Dieser Examenskurs ist Teil des von der Fakultät angebotenen umfassenden Examensrepetitoriums Rep2. Er befasst sich einerseits mit den besonders examensrelevanten Dreipersonenverhältnissen im Schuldrecht AT, welche bereits Gegenstand der Vorlesung von Prof. Bitter im 2. Semester waren. Andererseits werden diejenigen handels- und gesellschaftsrechtlichen Grundkenntnisse vermittelt, die in den Klausuren in der ersten Staatsprüfung zum Pflichtstoff gehören.
Im Schuldrecht AT befasst sich der Examenskurs mit der Erfüllung unter Beteiligung Dritter, der Hinterlegung, der Abtretung (einschließlich Schuldnerschutz), der Mehrheit von Gläubigern und Schuldnern, der Schuldübernahme, den Leistungs- und Haftungsansprüchen Dritter aus Vertragsverhältnissen (echter Vertrag zugunsten Dritter, Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter und Drittschadensliquidation) sowie den verbundenen Verträgen (§§ 358, 359 BGB).
Im Handelsrecht konzentriert sich der Kurs auf die besonders examensrelevanten Fragen der Publizität des Handelsregisters (§ 15 HGB), der handelsrechtlichen Stellvertretung (§§ 48 ff. HGB) sowie der Handelsgeschäfte (§§ 343 ff. HGB), insbesondere der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit (§ 377 HGB).
Aus dem Gesellschaftsrecht werden insbesondere die Vertretungs- und Haftungsverhältnisse in den verschiedenen Gesellschaftsformen behandelt.
Termine
Dienstags, 15.30 – 18.45 Uhr, in EO 165
Mittwochs, 10.15–11.45 Uhr, in EO 165