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Studium und Lehre in Zeiten von Corona

Stand: August 2022

Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen sowie aktuelle Maßnahmen und Empfehlungen der Universität Mannheim und Abteilung Rechts­wissenschaft zu Studium und Lehre während der Coronakrise.

  • Hinweise und Maßnahmen der Universität

  • Hinweise und Maßnahmen der Abteilung Rechts­wissenschaft

    Stand: August 2022

    Bitte beachten Sie, dass wir uns um eine ständige Aktualisierung dieser Homepage bemühen, kurzfristige Verzögerungen bei akuten Änderungen jedoch nicht gänzlich ausschließen können. Wir bitten hierfür um Verständnis.

    Lehre

    Grundsätzlich finden die Lehr­veranstaltungen im Herbst-/Wintersemester 2022/23 in Präsenz statt. Die Hochschul­leitung wird das weitere Infektions­geschehen und die rechtlichen Rahmenbedingungen natürlich auch weiterhin genau verfolgen und ggf. erforderliche Schutz­maßnahmen (z.B. Maskenpflicht) ergreifen.

    Bitte beachten Sie:
    Trotz der Möglichkeit, die zivilrechtlichen Staats­examensklausuren im Rahmen der Abschichtung aufgrund der „Corona-Semester“ FSS 2020 und HWS 2020/21 im Frühjahr 2021 abzulegen, werden die Lehr­veranstaltungen im Öffentlichen Recht und im Strafrecht für die Anfänger weiterhin im üblichen Rhythmus angeboten (ausschließlich im HWS!) Die (kleinen/großen) Übungen im Strafrecht und im Öffentlichen Recht werden jedes Semester angeboten.
    Das heißt konkret: Wenn Sie an den zivilrechtlichen Staats­examensklausuren im Rahmen der Abschichtung der Frühjahrskampagne (Klausuren Ende Februar/Anfang März) statt der Herbstkampagne (Klausuren Anfang September) teilnehmen wollen, müssten/sollten Sie:
    Entweder bereits im HWS vor den zivilrechtlichen Staats­examensklausuren mit den Anfänger­veranstaltungen beginnen oder sich die Inhalte des ersten Semesters und die erste Hälfte des zweiten Semesters der Ergänzenden Studien selbst aneignen.

    Zur Abschichtung siehe weiter unten „Maßnahmen des LJPA“

    Prüfungen

    Mit der Rückkehr zur Präsenzlehre werden die Prüfungen im Herbst-/Wintersemester 2022/23 grundsätzlich in Präsenz stattfinden, wobei in einzelnen Veranstaltungen auch digitale Prüfungen weiterhin möglich sind. Ihre Prüferin oder Ihr Prüfer informiert Sie spätestens zur Prüfungs­anmeldung im HWS 2022/23 über das jeweilige Prüfungs­format.

    Bitte beachten Sie auch hier die allgemeinen Informationen der Universität, die Sie hier abrufen können.

    Bislang galt für digitale Prüfungs­formate:

    a) Bei Klausuren kann die Schriftform ausgesetzt und eine digitale Über­mittlung vorgesehen werden. Hierüber und über die Durchführung im Einzelnen werden die Studierenden spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungs­termin informiert. Mit Blick auf die Klausuren, deren Bestehen für die Zwischen­prüfung (§ 4 JAPrO) oder als Voraussetzung für die Zulassung zur Staats­prüfung (§ 9 Abs. 3 JAPrO) erforderlich ist, strebt das LJPA eine entsprechende Änderung der JAPrO an. Die Schwerpunkt­bereichs­klausur als Teil der Universitäts­prüfung nach § 26 JAPrO wird unter Einhaltung der geltenden Infektions­schutz­regeln in Präsenz durchgeführt.

    b) Mündliche Prüfungen können ebenfalls digital unter­stützt durchgeführt werden. Hierüber und über die Durchführung im Einzelnen werden die Studierenden spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungs­termin informiert. Die mündlichen Prüfungen in den Schwerpunkt­bereichen als Teil der Universitäts­prüfung nach § 26 JAPrO werden unter Einhaltung der geltenden Infektions­schutz­regeln in Präsenz durchgeführt.

    c) Auch Rigorosen, deren Termin bereits angesetzt wurde, können digital unter­stützt durchgeführt werden.

    d) Für Bachelor­arbeiten, die bis zum 07. März 2021 angemeldet werden, wird die ursprünglich vorgesehene Bearbeitungs­zeit zur Kompensation der durch die Schließung entstandenen Nachteile um eine Woche (auf insgesamt 5 Wochen) verlängert. (Link zu den Beschlüssen zur SPUMA)

    Master­arbeiten können auf Antrag bei den Studien­büros um 3 oder 6 Wochen (abhängig von der individuellen Einschränkung) verlängert werden. Dies können Studierende bei den zustädigen Studien­büros per Mail beantragen.

    Für Einzelheiten wird auf die Satzung zur Anpassung der Prüfungs­verfahren im Herbst-/Wintersemester 2022/23 verwiesen.

    Aktuelle Beschlüsse des Prüfungs­ausschusses für die Studien­gänge der Abteilung Rechts­wissenschaft:

    Studien­beratung

    Die Sprechstunden der Studien­beratung finden vorerst weiterhin nur telefonisch statt (zur Terminbuchung: https://www.jura.uni-mannheim.de/abteilung/dekanat/studiengangsmanagement/)

    Sie können sich aber auch gerne wie bisher per Mail an uns wenden: 

    studien­gangsmanagement.juramail-uni-mannheim.de

  • Hinweise und Maßnahmen des LJPA

    Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Abschichtung:

    Die pandemiebedingten Ausnahmetatbestände für das FSS 2020, das HWS 2020/2021 und das FSS 2021 (ggfs. das HWS 2021/22 für Studien­beginner*innen im HWS 2020/21 oder HWS 2021/22) sind an exakt diese drei Semester gebunden, d.h. es besteht keinerlei Wahlrecht, welches es den Studierenden ermöglichen würde, diese „Corona-Semester“ flexibel in Anspruch zu nehmen.

    Das Landes­justiz­prüfungs­amt ist alleinig für Entscheidungen über die Abschichtung zuständig. Bei Fragen zur Abschichtung wenden Sie sich bitte direkt an das Landes­justiz­prüfungs­amt.

  • Informationen des Prüfungs­ausschusses

    Anträge an den Prüfungs­ausschuss in Zeiten von Corona:

    Für die in den einzelnen Regelungen der Prüfungs­ordnungen vorgesehenen Anträge wird vorübergehend die Schriftform ausgesetzt. Stattdessen sind die Anträge ausschließlich elektronisch zu stellen. Eine eigenhändige Unter­schrift ist nicht erforderlich. Alle zudem zu übermittelnden Unter­lagen zur Erfüllung der Antrags­voraussetzungen sind ebenfalls ausschließlich als elektronische Kopie zu übermitteln. Eine Über­mittlung von Unter­lagen in Papierform hat zu unter­bleiben, soweit die Universität solche nicht ausdrücklich anfordert.

    In Zweifelsfällen können Original­unter­lagen verlangt werden.

    Elektronische Anträge an die Prüfungs­ausschüsse der Abteilung Rechts­wisenschaft sind an folgende Email-Adresse zu senden: studien­gangsmanagement.juramail-uni-mannheim.de

     

     

    Beachten Sie auch die Informationen der Universität zu den aktuellen Studien- und Lehr­bedingungen und Prüfungen.

  • Informationen der Studien­büros zur An- und Ummeldung von Prüfungen

  • Informationen der Universitäts­bibliothek

    • Informationen zu hilfreichen Angeboten der Universitäts­bibilothek, wie z. B. Scanservices
  • Informationen zur Nutzung der Datenbank juris

  • Informationen zur Nutzung der Datenbank beck-online

    Studierende der Universität Mannheim können die Datenbank beck-online *bis Ende 2020 von außerhalb des Campus nutzen*. Sie müssen dazu über den VPN-Client mit dem Internet verbunden und persönlich angemeldet sein.

    Bis Ende Juni bietet der Verlag C.H.Beck den Remote Access als Reaktion auf das Coronavirus kostenfrei an. Die UB hat den Fernzugriff für ihre Studierenden vertraglich bis zum Ende des Jahres verlängert, weil die Bibliotheks­bereiche bisher nur eingeschränkt geöffnet und viele Studierende nicht vor Ort sind.

    Um den Zugang einzurichten, müssen Studierende über den VPN-Client mit dem Internet verbunden sein und sich bei beck-online mit ihrer universitären E-Mail-Adresse kostenlos registrieren.

    Die UB informiert über den Zugriff auf beck-online und andere aktuelle Services auf der Webseite https://www.bib.uni-mannheim.de/corona/.

  • Hinweise und Maßnahmen des Deutschen Studentenwerkes

    • Website des Deutschen Studentenwerkes mit FAQ's zum Studieren während der Coronakrise
  • Hinweis zum BAFöG

    Nach telefonischer Auskunft seitens Frau Schmidt (Leiterin BAföG-Amt in Mannheim) und nach Rücksprache mit dem Ministerium wurde Folgendes versichert:

    Für Studierende des Kombinations­studien­ganges „Unter­nehmens­jurist/in (LL.B./Staats­examen)“ wird BAFöG-rechtlich das FSS 2020 nicht mitgezählt und die Förderungs­höchstdauer wird automatisch um ein Semester erhöht.

    Näheres hierzu auf der Seite des Bundes­ministeriums für Bildung und Forschung.

Studiengangsmanagement und Geschäftsstelle der Prüfungsausschüsse

Studien­gangs­management und Geschäftsstelle der Prüfungs­ausschüsse

Abteilung Rechts­wissenschaft
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Dekanat Abteilung Rechts­wissenschaft
Schloss Westflügel – Raum W 220
68161 Mannheim
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