DE / EN

Fallsammlung

Die Fallsammlung als Teil des Rep²plus – Lernpools™ bietet Ihnen zu nahezu jedem examensrelevanten Problem die Möglichkeit, sich nicht nur über die theoretische Lösung des Problems zu informieren, sondern – was gerade in Examensklausuren von höchster Relevanz ist – auch zu erlernen, wie Sie die Lösung optimal in einen Fall einbauen und das Problem im Fall erkennen können.

Oftmals werden Examens­probleme in den Fällen nicht entdeckt, weil sie in der Vorlesung oder im Lehr­buch in der Theorie zwar erlernt wurden, die möglichen Fallgestaltungen jedoch nicht durchgearbeitet wurden, sodass diese dem Bearbeiter – gerade unter Zeitdruck – verborgen bleiben.

Die Fallsammlung setzt genau hier an und zeigt Ihnen Beispiele, wie Probleme in den Fällen versteckt sein können und wie diese in angemessener Länge und Tiefe jeweils von den Bearbeitern in Klausuren behandelt werden sollten. Hier wird insbesondere auf Ausbildungs­literatur der letzten Jahre zurückgegriffen, die wir Ihnen – soweit es das Urheberrecht zulässt – in einem gesonderten Bereich für Rep²plus – Teilnehmer exklusiv zur Verfügung stellen.

Sie sehen hier die Arbeits­ansicht der Rep²plus – Mitarbeiter, die für Sie die Fälle zusammensuchen und in Excel katalogisieren. Die Fälle werden hierbei wiederum nach Schwierigkeits­grad differenziert; gerade Probleme aus dem BGB AT und Schuldrecht AT werden beispielsweise verhäuft in Anfänger-Klausuren behandelt, sodass hier auch Anfängerklausuren im Pool enthalten sind.

Dies bedeutet jedoch keinen Nachteil für Sie, da gerade dort die Probleme mit­unter vertieft innerhalb von Fällen behandelt werden (müssen). Wie Sie sehen können, enthalten die Fälle nicht nur ein Problem, sondern immer mehrere Probleme aus teils verschiedenen Themenkomplexen, sodass Sie optimalerweise zu den einzelnen Problemen verschiedene Schwierigkeits­grade an Fällen wiederfinden und so sich auch die erforderliche Detailtiefe je nach Klausuraufbau erarbeiten können.

Die zitierten Fälle und Ausschnitte aus Lehr­büchern, Rechts­prechung und Zeitschriftenbeiträge werden alle von uns – soweit es das Urheberrecht zulässt – digitalisiert, sodass Sie in der Phase der Vorbereitung, bei welcher Zeit ohnehin Mangelware ist, sich nicht auch noch darum kümmern müssen, die zitierte Rechts­prechung und Literatur aufwändig zusammenzusuchen.

Ähnlich wird auch die Beitragssammlung aufgearbeitet, über die Sie sich informieren können, wenn Sie auf folgenden Link klicken:

Informationen über die Beitragssammlung