Studium und Lehre in Zeiten von Corona
Stand: August 2022
Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen sowie aktuelle Maßnahmen und Empfehlungen der Universität Mannheim und Abteilung Rechtswissenschaft zu Studium und Lehre während der Coronakrise.
Hinweise und Maßnahmen der Universität
- Maßnahmen und Empfehlungen der Universität
- FAQ-Seite der Universität
Hinweise und Maßnahmen der Abteilung Rechtswissenschaft
Stand: August 2022
Bitte beachten Sie, dass wir uns um eine ständige Aktualisierung dieser Homepage bemühen, kurzfristige Verzögerungen bei akuten Änderungen jedoch nicht gänzlich ausschließen können. Wir bitten hierfür um Verständnis.
Lehre
Grundsätzlich finden die Lehrveranstaltungen im Herbst-/Wintersemester 2022/
23 in Präsenz statt. Die Hochschulleitung wird das weitere Infektionsgeschehen und die rechtlichen Rahmenbedingungen natürlich auch weiterhin genau verfolgen und ggf. erforderliche Schutzmaßnahmen (z.B. Maskenpflicht) ergreifen. Bitte beachten Sie:
Trotz der Möglichkeit, die zivilrechtlichen Staatsexamensklausuren im Rahmen der Abschichtung aufgrund der „Corona-Semester“ FSS 2020 und HWS 2020/21 im Frühjahr 2021 abzulegen, werden die Lehrveranstaltungen im Öffentlichen Recht und im Strafrecht für die Anfänger weiterhin im üblichen Rhythmus angeboten (ausschließlich im HWS!) Die (kleinen/großen) Übungen im Strafrecht und im Öffentlichen Recht werden jedes Semester angeboten.
Das heißt konkret: Wenn Sie an den zivilrechtlichen Staatsexamensklausuren im Rahmen der Abschichtung der Frühjahrskampagne (Klausuren Ende Februar/Anfang März) statt der Herbstkampagne (Klausuren Anfang September) teilnehmen wollen, müssten/sollten Sie:
Entweder bereits im HWS vor den zivilrechtlichen Staatsexamensklausuren mit den Anfängerveranstaltungen beginnen oder sich die Inhalte des ersten Semesters und die erste Hälfte des zweiten Semesters der Ergänzenden Studien selbst aneignen.Zur Abschichtung siehe weiter unten „Maßnahmen des LJPA“
Prüfungen
Mit der Rückkehr zur Präsenzlehre werden die Prüfungen im Herbst-/Wintersemester 2022/
23 grundsätzlich in Präsenz stattfinden, wobei in einzelnen Veranstaltungen auch digitale Prüfungen weiterhin möglich sind. Ihre Prüferin oder Ihr Prüfer informiert Sie spätestens zur Prüfungsanmeldung im HWS 2022/ 23 über das jeweilige Prüfungsformat. Bitte beachten Sie auch hier die allgemeinen Informationen der Universität, die Sie hier abrufen können.
Bislang galt für digitale Prüfungsformate:
a) Bei Klausuren kann die Schriftform ausgesetzt und eine digitale Übermittlung vorgesehen werden. Hierüber und über die Durchführung im Einzelnen werden die Studierenden spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin informiert. Mit Blick auf die Klausuren, deren Bestehen für die Zwischenprüfung (§ 4 JAPrO) oder als Voraussetzung für die Zulassung zur Staatsprüfung (§ 9 Abs. 3 JAPrO) erforderlich ist, strebt das LJPA eine entsprechende Änderung der JAPrO an. Die Schwerpunktbereichsklausur als Teil der Universitätsprüfung nach § 26 JAPrO wird unter Einhaltung der geltenden Infektionsschutzregeln in Präsenz durchgeführt.
b) Mündliche Prüfungen können ebenfalls digital unterstützt durchgeführt werden. Hierüber und über die Durchführung im Einzelnen werden die Studierenden spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin informiert. Die mündlichen Prüfungen in den Schwerpunktbereichen als Teil der Universitätsprüfung nach § 26 JAPrO werden unter Einhaltung der geltenden Infektionsschutzregeln in Präsenz durchgeführt.
c) Auch Rigorosen, deren Termin bereits angesetzt wurde, können digital unterstützt durchgeführt werden.
d) Für Bachelorarbeiten, die bis zum 07. März 2021 angemeldet werden, wird die ursprünglich vorgesehene Bearbeitungszeit zur Kompensation der durch die Schließung entstandenen Nachteile um eine Woche (auf insgesamt 5 Wochen) verlängert. (Link zu den Beschlüssen zur SPUMA)
Masterarbeiten können auf Antrag bei den Studienbüros um 3 oder 6 Wochen (abhängig von der individuellen Einschränkung) verlängert werden. Dies können Studierende bei den zustädigen Studienbüros per Mail beantragen.
Für Einzelheiten wird auf die Satzung zur Anpassung der Prüfungsverfahren im Herbst-/Wintersemester 2022/
23 verwiesen. Aktuelle Beschlüsse des Prüfungsausschusses für die Studiengänge der Abteilung Rechtswissenschaft:
- Zeitpauschale für den Down-/Upload der Prüfungsaufgaben
- Nachteilsausgleich
Studienberatung
Die Sprechstunden der Studienberatung finden vorerst weiterhin nur telefonisch statt (zur Terminbuchung: https://www.jura.uni-mannheim.de/abteilung/dekanat/studiengangsmanagement/)
Sie können sich aber auch gerne wie bisher per Mail an uns wenden:
studiengangsmanagement.jura uni-mannheim.de
Hinweise und Maßnahmen des LJPA
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Abschichtung:
Die pandemiebedingten Ausnahmetatbestände für das FSS 2020, das HWS 2020/
2021 und das FSS 2021 (ggfs. das HWS 2021/ 22 für Studienbeginner*innen im HWS 2020/ 21 oder HWS 2021/ 22) sind an exakt diese drei Semester gebunden, d.h. es besteht keinerlei Wahlrecht, welches es den Studierenden ermöglichen würde, diese „Corona-Semester“ flexibel in Anspruch zu nehmen. Das Landesjustizprüfungsamt ist alleinig für Entscheidungen über die Abschichtung zuständig. Bei Fragen zur Abschichtung wenden Sie sich bitte direkt an das Landesjustizprüfungsamt.
Informationen des Prüfungsausschusses
Anträge an den Prüfungsausschuss in Zeiten von Corona:
Für die in den einzelnen Regelungen der Prüfungsordnungen vorgesehenen Anträge wird vorübergehend die Schriftform ausgesetzt. Stattdessen sind die Anträge ausschließlich elektronisch zu stellen. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich. Alle zudem zu übermittelnden Unterlagen zur Erfüllung der Antragsvoraussetzungen sind ebenfalls ausschließlich als elektronische Kopie zu übermitteln. Eine Übermittlung von Unterlagen in Papierform hat zu unterbleiben, soweit die Universität solche nicht ausdrücklich anfordert.
In Zweifelsfällen können Originalunterlagen verlangt werden.
Elektronische Anträge an die Prüfungsausschüsse der Abteilung Rechtswisenschaft sind an folgende Email-Adresse zu senden: studiengangsmanagement.jura uni-mannheim.de
- Zur Seite des Prüfungsausschusses des Kombinationsstudienganges Unternehmensjurist/in (LL.B./Staatsexamen)
- Zur Seite des Prüfungsausschusses Master of Laws (LL.M.)
- Zur Seite des Prüfungsausschusses Master Wettbewerbs- und Regulierunsgrecht (LL.M.)
Beachten Sie auch die Informationen der Universität zu den aktuellen Studien- und Lehrbedingungen und Prüfungen.
Informationen der Studienbüros zur An- und Ummeldung von Prüfungen
- An- und Ummeldung einer Prüfung
- Kontakt und Organisation der Studienbüros
Informationen der Universitätsbibliothek
- Informationen zu hilfreichen Angeboten der Universitätsbibilothek, wie z. B. Scanservices
Informationen zur Nutzung der Datenbank juris
Informationen zur Nutzung der Datenbank beck-online
Studierende der Universität Mannheim können die Datenbank beck-online *bis Ende 2020 von außerhalb des Campus nutzen*. Sie müssen dazu über den VPN-Client mit dem Internet verbunden und persönlich angemeldet sein.
Bis Ende Juni bietet der Verlag C.H.Beck den Remote Access als Reaktion auf das Coronavirus kostenfrei an. Die UB hat den Fernzugriff für ihre Studierenden vertraglich bis zum Ende des Jahres verlängert, weil die Bibliotheksbereiche bisher nur eingeschränkt geöffnet und viele Studierende nicht vor Ort sind.
Um den Zugang einzurichten, müssen Studierende über den VPN-Client mit dem Internet verbunden sein und sich bei beck-online mit ihrer universitären E-Mail-Adresse kostenlos registrieren.
- Website beck-online
Die UB informiert über den Zugriff auf beck-online und andere aktuelle Services auf der Webseite https://www.bib.uni-mannheim.de/corona/.
Hinweise und Maßnahmen des Deutschen Studentenwerkes
- Website des Deutschen Studentenwerkes mit FAQ's zum Studieren während der Coronakrise
Hinweis zum BAFöG
Nach telefonischer Auskunft seitens Frau Schmidt (Leiterin BAföG-Amt in Mannheim) und nach Rücksprache mit dem Ministerium wurde Folgendes versichert:
Für Studierende des Kombinationsstudienganges „Unternehmensjurist/in (LL.B./Staatsexamen)“ wird BAFöG-rechtlich das FSS 2020 nicht mitgezählt und die Förderungshöchstdauer wird automatisch um ein Semester erhöht.
Näheres hierzu auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.