Studienplan Ergänzende Studien
Sie finden hier eine Übersicht der Veranstaltungen und Prüfungen der Ergänzenden Studien pro Semester. Der Plan ist eine Empfehlung für Ihr Studium, der sicher stellt, dass Sie Veranstaltungen so belegen, wie es für den Wissensaufbau sinnvoll ist. Bitte beachten Sie: Die Praktika während der Ergänzenden Studien, werden von Ihnen geplant und müssen innerhalb der vorlesungsfreien Zeit stattfinden. Weitere Hinweise zum Praktikum finden Sie hier.
Es ist sehr empfehlenswert, die Staatsexamensvorbereitung Rep im Quadrat in den Ergänzenden Studien zu nutzen, um optimal gerüstet am zweiten Teil des ersten Staatsexamens teilzunehmen.
Alle Informationen zu den ergänzenden Studien finden Sie auch in dieser Präsentation zusammengefasst.
Veranstaltungen pro Semester
7. Semester
- Öffentliches Recht: Staatsrecht + AG
- Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht & Verwaltungsgerichtsordnung + AG
- Strafrecht: Strafrecht AT + AG
8. Semester
- Öffentliches Recht: Anfängerübung (Staatsrecht)
- Öffentliches Recht: Europarecht + AG
- Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht & Verwaltungsgerichtsordnung (Vertiefung=
- Öffentliches Recht: Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Polizei- und Kommunalrecht)
- Strafrecht: Anfängerübung
- Strafrecht: Besonderer Teil I + AG
- Strafrecht: Strafprozessordnung + AG
9. Semester
- Öffentliches Recht: Staatsrecht: Bezüge zum Völker- und Europarecht (Angebot bei Kapazität)
- Öffentliches Recht: Fortgeschrittenenübung / Klausurenkurs
- Öffentliches Recht: Examenskurz Staatsrecht
- Strafrecht: Strafrecht Besonderer Teil II
- Strafrecht: Examenskurs mit integrierter Fortgeschrittenenübung
10. Semester
- Öffentliches Recht: Examenskurs II Verwaltungsrecht und Verwaltungsgerichtsordnung
- Öffentliches Recht: Examenssprechstunde (optional)
- Strafrecht: Examenskurs mit integrierter Fortgeschrittenenübung
Prüfungen in den Ergänzenden Studien
In den Ergänzenden Studien müssen Sie die Übung für Anfänger im Öffentlichen Recht, die Übung für Anfänger im Strafrecht, sowie die Übung für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht und die Übung für Fortgeschrittene im Strafrecht bestehen. Prüfungsleistungen können in den Ergänzenden Studien beliebig oft wiederholt werden. Die Anfängerübungen müssen jeweils vor oder zeitgleich mit der großen Übung bestanden sein. Jede Prüfung muss einzeln angemeldet werden. Bei Klausuren bis zu einer Woche vor dem Termin, bei Hausarbeiten spätestens am Tag der Abgabe.
Sollten zum Zeitpunkt der Anmeldung zum zweiten Teil des 1. Staatsexamens am Ende des 10. Semesters noch Prüfungsleistungen ausstehen, bekommen Sie vom Landesjustizprüfungsamt eine Nachreichungsfrist.
Übung für Anfänger im Öffentlichen Recht und Strafrecht
Die Übung für Anfänger im Öffentlichen Recht und Strafrecht besteht aus je einer Klausur (à 180 Minuten) und einer Hausarbeit (Bearbeitungszeit maximal 7 Tage). Es werden pro Semester drei Klausuren sowie zwei Hausarbeiten im Öffentlichen Recht und Strafrecht angeboten. Beide Teilleistungen müssen entweder innerhalb desselben Semesters oder innerhalb zweier, zeitlich aufeinander folgender Semester erbracht werden.
Übung für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht und Strafrecht
Die Übung für Fortgeschrittene (auch „große Übung“ genannt) im Öffentlichen Recht und Strafrecht besteht aus je zwei Klausuren à 300 Minuten. Es müssen je zwei Klausuren innerhalb desselben oder innerhalb zweier, zeitlich aufeinander folgender Semester bestanden werden. Bitte beachten Sie: Eine Beurlaubung zwischen zwei Semestern führt zum Verlust des zeitlichen Zusammenhangs.
Im Öffentlichen Recht werden pro Semester 4 Klausuren, im Strafrecht 5 Klausuren gestellt.