 Mannheim
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