Diese Veranstaltung soll den Teilnehmern die Möglichkeit geben, Fragen zu stellen und Probleme zu diskutieren, die in den regulären Veranstaltungen „liegen geblieben“ sind. Außerdem können Fragen des Klausuraufbaus und aktuelle Rechtsprechung erörtert werden. Die Veranstaltung richtet sich vornehmlich an Examenskandidaten und fortgeschrittene Studierende im Aufbaustudiengang. Sie ist als Sprechstunde konzipiert, d.h. sie steht und fällt mit der aktiven Beteiligung der Teilnehmer, die gebeten werden ihre Fragen „mitzubringen“.
Natürlich können Sie auch an der Examenssprechstunde teilnehmen, wenn Sie keine konkreten Fragen haben und lediglich an der Diskussion um strafrechtliche Probleme interessiert sind.
Auf der Lehrstuhlseite von Prof. Dr. Bülte finden Sie unter dem Reiter Examensvorbereitung eine Zusammenfassung der (aktuellen) examensrelevanten Rechtsprechung des BGH.