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Habilitation

„Die Habilitation ist die Anerkennung einer besonderen Be­fähigung für selbständige Forschung und Lehre in einem wissenschaft­lichen Fach oder Fach­gebiet. Aufgrund der erfolgreichen Habilitation wird die Lehr­befugnis für ein bestimmtes wissenschaft­liches Fach oder Fach­gebiet verliehen. Mit der Verleihung ist das Recht zur Führung der Bezeichnung Privatdozent oder Privatdozentin verbunden, wenn Habilitierte in ihrem Fach­gebiet Lehr­veranstaltungen von mindestens zwei Semesterwochenstunden abhalten.“

Habilitations­ordnung der Universität Mannheim


Kontakt

Dipl.-Übers. Jasmin Jaenisch

Sachbearbeiterin
Universität Mannheim
Abteilung Rechts­wissenschaft
Schloss Westflügel – Raum W 218
68161 Mannheim
Tel.: +49 621 181-1311
Fax: +49 621 181-1318
E-Mail: jaenischmail-uni-mannheim.de
Sprechstunde:
Di – Mi: 10–13 Uhr
Anwesenheits­zeiten:
Mo – Mi