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Studien­plan Ergänzende Studien

Sie finden hier eine Über­sicht der Veranstaltungen und Prüfungen der Ergänzenden Studien pro Semester. Der Plan ist eine Empfehlung für Ihr Studium, der sicher stellt, dass Sie Veranstaltungen so belegen, wie es für den Wissensaufbau sinnvoll ist. Bitte beachten Sie: Die Praktika während der Ergänzenden Studien, werden von Ihnen geplant und müssen innerhalb der vorlesungs­freien Zeit stattfinden. Weitere Hinweise zum Praktikum finden Sie hier. 

Es ist sehr empfehlenswert, die Staats­examensvorbereitung Rep im Quadrat in den Ergänzenden Studien zu nutzen, um optimal gerüstet am  zweiten Teil des ersten Staats­examens teilzunehmen. 
Alle Informationen zu den ergänzenden Studien finden Sie auch in dieser Präsentation zusammengefasst. 

Veranstaltungen pro Semester

  • 7. Semester

    • Öffentliches Recht: Staats­recht + AG
    • Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungs­recht & Verwaltungs­gerichtsordnung + AG
    • Strafrecht: Strafrecht AT + AG
  • 8. Semester

    • Öffentliches Recht: Anfängerübung (Staats­recht)
    • Öffentliches Recht: Europarecht + AG
    • Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungs­recht & Verwaltungs­gerichtsordnung (Vertiefung=
    • Öffentliches Recht: Besonderes Verwaltungs­recht (Bau-, Polizei- und Kommunalrecht)
    • Strafrecht: Anfängerübung
    • Strafrecht: Besonderer Teil I + AG
    • Strafrecht: Strafprozess­ordnung + AG
  • 9. Semester

    • Öffentliches Recht: Staats­recht: Bezüge zum Völker- und Europarecht (Angebot bei Kapazität)
    • Öffentliches Recht: Fortgeschrittenenübung / Klausurenkurs
    • Öffentliches Recht: Examenskurz Staats­recht
    • Strafrecht: Strafrecht Besonderer Teil II
    • Strafrecht: Examenskurs mit integrierter Fortgeschrittenenübung
  • 10. Semester

    • Öffentliches Recht: Examenskurs II Verwaltungs­recht und Verwaltungs­gerichtsordnung
    • Öffentliches Recht: Examenssprechstunde (optional)
    • Strafrecht: Examenskurs mit integrierter Fortgeschrittenenübung

Prüfungen in den Ergänzenden Studien

In den Ergänzenden Studien müssen Sie die Übung für Anfänger im Öffentlichen Recht, die Übung für Anfänger im Strafrecht, sowie die Übung für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht und die Übung für Fortgeschrittene im Strafrecht bestehen. Prüfungs­leistungen können in den Ergänzenden Studien beliebig oft wiederholt werden. Die Anfängerübungen müssen jeweils vor oder zeitgleich mit der großen Übung bestanden sein. Jede Prüfung muss einzeln angemeldet werden. Bei Klausuren bis zu einer Woche vor dem Termin, bei Hausarbeiten spätestens am Tag der Abgabe. 

Sollten zum Zeitpunkt der Anmeldung  zum zweiten Teil des 1. Staats­examens am Ende des 10. Semesters noch Prüfungs­leistungen ausstehen, bekommen Sie vom Landes­justiz­prüfungs­amt eine Nachreichungs­frist. 

  • Übung für Anfänger im Öffentlichen Recht und Strafrecht

    Die Übung für Anfänger im Öffentlichen Recht und Strafrecht besteht aus je einer Klausur (à 180 Minuten) und einer Hausarbeit (Bearbeitungs­zeit maximal 7 Tage). Es werden pro Semester drei Klausuren sowie zwei Hausarbeiten im Öffentlichen Recht und Strafrecht angeboten. Beide Teilleistungen müssen entweder innerhalb desselben Semesters oder innerhalb zweier, zeitlich aufeinander folgender Semester erbracht werden. 

  • Übung für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht und Strafrecht

    Die Übung für Fortgeschrittene (auch „große Übung“ genannt) im Öffentlichen Recht und Strafrecht besteht aus je zwei Klausuren à 300 Minuten. Es müssen je zwei Klausuren innerhalb desselben oder innerhalb zweier, zeitlich aufeinander folgender Semester bestanden werden. Bitte beachten Sie: Eine Beurlaubung zwischen zwei Semestern führt zum Verlust des zeitlichen Zusammenhangs. 

    Im Öffentlichen Recht werden pro Semester 4 Klausuren, im Strafrecht 5 Klausuren gestellt.