Auslandsstudium
Besonderheiten beim Studiengang Unternehmensjurist/in LL.B.
Ein Auslandsstudium bietet Studierenden der Rechtswissenschaft die Möglichkeit, eine andere Rechtsordnung kennenzulernen, ihre Fremdsprachenkenntnisse zu vertiefen und wertvolle internationale Erfahrungen zu sammeln. Dank eines weitreichenden Netzwerks von Partneruniversitäten weltweit stehen den Studierenden zahlreiche attraktive Austauschmöglichkeiten offen.
Die Wahl einer geeigneten Gastuniversität und die Planung des Auslandsaufenthalts sollten sorgfältig vorbereitet werden. Über die Partneruniversitätsdatenbank des Akademischen Auslandsamts können Sie gezielt nach Universitäten suchen und Informationen zur Unterrichtssprache, zu den jeweiligen Partneruniversitäten sowie Erfahrungsberichte ehemaliger Austauschstudierender abrufen.
Studierende des Bachelorstudiengangs Unternehmensjurist/in finden auf den folgenden Seiten alle wichtigen Informationen zur Planung und Durchführung eines Auslandsstudiums.
Finanzierung
Partneruniversitäten
Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt über das Akademische Auslandsamt (AAA). Informieren Sie sich daher bitte rechtzeitig auf der Internetseite des Akademischen Auslandsamts über das aktuelle Bewerbungsverfahren und die erforderlichen Unterlagen. Außerdem führt das AAA regelmäßig Einführungsveranstaltungen zum Thema Auslandsstudium durch, wo Sie wichtige Informationen zur Planung eines Auslandsaufenthalts erhalten. Oder nutzen Sie die Bewerbungsanleitung, welche wichtige Informationen zur Bewerbung zusammenfasst. Sollte es dennoch einmal Fragen geben, erkundigen Sie sich direkt beim AAA.
Bewerbungsfrist
Die reguläre Bewerbungsfrist für einen Auslandsaufenthalt an einer unserer Partneruniversitäten weltweit endet jeweils am 15. Oktober. Im Rahmen dieser Bewerbung können Sie sich für Studienaufenthalte im Herbst-/Wintersemester sowie im Frühjahrs-/Sommersemester bewerben.
Sofern nach Abschluss des regulären Vergabeverfahrens noch Austauschplätze verfügbar sind, werden diese als Restplätze für Aufenthalte im Frühjahrs-/Sommersemester ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist für diese Restplätze endet am 15. März.
Sprachkenntnisse
Learning Agreement
Beurlaubung
Studierende, die sich ihre Abschichtung erhalten möchten, müssen sich gemäß den Vorgaben vom LJPA für einen Auslandsaufenthalt beurlauben lassen. Während ihrer Beurlaubung können Sie keine Prüfungen an der Uni Mannheim ablegen. Bei Fragen dazu können sich die Studierenden an die Auslandskoordination der Jura wenden. Weitere Informationen zum Thema Beurlaubung sowie den Antrag erhalten Sie beim Studienbüro.
Kontakt

Auslandskoordination Abteilung Rechtswissenschaft
Abteilung Rechtswissenschaft
Schloss Westflügel – Raum W 219
68161 Mannheim
Fax: +49 621 181-1318
E-Mail: law.internationaluni-mannheim.de
Web: www.jura.uni-mannheim.de/internationales/auslandskoordination
Aktuell sind wir nur per E–Mail zu erreichen. Bitte überprüfen Sie Updates für Online-Beratungsmöglichkeiten.
