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Rep² Zivilprozess­recht

Prof. Dr. RinOLG Birgit Schneider

Prof. Dr. RinOLG Birgit Schneider

Prof. Dr. Schneider hält in den Semesterferien im Winter 2024 die Veranstaltung Rep² Zivilprozess­recht ab. 

Kursbeschreibung

Der Examenskurs ZPO ist Teil des von der Fakultät angebotenen umfassenden Examensrepetitoriums Rep². Es werden Fragen des Er­kenntnis- und Zwangs­vollstreckungs­verfahrens behandelt, wobei sowohl Grundlagen wiederholt, als auch examensrelevante Probleme vertieft werden und Bezüge zum materiellen Recht hergestellt werden. Die Wissensvermittlung erfolgt fall­orientiert.

Termine

Mittwoch, 17.01.20249.30–12.30 UhrM003
Dienstag, 23.01.20249.30–12.30 UhrM003
Freitag, 26.01.20249.30–12.30 UhrM003
Dienstag, 30.01.20249.30–12.30 UhrM003

Themenübersicht

Termin

Thema

Block 1 

- Darlegungs- und Beweislast

- Kostentragungs­regeln

- Bestimmtheits- und Verhandlungs­grundsatz

- Leistungs- und Feststellungs­klage

- Zuständigkeits­regeln

- objektive und subjektive Klagehäufung

- Postulations­fähigkeit

- Prozess­kostenhilfe

- Grundzüge der Widerklage und Drittwiderklage

Block 2 

- Zuständigkeits­fragen

- Postulations­fähigkeit

- Verweisung bei Unzuständigkeit

- Rechts­natur und Wirkung des Prozess­vergleichs

- Rechts­kraft und Rechts­hängigkeit

- Aufrechnung und Widerklage im Prozess

Block 3 

- Kostenregelungen im Prozess

- Prozess­vergleich

- Klagerücknahme

- Beidseitige und einseitige Erledigungs­erklärung

- Prozess­aufrechnung

- An- und Rechts­hängigkeit

- Verjährungs­hemmung

- Versäumnisurteil

- Vollstreckungs­gegenklage

- Präklusion

Block 4 

- Einstweilige Verfügung und Arrest und deren zwangs­weise Durchsetzung

- Unterlassungs­ansprüche und deren Vollstreckung

- zwangs­weise Er­wirkung eines Grundpfandrechts, §§ 894, 895, 935 ZPO, § 885 BGB

- Pfändungs­pfandrecht

- Drittwiderspruchsklage, Vollstreckungs­gegenklage, Erinnerung

- Vollstreckung in Vorbehaltseigentum/Anwartschafts­recht

- Pfändungs­verbote

- Gewahrsamsvermutung

- Abgrenzung Vollstreckung in bewegliches/unbewegliches Vermögen

- Verlängerte Vollstreckungs­gegenklage