Gesetzliche Schuldverhältnisse | Montag, 3. Juli |
Gesetzliche Schuldverhältnisse | Dienstag, 4. Juli |
Gesetzliche Schuldverhältnisse | Donnerstag, 6. Juli |
Gesetzliche Schuldverhältnisse | Montag, 10. Juli |
Gesetzliche Schuldverhältnisse | Dienstag, 11. Juli |
Gesetzliche Schuldverhältnisse | Donnerstag, 13. Juli |
Erbrecht | Montag, 17. Juli |
Erbrecht | Dienstag, 18. Juli |
Erbrecht | Donnerstag, 20. Juli |
Der Kurs fokussiert Problemstellungen von notorisch hoher Examensrelevanz.
Der erste Teil widmet sich dem Deliktsrecht, dem Bereicherungsrecht, dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis und der Geschäftsführung ohne Auftrag. Wegen der untrennbaren sachlichen Querverbindung zum Deliktsrecht werden die Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen (c.i.c.) und bei der Verletzung von Pflichten aus Verträgen mit Schutzwirkung zugunsten Dritter mitbehandelt.
Der zweite, erheblich kürzere Teil ist dem Erbrecht gewidmet. Das didaktische Kernziel besteht darin, Verständnis für die erbrechtlichen Grundprinzipien und -begriffe zu entwickeln und zu vertiefen und ihre Funktion in der Fallbearbeitung zu veranschaulichen.
Vorheriger Besuch der Lehrveransaltungen zum BGB AT, Schuld- und Sachenrecht; vorteilhaft, aber nicht zwingend erforderlich ist der vorherige Besuch der Vorlesung Erbrecht.
Falk/