Rep² Zivilprozessrecht
Prof. Dr. RinOLG Birgit Schneider
Prof. Dr. Schneider hält in den Semesterferien im Januar 2026 die Veranstaltung Rep² Zivilprozessrecht.
Kursbeschreibung
Der Examenskurs ZPO ist Teil des von der Fakultät angebotenen umfassenden Examensrepetitoriums Rep². Es werden Fragen des Erkenntnis- und Zwangsvollstreckungsverfahrens behandelt, wobei sowohl Grundlagen wiederholt, als auch examensrelevante Probleme vertieft werden und Bezüge zum materiellen Recht hergestellt werden. Die Wissensvermittlung erfolgt fallorientiert.
Termine, jeweils von 09:00 – 12:00 Uhr:
Die Termine werden bald bekannt gegeben.
| Dienstag, 27.01.2026 | Raum A 101 in B6, 23–25 | |
| Donnerstag, 29.01.2026 | EO 162 | |
| Dienstag, 03.02.2026 | EO 162 | |
| Donnerstag, 05.02.2026 | EO 162 |
Themenübersicht
| Termin | Thema |
| Block 1 | - Darlegungs- und Beweislast - Kostentragungsregeln - Bestimmtheits- und Verhandlungsgrundsatz - Leistungs- und Feststellungsklage - Zuständigkeitsregeln - objektive und subjektive Klagehäufung - Postulationsfähigkeit - Prozesskostenhilfe - Grundzüge der Widerklage und Drittwiderklage |
| Block 2 | - Zuständigkeitsfragen - Postulationsfähigkeit - Verweisung bei Unzuständigkeit - Rechtsnatur und Wirkung des Prozessvergleichs - Rechtskraft und Rechtshängigkeit - Aufrechnung und Widerklage im Prozess |
| Block 3 | - Kostenregelungen im Prozess - Prozessvergleich - Klagerücknahme - Beidseitige und einseitige Erledigungserklärung - Prozessaufrechnung - An- und Rechtshängigkeit - Verjährungshemmung - Versäumnisurteil - Vollstreckungsgegenklage - Präklusion |
| Block 4 | - Einstweilige Verfügung und Arrest und deren zwangsweise Durchsetzung - Unterlassungsansprüche und deren Vollstreckung - zwangsweise Erwirkung eines Grundpfandrechts, §§ 894, 895, 935 ZPO, § 885 BGB - Pfändungspfandrecht - Drittwiderspruchsklage, Vollstreckungsgegenklage, Erinnerung - Vollstreckung in Vorbehaltseigentum/ - Pfändungsverbote - Gewahrsamsvermutung - Abgrenzung Vollstreckung in bewegliches/ - Verlängerte Vollstreckungsgegenklage |
