Prüfungsinformationen
Master of Laws (LL.M.)

Zur optimalen Prüfungsplanung und -organisation ist die Universität darauf angewiesen, dass Sie sich zu der Teilnahme an Prüfungen rechtzeitig, d. h. innerhalb bestimmter Fristen, anmelden.
Prüfungsanmeldung und -verwaltung erfolgen an der Universität in Mannheim über das elektronische System Portal², in das Sie sich jederzeit mit Ihrer Kennung plus Passwort einloggen können, um Ihr Studienkonto einzusehen und sich über angemeldete Prüfungen und erzielte Noten zu informieren.
Regularien rund um die Prüfungsanmeldung
Anmeldezeitraum, Wahlmöglichkeit sowie Nachmeldemöglichkeit:
- Für die Prüfungsleistungen aus dem „Mannheim Master in Management“ der Fakultät BWL gelten die Vorgaben, die das Studienbüro zu diesen Prüfungen bekannt gibt, d. h. zum vorgezogenen Anmeldezeitraum, zur Wahlmöglichkeit zwischen Erst- und Zweittermin sowie zur Nachmeldemöglichkeit.
- Für alle anderen Prüfungsleistungen gilt nach dem Beschluss des Prüfungsausschusses der allgemeine universitäre Anmeldezeitraum, den ebenfalls das Studienbüro bestimmt. Die Anmeldung ist nur zum regulären ersten Prüfungstermin möglich. Es besteht keine Wahl zwischen Erst- und Zweittermin.
- Anmeldebestätigung:
Machen Sie sich von Ihren selbst getätigten Prüfungsanmeldungen einen Ausdruck! Sie bekommen eine E-Mail auf Ihre Uni-E-Mail-Adresse, wenn Sie erfolgreich angemeldet worden sind. Falls es zu einem Systemfehler kommen sollte, können Sie nur so nachweisen, dass Sie sich fristgemäß zur Prüfung angemeldet haben. Sollten Sie sich wegen technischer Probleme nicht zu einer Prüfung anmelden können, müssen Sie innerhalb der Anmeldefrist eine E-Mail mit dem Betreff „Technische Probleme bei Prüfungsanmeldung“ an die Sachbearbeitung im Studienbüro II senden. Andernfalls können Sie sich nicht auf das Vorliegen eines technischen Problems berufen. - Weitere Informationen:
Weitere Details rund um An- und Abmeldung sowie Prüfungsrücktritt finden Sie zusätzlich auf der Seite des Studienbüros.
Prüfungstermine
Abmeldemöglichkeit
Für die Prüfungsleistungen aus dem „Mannheim Master in Management“ der Fakultät BWL gelten die Vorgaben, die das Studienbüro zu diesen Prüfungen bekannt gibt. Alle anderen Prüfungen können in der Regel bis spätestens drei Tage vor dem Prüfungstermin wieder im Portal abgemeldet werden. Sollte im Portal kein Prüfungstermin hinterlegt sein oder die Prüfung nicht mit einer Klausur abgeschlossen werden, endet die Abmeldemöglichkeit grundsätzlich zu einem vom Studienbüro festgelegten Tag.
Wiederholung von Prüfungsleistungen
Prüfungsleistungen, die mit „ungenügend (0 Punkte)“ bzw. „mangelhaft (1–3 Punkte)“ oder „nicht ausreichend (5,0)“ bewertet wurden oder als mit einer dieser Noten bewertet gelten, können grundsätzlich einmal wiederholt werden.
Die Wiederholung muss zum nächstmöglichen Termin erfolgen.
Das Studienbüro meldet Sie hierfür an.
Informationen zur Masterarbeit
Notenauszug
Ihre Noten werden im elektronischen Prüfungsverwaltungsystem verbucht und können dort von Ihnen jederzeit eingesehen werden. Es besteht für Sie die Möglichkeit, jederzeit selbst einen Studienkontoauszug auszudrucken, auf dem alle Leistungen enthalten sind. Darüber hinaus können Sie einen offiziellen Studienkontoauszug bei der zuständigen Stelle in den Studienbüros beantragen.
Anrechnung von Prüfungsleistungen
Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienzeiten, die in Studiengängen an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen im In- und Ausland sowie an Berufsakademien der Bundesrepublik Deutschland erbracht worden sind, werden anerkannt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden.
Die Anerkennung wird im Zeugnis sowie im Transcript of Records (Notenauszug) gekennzeichnet. Nimmt der Studierende im Rahmen seines Studiums an der Universität Mannheim an einer Prüfung teil, obwohl er die durch diese Prüfung nachzuweisenden Kompetenzen bereits in anrechenbarer Weise anderweitig erworben hat, erklärt er damit zugleich den Verzicht auf eine Anrechnung der bereits anderweitig erbrachten Leistung.
Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag. Antragsformulare und Hinweise zum Antrag und den einzureichenden Unterlagen finden Sie unten. Es obliegt dem Studierenden, alle erforderlichen Unterlagen über die anzuerkennende Leistung dem Prüfungsausschuss bereitzustellen.
Bei Fragen zur Anrechnung wenden Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses.
Kontakt:

Studiengangsmanagement und Geschäftsstelle der Prüfungsausschüsse
Dekanat Abteilung Rechtswissenschaft
Schloss Westflügel – Raum W 220
68161 Mannheim
E-Mail: studiengangsmanagement.jura uni-mannheim.de
Web: www.jura.uni-mannheim.de/studium/studiengangsmanagement
nach Vereinbarung (per E-Mail) oder Buchung durch das Terminbuchungstool
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